Ihr Geld verdient mehr. AUSGABE 05 Jan/Feb 2025 Steuererklärung 2024: Tipps für Ihre Einkommensteuer Roman Samborskyi / Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 2 Steuererklärung selber machen Von Michael Schreiber Warum sollten Sie eine Steuererklärung machen? Nach dem Jahreswechsel steht für die meisten Bürger wieder die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr an. Viele erwarten eine Steuerrückzahlung und geben deshalb möglichst schnell ab. Manche müssen auch zum ersten Mal die leidigen Formulare ausfüllen und sogar Steuern nachzahlen. Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen – viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch, nur noch wenige Dinge müssen selbst ausgefüllt werden. Die Gebühren für einen Steuerberater können Sie sich deshalb oft sparen. Mit etwas Zeit und einem privaten Computer sind die Steuerformulare schnell selbst ausgefüllt. Sie müssen vielleicht erstmalig eine Steuererklärung für Ihre Alterseinkünfte abgeben? Keine Angst, das heißt noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern nachzahlen müssen. Sie können mit nur wenigen Angaben in den Formularen Ihre Steuerlast entscheidend drücken. Marlon Boenisch / Shutterstock.com Steuererklärung selber machen
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 3 Steuererklärung selber machen Was können Sie von der Steuer absetzten? Private Kosten und Ausgaben für den Job hat doch fast jeder – an vielen beteiligt sich das Finanzamt. So gehen gezahlte Kirchensteuern, Spenden oder der Unterhalt für die geschiedene Ehefrau als Sonderausgaben durch, Ausgaben für Kuren, die Unterstützung oder Pflege naher Angehöriger erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Menschen mit Handicap erhalten je nach Grad der Behinderung gestaffelte Steuerfreibeträge. Einen direkten Steuerrabatt gibt es für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Handwerkerleistungen. Am meisten bringt Arbeitnehmern die Pendlerpauschale oder die neue Tagespauschale für Arbeitstage im Homeoffice. Warum sich die Einkommensteuererklärung lohnt Rund 1.095 Euro Steuererstattung können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im Schnitt mit Ihrer Steuererklärung einheimsen. Viel Geld für das bisschen Papierkram. Brauchen Sie für die lästige Petition ans Amt rund vier Stunden, ergibt sich ein sagenhafter Stundenlohn von 274 Euro. Und für viele ist sogar noch mehr Geld drin. Steuererklärung Pflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen? Trotz der vielen Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Den meisten Steuerzahlern bleibt hier keine Wahl – sie sind gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf Ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren. Steuererklärung – wann gilt die Pflicht zur Abgabe für Arbeitnehmer? Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist vor allem die Steuerklassenkombination oder die Art und Höhe Ihrer Nebenverdienste entscheidend. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Sie, wenn Sie in 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten oder wenn Sie mit Ihrem Partner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ein Steuerfreibetrag eintragen wurde, ist die Steuererklärung verpflichtend. Haben Sie als Arbeitnehmer neben dem üblichen Gehalt noch Zusatzverdienste beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit oder aus der Vermietung von Grundbesitz von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt? Auch dann müssen Sie dem Finanzamt eine Erklärung einreichen. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 4 Steuererklärung selber machen Gleiches gilt, wenn Sie übers Jahr Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Diese Leistungen bleiben zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber unter Umständen den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Tipp: Diese Lohnersatzarten bekommt das Finanzamt automatisch von den Leistungsträgern gemeldet. Sie können sich also nicht vor der Abgabepflicht drücken – das fällt auf. Steuererklärung für Selbstständige und Rentner Gewerbetreibende, Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten. Sie haben oft ohnehin keine Wahl – liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe. Dieser wird als Existenzminimum für alle Steuerzahler steuerfrei gestellt und jedes Jahr erhöht – für 2024 hat die Bundesregierung den Freibetrag sogar trotz Ampel-Aus noch vergangenen November rückwirkend für das komplette Jahr um 180 Euro (Ledige) beziehungsweise 360 Euro (Verheiratete) angehoben. Steuerfreier Grundfreibetrag 2022 2023 2024 Ledige Steuerzahler 10.347 Euro 10.908Euro 11.784 Euro Verheiratete Steuerzahler 20.694 Euro 21.816 Euro 23.568 Euro Quelle: Bundesfinanzministerium, eigene Recherche Bei Rentnern zählt nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei. Gleichzeitig sind auch die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar. Faustregel: Als lediger Ruheständler ohne weitere Zusatzeinkünfte sind Sie deshalb erst dann in der Abgabepflicht, wenn Ihre jährliche Bruttorente in 2024 mehr als 16.243 Euro betrug (2023: 16.357 Euro, 2022: 16.268 Euro). Ehegatten und gesetzliche Lebenspartner verdoppeln die genannten Beträge. Haben Sie daneben aber noch andere Einkünfte aus Mieten, Betriebsrenten oder einer Riester-Rente, kann die Abgabepflicht bereits deutlich eher greifen. Als Kapitalanleger müssen Sie mit dem Finanzamt abrechnen, wenn Sie Zins- oder Dividendenerträge oder Verkaufsgewinne aus Wertpapieren über Auslandsdepots erzielt haben oder Sie für Ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachzahlen müssen. CL STOCK / Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 5 Steuererklärung selber machen Für wen ist eine Steuererklärung freiwillig? Waren Sie als Arbeitnehmer in 2024 oder den Vorjahren nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt und haben in dieser Zeit keinerlei Nebenverdienste oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld & Co. erhalten, sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Doch Sie sollten sich die Mühe trotzdem freiwillig machen, denn oft winkt eine Steuererstattung für die Haushaltskasse, etwa wenn Sie mehr als 36 Euro Kirchensteuer gezahlt haben, hohe Werbungskosten rund um den Job geltend machen können oder sich Ihr Familienstand etwa durch eine Hochzeit verändert hat. Steuererklärung Studenten / Auszubildende Für Auszubildende und Studenten mit Ferienjobs macht die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung besonders Sinn und wenig Mühe. Sie erhalten mit wenigen Angaben oft sämtliche gezahlten Steuern zurück, weil sie nicht das ganze Jahr voll durchgearbeitet haben. Steuererklärung für Kapitalanleger Für Kapitalanleger kann es sich besonders lohnen, freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen und dabei insbesondere die Anlage KAP mit abzugeben. Haben Sie im letzten Jahr zum Beispiel vergessen, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder war das Volumen nicht optimal verteilt, können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückholen. Auch andere Fehler beim Steuerabzug lassen sich über die KAP nachträglich ausbügeln. Als Ruheständler füllen Sie die Anlage KAP am besten vollständig aus. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro, den die Depotbank übers Jahr nicht berücksichtigen durfte. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie zu Beginn des jeweiligen Steuerjahres bereits 64 Jahre alt waren. Ehegatten erhalten den Freibetrag doppelt, wenn jeder über ausreichend hohe Einkünfte verfügt. Tipp: Ist das für 2025 bisher noch nicht der Fall, lassen sich durch gezielte Aufteilung der Vermögenswerte auch für das laufende Jahr noch bis zu 500 Euro Steuern sparen.
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 6 Steuererklärung selber machen www.biallo.de/bibliothek In unserem Archiv finden Sie weitere hochwertige Ratgeber zu verschiedenen Themen: • Geldanlagen • Immobilien • Girokonten • Darlehen • Soziales • Sparen • Verbraucherschutz Nur ein Klick Mit dem kostenlosen von biallo.de immer aktuell informiert! Newsletter
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 7 Steuererklärung selber machen Kann ich (m)eine Steuererklärung für 2024 selber machen? Ihre Steuererklärung – egal, ob als jährliche Pflichtaufgabe oder Kür, können Sie selbstverständlich selbst erledigen. Eigeninitiative macht besonders für Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger mit einfach gelagerten Einkommensverhältnissen durchaus Sinn. Gerade bei einer digitalen Abgabe über das ElsterPortal sind viele notwendige Angaben in der Erklärung bereits vorausgefüllt und die wenigen Daten – vor allem diejenigen, die die Steuerlast senken – kann man selbst eintragen. Wann und für wen macht ein Steuerberater Sinn? Eine gesetzliche Verpflichtung, mit der Erklärungserstellung einen Steuerprofi zu beauftragen, existiert nicht. Steuerzahler mit komplexeren Einkommensverhältnissen sind mit einem Steuerberater sicher gut beraten. Selbstständige und Gewerbetreibende oder Vermieter mit mehreren Grundstücken müssen einen Steuerprofi einschalten. Ihnen fehlt oft schon die Zeit, sich nach Feierabend durch die komplexen Formulare zu wühlen oder es sind neben der Einkommensteuererklärung noch andere steuerliche Verpflichtungen wie eine komplexe Buchführung zu erfüllen. Lohnsteuerhilfevereine: Wer kann sie nutzen? Für viele Steuerzahler stellt die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein eine preiswerte Alternative zum Steuerberater dar, um die eigene Steuererklärung kostengünstig von einem Profi erledigen zu lassen. Das kostet als Jahresbeitrag je nach Einkommen etwa 100 bis 200 Euro. Lohnsteuerhilfevereine haben sich in ihrer Beratung auf typische Arbeitnehmer und Rentner-Haushalte spezialisiert. Wo kann man eine Steuererklärung kostenlos machen? Sie wollen Ihre Steuererstattung ungern mit den Beratungsprofis teilen? Dann bleibt Ihnen nur die Erklärung in Eigeninitiative selbst auszufüllen, per Papier oder über die elektronische Steuererklärung Elster. Kosten fallen hierfür nicht an. Robert Kneschke/ Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 8 Steuererklärung selber machen Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat sogar bis 30. April 2026 Zeit. Welche Fristen gibt es bei der Steuererklärung? Während der Corona-Pandemie und danach wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert, um den völlig überlasteten Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit für ihre Arbeit einzuräumen (siehe Tabelle). Jetzt aber ist die Pandemie abgehakt und die Finanzämter kehren mit der Steuererklärung 2024 wieder zu den gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefristen zurück. Sind Sie zu einer Abgabe für 2024 verpflichtet und wollen Sie die Formulare selbst ausfüllen, muss die Steuererklärung 2024 deshalb spätestens am 31. Juli 2025 elektronisch oder per Briefpost bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen. Fristenübersicht 2022 2023 2024 Zur Abgabe verpflichtet ohne Steuerberater 02.10.2023 02.09.2024 31.07.2025 mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein 31.07.2024 02.06.2025 30.04.2026 Nicht zur Abgabe verpflichtet 31.12.2026 31.12.2027 31.12.2028 Wie lange kann ich die Einkommensteuererklärung rückwirkend abgegeben? Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und ist die Abgabe unterblieben, nimmt das Finanzamt später abgegebene Erklärungen auch nach Jahren noch entgegen. Die Fristversäumnis kostet aber in jedem Fall zusätzliches Geld in Form von Strafzuschlägen. Haben Sie Ihre Abgabepflicht jahrelang komplett ignoriert, können die Beamten unter Umständen sogar eine vorsätzlich begangene Steuerhinterziehung annehmen und für dreizehn Jahre rückwirkend fehlende Steuererklärungen einfordern. Neben der fälligen Steuernachzahlung würden dann noch Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschläge und empfindliche Geldstrafen verhängt. Auch in Erstattungsfällen gibt es eine Deadline für Pflichtfälle: Sie endet sieben Jahre nach dem Ende des abzurechnenden Steuerjahres. Beispiel: Ansprüche aus der Rückerstattung von Steuern des Jahres 2017 sind am 31.12.2024 verjährt. Eine in 2025 abgegebene Steuererklärung für dieses Jahr würden die Beamten deshalb nicht mehr bearbeiten. Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung als Arbeitnehmer gelten dagegen vollkommen andere Spielregeln. Hier müssen Lohn- und Gehaltsempfänger die oben in der Tabelle ausgewiesenen Vierjahresfristen genau beachten. Beispiel: Um diese Deadline zu halten, muss die Erklärung für 2022 spätestens an Silvester 2026 bis 24 Uhr beim Finanzamt einge-
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 9 Steuererklärung selber machen gangen sein. Die Frist ist zudem nur gewahrt, wenn die Erklärung beim richtigen – also dem für den eigenen Wohnsitz örtlich zuständigen – Finanzamt abgegeben wurde (BFH-Urteil vom 13.3.2020 Az. VI R 37/17). Wer die Frist versäumt, kann die potentielle Steuerrückzahlung in den Wind schreiben. Die Abgabefrist wird nur in Ausnahmefällen verlängert. Tipp: Am 31.12.2025 endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021 – es wird also höchste Eisenbahn für Arbeitnehmer, Ihr Geld zurückzufordern. Lässt sich die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängern? Können Sie die oben genannten gesetzlichen Fristen für Pflichtfälle nicht einhalten, sollten Sie rechtzeitig beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Je besser Sie den Antrag begründen, desto eher gewähren die Beamten Pardon. Aus taktischen Gründen kann sich auch die Einschaltung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins rechnen – für diese gelten von vornherein großzügigere Abgabefristen. Die vierjährige Abgabefrist für freiwillige Arbeitnehmererklärungen wird im Regelfall nicht verlängert. Frist verpasst: Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe? Fristüberschreitungen bei der Abgabe der Steuererklärung ahnden die Finanzämter automatisch mit Verspätungszuschlägen von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur in Erstattungsfällen. Zudem fordert das Finanzamt auf Steuernachzahlungen nach Ablauf einer Karenzzeit von 15 Monaten auch noch 1,8 Prozent Zinsen p.a. an. Allerdings zahlt das Finanzamt hier auch Zinsen auf später fällig werdenden Erstattungsbeträge. Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 beginnt die Verzinsung von Steuererstattungen- und Nachzahlungen am 1.4.2026. Richtig teuer wird es, wenn man eine vom Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzte Steuernachzahlung nicht rechtzeitig bezahlt. Hier fallen dann pro Monat 0,5 Prozent Säumniszuschläge an. Tama2u / Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 10 Steuererklärung selber machen Steuererklärung selber machen: So geht es Zunächst müssen Sie für sich klären, ob die Erklärung auf Papier oder in digitaler Form eingereicht werden kann. Nur noch wenige Steuerzahler dürfen hier frei wählen. Dazu zählen nur Arbeitnehmer ohne andere steuerpflichtige Einkünfte sowie Ruheständler. Diese dürfen neben ihrer Altersversorgung auch noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietungseinkünfte auf die klassische Art abrechnen. Die amtlichen Formulare hält das örtliche Finanzamt bereit – meistens liegen diese im Foyer zur Abholung bereit. Digital kann man sich für das jeweils abzurechnende Jahr die Formulare auch unter www.formulare-bfinv.de herunterladen. Die meisten Steuerzahler sind mittlerweile zur digitalen Abgabe ihrer Steuererklärung verpflichtet. Ausnahmen lassen die Finanzämter nur noch in „Härtefällen“ zu (BFH-Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 29/19). Steuererklärung mit Elster Sie buchen Reisen online, kaufen online ein – dann sollten Sie nicht zögern, auch die Steuererklärung online zu machen. Die Finanzverwaltung bietet dazu mehrere elektronische Wege an. Die Finanzverwaltung hält im Internet unter www. elster.de eine kostenlose Steuersoftware für jedermann parat. Hier können Steuerzahler ihre Daten direkt im Browser und vollkommen papierlos eingeben und absenden – das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. Für die Nutzung aller digitalen Angebote ist aber Voraussetzung, dass man sich einmalig über das Elster-Portal registrieren lässt und eine postalische Authentifizierung vornimmt, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Grund: Der Fiskus verschickt zwei Sicherheitscodes, um das Elster-Konto freizuschalten – einen per E-Mail, einen per Post. Im Ergebnis wird eine Zertifikatsdatei erzeugt, die Sie auf ihren privaten PC herunterladen und abspeichern müssen. Diese dient künftig als digitaler Ausweis für alle Aktionen im Elster-System. Über die kostenfreie Handy-App „Mein Elster+“ lassen sich zudem Belege für die Steuer fotografieren, dokumentieren und im Elster-Benutzerkonto speichern. Über die ElsterSmart-App ist sogar die Abgabe der Erklärung per Smartphone möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen gibt es über das Internetportal www.einfach.elster.de als besonderen Service eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung. Damit sollen bequeme Steuerzahler per Mausklick Zeit und Mühe sparen. Mit einer kostenlos erhältlichen Zugangsnummer kann man sich registrieren und für den Datenabruf freischalten lassen und danach alle beim Fiskus gespeicherten eigenen Basisdaten abrufen. Tipps zum Steuern sparen dürfen Sie bei den amtlichen Programmen nicht erwarten – Ihre individuellen Kosten für den Beruf, fürs Pflegeheim oder den Handwerker müssen Sie nach wie vor selbst eintragen. PeopleImages.com - Yuri A / Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 11 Steuererklärung selber machen Steuererklärung mit Software & Apps selbst machen Wer Geld für mehr Komfort ausgeben will, kann auch die Steuersoftware gewerblicher Anbieter kaufen und mittels ELSTER-Schnittstelle seine Erklärung erstellen und abgeben. Tipp: Das Geld haben Sie über den Steuerbescheid schnell wieder raus, weil die meisten Anbieter auch absolute Steuer-Laien durch die Formulare lotsen, verständliche Tipps zum Steuersparen mitliefern und auch nach Abgabe der Steuererklärung weiterhelfen zum Beispiel im Einspruchsverfahren. So viel kosten die Onlineprogramme der Profis Programm Einzelpreis Abo Steuererklärungen Pro Jahr Windows Mac Wiso Steuer 2024 45,99 35,99 5 x x SteuerSparErklärung 35,95 29,95 3 x x Tax 2024 19,99 15,99 5 x - Quelle: eigene Recherche Egal, welchen Weg sie wählen: Die digitale Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile. Der Steuerbescheid kommt schneller und im nächsten Jahr dient die alte Steuererklärung als Vorlage für die neue – das spart viel Zeit beim Ausfüllen. Auch die Funktionalität der amtlichen Programme verbessert sich Schritt für Schritt. Man kann mittlerweile über das Elster-Portal Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben, seine Lohnsteuerdaten oder andere an den Fiskus gemeldete Informationen abfragen, eine Fristverlängerung beantragen oder zu hohe Steuervorauszahlungen herabsetzen lassen. Stimmen Nutzer zu, gibt es sogar den Steuerbescheid online vorab. Welche Formulare brauche ich für die Steuererklärung? Der Hauptvordruck ESt 1 A ist Bestandteil einer jeden Erklärung. Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Familienstand, Geburtsdatum sowie die Steuer- und Identifikationsnummer ein. Vergessen Sie die Bankverbindung nicht – sonst kann das Finanzamt die Erstattung nicht auszahlen. Als Arbeitnehmer benötigen Sie mindestens zwei weitere Formulare – die Anlage N für die Lohn- und Gehaltsangaben und die Abrechnung der Jobkosten, sowie die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier trägt man abziehbare Versicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken – und Pflegeversicherung ein. faithie / Shutterstock.com
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 12 Steuererklärung selber machen Tipp: In der Papiervariante müssen Sie die notwendigen Angaben aus der Lohnbescheinigung Ihres Arbeitgebers in die Formulare übertragen. Wählen Sie die Abgabe per Elster, werden die vom Arbeitgeber elektronisch gemeldeten Daten automatisch in das Formular übernommen. Sie müssen dann nur noch Ihre abzugsfähigen Werbungskosten wie die Entfernungspauschale eintragen. Als Ruheständler entscheidet die Art Ihrer Alterseinkünfte über die notwendigen Steuerformulare. Für die gesetzliche Rente gilt die Anlage R. Betriebspensionen gehören in die Anlage N und Zusatzrenten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel Riester- oder Rürup-Policen werden in der Anlage R-AV eingetragen. Auch hier ist die digitale Abgabe über Elster deutlich einfacher – alle von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt gemeldeten Daten werden automatisch in die Steuererklärung überspielt. Tipp für Papierfans: Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung erhalten (www. deutsche-rentenversicherung.de; oder telefonisch unter 0800/ 1000 4800). Die Hilfe enthält die notwendigen Eintragungswerte für die Steuererklärung und zeigt auf, an welcher Stelle der Formulare die Daten einzutragen sind. Es genügt, die Bescheinigung einmal anzufordern, in den Folgejahren schickt die Rentenversicherung die Ausfüllhilfe dann automatisch zu. Diese Hilfe gibt es auch für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Jeder Vertragsanbieter erteilt seinen Kunden jährlich schriftlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Man kann also praktisch nichts falsch machen. Als Kapitalanleger können Sie mittels Anlage KAP vom Finanzamt überprüfen lassen, ob der von Ihrer Depotbank vorgenommene Steuereinbehalt rechtens war und sich überzahlte Steuern zurückholen. Halten Sie Investmentfonds über Auslandsdepots, müssen Sie die Anlage KAP-INV ausfüllen. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei eigene Steuerformulare der Steuererklärung 2024: die Anlage „Sonderausgaben“ und die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“. Wayhome Studio / Shutterstock.com
LuFeTa / Shutterstock.com Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 13 Steuererklärung selber machen Weitere Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.230 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Formulars lohnt also nur, wenn man höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand. Pendlerpauschale. Für Arbeitnehmer bringt der tägliche Weg zur Arbeit über die Pendlerpauschale die meiste Steuerersparnis. Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Beamten bis zu 220 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 260 Tage. Für jeden Arbeitstag gibt es für die ersten zwanzig Entfernungskilometer 0,30 Euro und für jeden darüber liegenden Entfernungskilometer 0,38 Euro. Die Pendlerpauschale gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und sogar für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln setzen alternativ die Ticketkosten ab. Ein Extra-Steuerbonus wartet auf praktisch jeden Steuerzahler, der sich die Mühe macht und die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllt. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für eine Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld an den Fiskus. Bei Handwerkerrechnungen sind nur die reinen Arbeitskosten ohne Material abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder Fernseher. 20 Prozent der Rechnung, maximal aber 1.200 Euro dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger entfallen (BFH-Urteil vom 20.4.2023, Az. VI R 24/20). Auch für private Umzugskosten gibt es einen Steuerbonus.
Ausgabe 05 / Jan/Feb 2025 14 Steuererklärung selber machen Finanzamt: Wann wird die Steuererklärung bearbeitet? Wollen Sie Ihre zu viel entrichteten Steuern aus dem Vorjahr schnell wieder auf dem Konto haben, sollten Sie die Abgabefristen nicht ausreizen und die Erklärung so schnell wie möglich abgeben. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen nämlich in der Reihenfolge, in der sie bei ihnen eingehen. Wann kann ich mit meiner Steuer-Rückerstattung rechnen? Wie viel Zeit nach der Abgabe der Steuererklärung bis zur Erteilung eines Steuerbescheides vergeht, ist vor allem eine Frage Ihres Wohnortes. Im Hamburg geht’s am schnellsten. Nach dem letztjährigen Ranking benötigten die Finanzämter der Hafenmetropole nur 45 Tage bis zum Versand des Steuerbescheides. Auf den Plätzen zwei bis vier folgen die Ämter in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin mit jeweils 47 Tagen. Schlusslicht im bundesweiten Ranking ist Bremen mit fast 80 Tagen Bearbeitungszeit. Tipp: Haben Sie zwei Monate nach Abgabe der Erklärung noch nichts vom Finanzamt gehört, fragen Sie telefonisch nach dem Bearbeitungsstand. Nach sechs Monaten ohne amtliche Nachricht können Sie die Untätigkeit mit einem schriftlichen Einspruch rügen. Steuerbescheid prüfen Prüfen Sie später unbedingt Ihren Steuerbescheid, bevor sie ihn abheften. Enthält der Steuerbescheid einen Fehler oder wollen Sie vergessene Kostenbelege nachreichen, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides reagieren und eine Korrektur verlangen. Tipp: Elster bietet auch ein Modul zur Berechnung der Steuererstattung und eine Gegenüberstellung Ihrer Erklärungsdaten und der im Steuerbescheid verarbeiteten Angaben. So lässt sich auf einen Blick klären, ob das Finanzamt alle beantragten Aufwendungen anerkannt und richtig gerechnet hat.
Roman Samborskyi / Shutterstock.com Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §Abs. 2 MStV: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting Telefon: +49 8806 33384 0 Telefax: +49 8806 33384 19 E-Mail: info@biallo.de Internet: https://www.biallo.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Samuel Biallowons Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registernummer: HRB 18274 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 213264656 Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 5 TMG,55 RStV: Samuel Biallowons Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Urheberrecht: Alle in diesem Dokument veröffentlichten Inhalte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Verwertung bedarf unserer vorherigen schrift-lichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Be- und Verarbeitung, Speicherung, Übersetzung sowie Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Downloads von unseren Webseiten sind nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Impressum von biallo.de gilt auch für unsere Seiten auf Ihr Geld verdient mehr. Impressum Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting. Sie können uns erreichen unter redaktion@biallo.de oder per Telefon: +49 8806 33384 0 Weitere Informationen unter https://www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten. YouTube Twitter Instagram Facebook Linkedin Twitter
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