Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 3 Steuererklärung selber machen Was können Sie von der Steuer absetzten? Private Kosten und Ausgaben für den Job hat doch fast jeder – an vielen beteiligt sich das Finanzamt. So gehen gezahlte Kirchensteuern, Spenden oder der Unterhalt für die geschiedene Ehefrau als Sonderausgaben durch, Ausgaben für Kuren, die Unterstützung oder Pflege naher Angehöriger erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Menschen mit Handicap erhalten je nach Grad der Behinderung gestaffelte Steuerfreibeträge. Einen direkten Steuerrabatt gibt es für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Handwerkerleistungen. Am meisten bringt Arbeitnehmern die Pendlerpauschale oder die neue Tagespauschale für Arbeitstage im Homeoffice. Warum sich die Einkommensteuererklärung lohnt Rund 1.095 Euro Steuererstattung können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im Schnitt mit Ihrer Steuererklärung einheimsen. Viel Geld für das bisschen Papierkram. Brauchen Sie für die lästige Petition ans Amt rund vier Stunden, ergibt sich ein sagenhafter Stundenlohn von 274 Euro. Und für viele ist sogar noch mehr Geld drin. Steuererklärung Pflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen? Trotz der vielen Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Den meisten Steuerzahlern bleibt hier keine Wahl – sie sind gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf Ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren. Steuererklärung – wann gilt die Pflicht zur Abgabe für Arbeitnehmer? Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist vor allem die Steuerklassenkombination oder die Art und Höhe Ihrer Nebenverdienste entscheidend. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Sie, wenn Sie in 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten oder wenn Sie mit Ihrem Partner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ein Steuerfreibetrag eintragen wurde, ist die Steuererklärung verpflichtend. Haben Sie als Arbeitnehmer neben dem üblichen Gehalt noch Zusatzverdienste beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit oder aus der Vermietung von Grundbesitz von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt? Auch dann müssen Sie dem Finanzamt eine Erklärung einreichen. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.
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