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Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 8 Steuererklärung selber machen Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat sogar bis 30. April 2026 Zeit. Welche Fristen gibt es bei der Steuererklärung? Während der Corona-Pandemie und danach wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert, um den völlig überlasteten Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit für ihre Arbeit einzuräumen (siehe Tabelle). Jetzt aber ist die Pandemie abgehakt und die Finanzämter kehren mit der Steuererklärung 2024 wieder zu den gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefristen zurück. Sind Sie zu einer Abgabe für 2024 verpflichtet und wollen Sie die Formulare selbst ausfüllen, muss die Steuererklärung 2024 deshalb spätestens am 31. Juli 2025 elektronisch oder per Briefpost bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen. Fristenübersicht 2022 2023 2024 Zur Abgabe verpflichtet ohne Steuerberater 02.10.2023 02.09.2024 31.07.2025 mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein 31.07.2024 02.06.2025 30.04.2026 Nicht zur Abgabe verpflichtet 31.12.2026 31.12.2027 31.12.2028 Wie lange kann ich die Einkommensteuererklärung rückwirkend abgegeben? Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und ist die Abgabe unterblieben, nimmt das Finanzamt später abgegebene Erklärungen auch nach Jahren noch entgegen. Die Fristversäumnis kostet aber in jedem Fall zusätzliches Geld in Form von Strafzuschlägen. Haben Sie Ihre Abgabepflicht jahrelang komplett ignoriert, können die Beamten unter Umständen sogar eine vorsätzlich begangene Steuerhinterziehung annehmen und für dreizehn Jahre rückwirkend fehlende Steuererklärungen einfordern. Neben der fälligen Steuernachzahlung würden dann noch Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschläge und empfindliche Geldstrafen verhängt. Auch in Erstattungsfällen gibt es eine Deadline für Pflichtfälle: Sie endet sieben Jahre nach dem Ende des abzurechnenden Steuerjahres. Beispiel: Ansprüche aus der Rückerstattung von Steuern des Jahres 2017 sind am 31.12.2024 verjährt. Eine in 2025 abgegebene Steuererklärung für dieses Jahr würden die Beamten deshalb nicht mehr bearbeiten. Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung als Arbeitnehmer gelten dagegen vollkommen andere Spielregeln. Hier müssen Lohn- und Gehaltsempfänger die oben in der Tabelle ausgewiesenen Vierjahresfristen genau beachten. Beispiel: Um diese Deadline zu halten, muss die Erklärung für 2022 spätestens an Silvester 2026 bis 24 Uhr beim Finanzamt einge-

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