LuFeTa / Shutterstock.com Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 13 Steuererklärung selber machen Weitere Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.230 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Formulars lohnt also nur, wenn man höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand. Pendlerpauschale. Für Arbeitnehmer bringt der tägliche Weg zur Arbeit über die Pendlerpauschale die meiste Steuerersparnis. Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Beamten bis zu 220 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 260 Tage. Für jeden Arbeitstag gibt es für die ersten zwanzig Entfernungskilometer 0,30 Euro und für jeden darüber liegenden Entfernungskilometer 0,38 Euro. Die Pendlerpauschale gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und sogar für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln setzen alternativ die Ticketkosten ab. Ein Extra-Steuerbonus wartet auf praktisch jeden Steuerzahler, der sich die Mühe macht und die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllt. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für eine Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld an den Fiskus. Bei Handwerkerrechnungen sind nur die reinen Arbeitskosten ohne Material abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder Fernseher. 20 Prozent der Rechnung, maximal aber 1.200 Euro dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger entfallen (BFH-Urteil vom 20.4.2023, Az. VI R 24/20). Auch für private Umzugskosten gibt es einen Steuerbonus.
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