Ausgabe 04 / Januar 2025 7 Rechtzeitig eine Zusatzrente aufbauen Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von Ihren eingezahlten Beiträgen ab. Doch auch Zeiten ohne Verdienst können die Altersbezüge erhöhen oder zumindest als Versicherungszeit berücksichtigt werden. Denn eine Rente erhält nur, wer mindestens fünf Versicherungsjahre vorweisen kann. Auch wenn Sie früher in Rente gehen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der DRV alle Versicherungszeiten vorliegen, um auf die erforderlichen 35 Mindestversicherungsjahre zu kommen. Beantragen Sie eine Klärung Ihres Rentenkontos und prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf. Zu den Zeiten, die angerechnet werden, die Sie aber selbst nachweisen müssen, gehören etwa Schulzeiten ab dem Alter von 17 Jahren, Übergangszeiten zwischen Schule und Studium oder der Ausbildungssuche sowie Studienjahre an einer Universität oder Fachhochschule. Auch Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch bei der Rentenkasse gemeldet. Sie müssen beantragt werden. Pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, bekommt der erziehende Elternteil rund drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das sind knapp 118 Euro mehr Rente im Monat. Nachzahlungen schließen Rentenlücken Rentenlücken können Sie durch Nachzahlungen schließen, um einen Rentenanspruch zu erwerben oder Ihre Altersrente zu erhöhen. Stellen Sie bis zu Ihrem 45. Geburtstag einen Antrag bei der Rentenversicherung, ist es möglich, freiwillig Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, für die bisher keine Beiträge in die Rentenversicherung geflossen sind, oder Schul- und Studienzeiten, die über acht Jahre hinausgehen. Sonderzahlungen: Rentenpunkte kaufen Planen Sie früher in Rente zu gehen, können Sie sich zusätzliche Rentenpunkte kaufen, um finanzielle Einbußen im Ruhestand zu vermeiden. Denn wer vor dem Erreichen der regulären Regelaltersgrenze Rente beantragt, muss Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat. Langjährig gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren dürfen Sonderzahlungen leisten, um ihren Rentenanspruch zu erhöhen. Sie müssen dafür mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Ein Beispiel: 3 Jahre früher in Rente 2 Jahre früher in Rente Reguläre Altersrente 1.200 € 1.000 € Rentenabschlag (0,3 % pro Monat) 129,60 € (0,3 % x 36 Monate = 10,8 %) 72,00 € (0,3 % x 24 Monate =7,2 %) Notwendige Sonderzahlung* 31.200 € 16.600 € *um den Rentenabschlag auszugleichen, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Mehr Rente durch Sonderzahlungen: Für wen rechnet sich das?
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