Lehrstellenatlas 2022

16 D B A BERUFSAUSBILDUNG von A bis Z Gut zu wissen…. Ärztliche Untersuchung Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt eine ärztliche Untersuchung vor Eintritt in das Berufsleben vor. Damit soll der allgemeine Gesundheits- und Entwicklungsstand von Jugendlichen unter 18 Jahren festgestellt werden. Insbesondere wird geprüft, ob die Ausübung bestimmter Arbeiten ihre Gesundheit gefährdet. Entsprechende Berechtigungsscheine gibt es beim Einwohnermelde- oder Ordnungsamt der Heimatgemeinde des Auszubildenden. Arztbesuche während der Arbeitszeit Auf Arztbesuche während der Arbeitszeit besteht grundsätzlich kein Anspruch. Ausnahme: Wenn ein Notfall vorliegt oder kein Termin außerhalb der Arbeitszeit angeboten wurde. In diesem Fall kann der Betrieb verlangen, die verlorene Zeit nachzuholen. Assistierte Ausbildung (AsA) Wenn Auszubildende aus sozialen, persönlichen oder schulischen Gründen zusätzliche Lernunterstützung brauchen, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, kann die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützende Hilfen finanzieren. Dabei erhalten die Auszubildenden Stützunterricht in kleinen Gruppen nachmittags oder am frühen Abend. Frage gerne bei Deiner IHK nach. Ausbilder und Ausbilderinnen Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind für die ordnungsgemäße Ausbildung im Betrieb verantwortlich und erster Ansprechpartner für den Auszubildenden. Der Name des zuständigen Ausbilders ist im Ausbildungsvertrag angegeben. Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen Ausbildungsberater sind in jeder Industrie- und Handelskammer zur Beratung der Auszubildenden und der Betriebe tätig. Sie beraten objektiv, fachkundig und kostenlos. Sollte es während der Ausbildung zu Streitigkeiten zwischen Auszubildendem und Betrieb kommen, können solche Probleme auf Antrag in einem Schlichtungsausschuss vor der IHK behandelt werden. Ausbildungsnachweise Im Rahmen der Ausbildung und für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind Ausbildungsnachweise zu führen. Die Nachweise sollen stichwortartige Angaben über die ausgeführten Tätigkeiten im Betrieb und die behandelten Themen im Berufsschulunterricht enthalten. Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, dieses Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Ausbildungsordnung Für jeden Ausbildungsberuf existiert eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung, in der die Bezeichnung des Ausbildungsberufes (ggfs. mit Fachrichtungen oder Schwerpunkten), die Ausbildungsdauer, das Berufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen festgelegt sind. Ausbildungsplan Er enthält die sachliche und inhaltliche Gliederung sowie die zeitliche Abfolge der Berufsausbildung. Der Ausbildungsplan ist vom Betrieb für jeden Ausbildungsvertrag zu erstellen und dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen. Ausbildungszeit Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag anzugeben. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt meist zwischen 7,5 und 8 Stunden. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit für Jugendliche 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Eine über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder in Freizeit abzugelten. Auslandsaufenthalt während der Ausbildung Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen. Bezüglich der Reise- und Unterbringungskosten besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen über verschieden Förderprogramme. Nähere Informationen erhältst du bei deiner IHK. Berufsausbildungsvertrag Der Betrieb schließt mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag, der der IHK zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt wird. Die IHK überprüft die Inhalte des Ausbildungsvertrages auf ihre Rechtmäßigkeit. Zum Ausbildungsvertrag gehört ein betrieblicher Ausbildungsplan, aus dem der Ablauf der Ausbildung hervorgeht. Jeweils ein Exemplar des Vertrages und des Ausbildungsplans wird dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt. Betriebsgeheimnis Auch der Auszubildende darf mit außenstehenden Personen nicht über Betriebsgeheimnisse sprechen, von denen er an seiner Lehrstelle erfährt. Dazu gehören alle vertraulich anzusehenden Daten, wie zum Beispiel Informationen über Kunden, Lagerbestände, Preiskalkulationen, technisches Wissen oder Umsätze und andere finanzielle Daten. Bei Verstößen muss mit einer Abmahnung oder gegebenenfalls sogar mit einer Kündigung gerechnet werden. Dauer der Ausbildung Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Dauer bezieht sich auf den jeweiligen Ausbildungsberuf und beträgt in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Beginn und Ende der Berufsausbildung sind konkret im Ausbildungsvertrag anzugeben. Eine individuelle Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich. Ebenso kann eine individuelle Verlängerung auf Antrag erfolgen.

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