Ausgabe 02 / Januar 2025 12 Wohngeld 2025 Woher weiß ich, welche Unterkunftskosten in meinem Fall berücksichtigt werden? Das ist nicht besonders schwer. Der Gesetzgeber hat dafür eine einfache und praktikable Lösung geschaffen. Der Regelung findet sich in 9.32 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift. Dort heißt es unter der Überschrift „Miete bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern“: „Als Miete bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern ist der maßgebende Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG zu Grunde zu legen“. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete beträgt für Alleinstehende je nach Wohnort zwischen 361 und 677 Euro. Hinzu kommen noch Zuschläge (dauerhafte Heizkostenkomponente, Klimakomponente und CO2-Heizkostenzuschuss), die hier aber außen vor bleiben können. Wenn Sie beispielsweise in Köln, Stuttgart oder Hamburg leben, wird für Alleinstehende maximal eine Monatsmiete von 615 Euro bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Das gilt auch für Heimbewohner. Hiervon übernehmen die Wohngeldstellen einen Teil. Der Teil der der Unterkunftskosten, der über den Maximalbetrag hinausgeht, interessiert die Ämter nicht. Und selbst dann, wenn – was kaum irgendwo der Fall sein dürfte – die Unterkunftskosten niedriger als der förderbare Höchstbetrag sein sollten, wird immer der Höchstbetrag bei der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt. Tipp: Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen, müssen Sie im Wohngeld-Rechner von biallo. de keine Miete eingeben, sondern lediglich ankreuzen, dass Sie Pflegeheimbewohner sind. Die entsprechenden Werte werden dann automatisch ermittelt und berücksichtigt. Bis zu welchem Einkommen lohnt sich für mich als Heimbewohner ein Wohngeldantrag? Wenn es um das Einkommen geht, ist für Heimbewohner misslich: Es zählt – anders als bei der Hilfe zur Pflege der Sozialämter – nicht das Einkommen, das tatsächlich real monatlich zur Verfügung steht. Das sind ja – zieht man den Eigenanteil an Heimkosten ab – vielfach sogar „Minusbeträge“. Die Betroffenen müssen – falls vorhanden – jeden Monat an ihre Ersparnisse gehen. Es zählt vielmehr die Rente, Pension oder betriebliche Altersversorgung etc., die monatlich überwiesen wird. Bei einem Bruttoeinkommen von – beispielsweise – brutto 2.500 Euro monatlich besteht niemals Anspruch auf Wohngeld, selbst wenn der Eigenanteil an den gesamten Heimkosten 3.000 Euro beträgt. In einem solchen Fall kommt allenfalls die „Hilfe zur Pflege“ der Sozialämter in Frage. Bis zu welcher Bruttoeinkommenshöhe kommt für Heimbewohner Wohngeld in Frage? Der Grenzbetrag ist je nach Wohnort unterschiedlich. Ab einer Bruttorente von mehr als 2.000 Euro brutto gibt es für alleinstehende Senioren, die in einem Pflegeheim leben, nur in Ausnahmefällen Wohngeld. Allenfalls in Orten mit hohem Mietniveau und nur dann, wenn die Betroffenen Anspruch auf den Rentenfreibetrag haben. Wer eine niedrigere Rente erhält, kann aber durchaus einige hundert Euro Wohngeld erhalten.
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