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Ausgabe 02 / Januar 2025 5 Wohngeld 2025 Wie wird das anrechenbare Gesamteinkommen berechnet? Bei dessen Berechnung werden fast alle Einkünfte einbezogen, nicht jedoch das gesetzliche Kindergeld und der von den Familienkassen der Arbeitsagenturen ausgezahlte Kinderzuschlag sowie der Mindestbetrag von 300 Euro beim Elterngeld. Wer also beispielsweise 900 Euro Elterngeld erhält, für den zählen fürs Wohngeld nur 600 Euro. Grundlage für die Berechnung des Gesamteinkommens ist der gesamte Haushalt, der Wohngeld beantragt oder bezieht. Fallen in einem Haushalt mehrere Einkommen an, so werden diese nach den Regeln des Wohngeldgesetzes in Nettoeinkünfte umgerechnet und addiert. Bei Arbeitnehmern ohne sonstige Einkünfte wird das Gesamteinkommen ermittelt, indem in Schritt 1 vom Bruttolohn zunächst die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, in jedem Fall aber der Werbungskostenfreibetrag von 102,50 Euro monatlich (jährlich: 1.230 Euro) abgezogen. Bei Rentnern ist der Freibetrag mit monatlich 8,50 Euro viel niedriger. Nach diesen Rechenschritten wird das so errechnete Bruttoeinkommen in Nettoeinkommen umgerechnet. Dabei gelten beim Wohngeld ganz spezielle Regeln, die wenig mit den Regelungen bei der Sozialversicherung und der Steuer zu tun haben. ` Vom monatlichen Bruttoeinkommen werden pauschal zehn Prozent für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. ` Soweit auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, kommen weitere zehn Prozent Abzug hinzu. ` Und wenn auf das Einkommen Steuern gezahlt werden müssen, kommen nochmals zehn Prozent hinzu. Bei Rentnern wird meistens ein Abzug von zehn Prozent vorgenommen, um das anrechenbare Renteneinkommen zu ermitteln, falls die Betreffenden Steuern zahlen müssten, sind es 20 Prozent, bei Arbeitnehmern sind es meist 30 Prozent, um das anrechenbare Arbeitsentgelt zu ermitteln. Darüber hinaus gibt es Freibeträge, die das so errechnete Gesamteinkommen mindern, So können Sie von dem Gesamteinkommen folgende Monatsbeträge absetzen: ` 150 Euro pro Monat für ein Haushaltsmitglied, das zu 100 Prozent schwerbehindert ist, ` 50 Euro pro Monat für im Haushalt lebende Familienmitglieder, die schwerbehindert sind (mindestens 50 Prozent) und mindestens Pflegegrad 2 haben. Weiterhin gibt es einen Freibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.320 Euro im Jahr, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt eines Alleinerziehenden lebt. Zudem gibt es einen Einkommensfreibetrag für Kinder unter 25 Jahren, die eigenes Erwerbseinkommen haben. Für sie gelten 1.200 Euro pro Jahr als anrechnungsfrei. Wichtiger noch sind der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (hier gelten analog die steuerlichen Regeln) und die Rentenfreibeträge. Dazu gibt es im Folgenden nähere Erläuterungen. Gumbariya / Shutterstock.com

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