Ausgabe 02 / Januar 2025 14 Wohngeld 2025 Allerdings: Wenn Sie Wohngeld erhalten möchten, wird vorausgesetzt, dass Sie über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen. Es ist für diejenigen gedacht, die ihren Lebensunterhalt zum größten Teil selbst bestreiten können. Deshalb regelt Nr. 15.01 der Verwaltungsvorschrift zu § 15 des Wohngeldgesetzes, dass die Wohngeldbehörde, „in allen Fällen von Amts wegen zu prüfen [hat], ob die Einnahmen auch nach Abzug von Aufwendungen (zum Beispiel von zukünftig zu tätigenden Unterhaltsleistungen) ausreichen, um den Lebensunterhalt der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu bestreiten“. Einen Verzicht auf bis zu 20 Prozent gegenüber den Regelungen beim Bürgergeld muss das Amt dabei aber meist akzeptieren. „Die Angaben können glaubhaft sein, wenn … zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen“, heißt es in der Verwaltungsvorschrift. Zudem müssen die Ämter auch prüfen, „ob die Mittel für den Lebensunterhalt von Ersparnissen bestritten werden“. Das bedeutet: Wer sich statt des Bürgergelds für das Wohngeld entscheidet, kann das durchaus damit begründen, dass eine hierdurch entstehende Einkommenslücke aus den eigenen finanziellen Rücklagen (die dann auch nachgewiesen werden müssen) finanziert wird, die ja auch beim Bürgergeldbezug in gewissem Maße erlaubt sind. JP WALLET / Shutterstock.com
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