Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 12 Steuererklärung selber machen Tipp: In der Papiervariante müssen Sie die notwendigen Angaben aus der Lohnbescheinigung Ihres Arbeitgebers in die Formulare übertragen. Wählen Sie die Abgabe per Elster, werden die vom Arbeitgeber elektronisch gemeldeten Daten automatisch in das Formular übernommen. Sie müssen dann nur noch Ihre abzugsfähigen Werbungskosten wie die Entfernungspauschale eintragen. Als Ruheständler entscheidet die Art Ihrer Alterseinkünfte über die notwendigen Steuerformulare. Für die gesetzliche Rente gilt die Anlage R. Betriebspensionen gehören in die Anlage N und Zusatzrenten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel Riester- oder Rürup-Policen werden in der Anlage R-AV eingetragen. Auch hier ist die digitale Abgabe über Elster deutlich einfacher – alle von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt gemeldeten Daten werden automatisch in die Steuererklärung überspielt. Tipp für Papierfans: Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung erhalten (www. deutsche-rentenversicherung.de; oder telefonisch unter 0800/ 1000 4800). Die Hilfe enthält die notwendigen Eintragungswerte für die Steuererklärung und zeigt auf, an welcher Stelle der Formulare die Daten einzutragen sind. Es genügt, die Bescheinigung einmal anzufordern, in den Folgejahren schickt die Rentenversicherung die Ausfüllhilfe dann automatisch zu. Diese Hilfe gibt es auch für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Jeder Vertragsanbieter erteilt seinen Kunden jährlich schriftlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Man kann also praktisch nichts falsch machen. Als Kapitalanleger können Sie mittels Anlage KAP vom Finanzamt überprüfen lassen, ob der von Ihrer Depotbank vorgenommene Steuereinbehalt rechtens war und sich überzahlte Steuern zurückholen. Halten Sie Investmentfonds über Auslandsdepots, müssen Sie die Anlage KAP-INV ausfüllen. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei eigene Steuerformulare der Steuererklärung 2024: die Anlage „Sonderausgaben“ und die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“. Wayhome Studio / Shutterstock.com
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