wohngeld-wird-jetzt-wichtiger

Ausgabe 02 / Januar 2025 4 Wohngeld 2025 Welche praktische Bedeutung haben die Mietenstufen fürs Wohngeld? Die Mietenstufen sind vor allem wichtig für die MietObergrenzen, die bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt werden. In München liegt diese Grenze weit höher als beispielsweise in Bautzen, einer Stadt mit dem vergleichsweise niedrigsten Mietniveau. Bei einer allein wohnenden Person wird in Frankfurt, das in Mietenstufe VI eingeordnet ist, 2025 beim Wohngeld beispielsweise nur eine Maximalmiete (einschließlich „kalter Nebenkosten“) von 615 Euro berücksichtigt. Das bedeutet nicht, dass eine Alleinstehende, die monatlich 800 Euro als Kaltmiete zahlt, von Amts wegen zur Suche einer billigeren Wohnung aufgefordert wird. Das könnte allenfalls beim Bürgergeld passieren. Der Betrag, der über 615 Euro hinausgeht, interessiert das Amt vielmehr nicht, er fällt bei der Berechnung des Wohngelds unter den Tisch. Mietenstufe Mietniveau im Verhältnis zum Durchschnitt Beispiele Maximal berücksichtigungsfähige Miete Alleinstehend Vier-PersonenHaushalt I Unter 85 Prozent Hochsauerlandkreis, Bautzen 361 € 608 € II 85 bis 95 Prozent Kreis Olpe, Radebeul 408 € 686 € III 95 bis 105 Prozent Essen, Dortmund, Dresden 456 € 766 € IV 105 bis 115 Prozent Aachen; Berlin, Krefeld, Bremen 511 € 858 € V 115 bis 125 Prozent Bonn, Ratingen 562 € 946 € VI 125 bis 135 Prozent Köln, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg 615 € 1.035 € VII Ab 135 Prozent München, Dachau, Germering 677 € 1.139 € Das anrechenbare Einkommen beim Wohngeld und die Einkommensobergrenzen Ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten können, hängt von Ihrem „Gesamteinkommen“ im Sinne des Wohngeldgesetzes ab. Dieses darf bestimmte Beträge nicht überschreiten. Für die obere Einkommensgrenze spielt dabei wiederum auch die Mietenstufe, in die Ihr Wohnort eingeordnet ist, eine Rolle. So gibt es in München auch bei höherem Einkommen noch Wohngeld, während bei gleichem Einkommen in Bautzen längst kein Anspruch mehr auf Wohngeld besteht. Bei Mietenstufe VII gibt es beispielsweise bis zu einem „Gesamteinkommen“ von 1.619 Euro brutto für Alleinstehende und 3.671 Euro für einen 4-Personen-Haushalt noch Wohngeld. Bei Mietenstufe I sind die Beträge weit niedriger. Diese Werte sagen allerdings nur wenig aus, sondern irritieren zunächst eher. Denn hier handelt es sich um Grenzwerte, die nach den Regeln des Wohngeldgesetzes berechnet sind – und diese sind gewöhnungsbedürftig. Entscheidend ist, wie das „Gesamteinkommen“ zustande kommt, das für die Höhe des Wohngelds entscheidend ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk4MTUx