Ausgabe 42 / Oktober 2024 3 Sparen für Kinder Was ist das Sparziel für die Geldanlage für Kinder? Um die für Sie passende Sparform zu finden, sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, welches Sparziel Sie verfolgen und wie flexibel die Geldanlage sein soll. Möchten Sie Geld für die Erstausstattung bei Einschulung und eine größere Familienfeier ansparen? Soll während der Schulzeit immer wieder frisches Geld zur Verfügung stehen, um größere Anschaffungen tätigen zu können? Oder planen Sie Kapitalaufbau, damit Ihr Sprössling mit Volljährigkeit ausreichend Startkapital für den Sprung ins eigene Leben zur Verfügung hat? Stellen Sie sich folgende Fragen, um wichtige Anlagekriterien zu ermitteln: ` Auf welches Ziel hin soll gespart werden? ` Soll das Ersparte flexibel verfügbar oder fest angelegt sein? ` Welches Anlagerisiko bin ich bereit zu tragen? ` Soll einmalig ein größerer Betrag oder in Raten gespart werden? ` Wie lange soll das Geld angelegt sein? Wie viel Geld soll ich für mein Kind sparen? Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort – theoretisch ist jeder Geldbetrag geeignet. Sie können einmalig einen festen Betrag anlegen oder monatlich sparen. In vielen Fällen dürfte eine flexible Geldanlage die passende Sparform sein, denn so können Sie jederzeit Kapital entnehmen oder neue Geldgeschenke, etwa zu Geburts- -tagen oder zur Kommunion, zusätzlich anlegen. Sinnvoll ist es, früh mit dem Sparen zu beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal auszunutzen und so den Ertrag zu optimieren. Sparen Sie mit einem Sparplan, genügen bereits kleine Beträge, um langfristig eine ansprechende Summe anzusparen. Soll die Geldanlage auf den Namen des Kindes oder der Eltern laufen? Bei einer Geldanlage für Ihr Kind, müssen Sie entscheiden, auf wessen Namen die Anlage laufen soll. Läuft sie auf den Namen des Kindes, ist der Sprössling der Eigentümer, dementsprechend gehört das angesparte Vermögen allein ihm. Die Erziehungsberechtigten dürfen zwar darüber verfügen, es aber nicht für eigene Zwecke ausgeben. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kind dann selbst das Ersparte verwalten und nach Belieben ausgeben. Positiv: Das Kind kann den eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr zur Vermeidung von Steuerzahlungen nutzen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass sich das Kindervermögen nachteilig auf den BAföG-Anspruch auswirken. Auszubildende und Studenten sind nur förderberechtigt, wenn sie weniger als 15.000 Euro eigenes Vermögen besitzen. Läuft die Anlage dagegen auf den Namen der Eltern, können diese frei über das Geld verfügen und auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus bestimmen, was damit geschehen soll. Allerdings hat die Sache einen Haken: Die Ersparnisse zählen dann zum Elternvermögen und nicht zum Kindervermögen. Dies engt den Spielraum beim elterlichen Steuerpauschbetrag von 1.000 (Ledige) beziehungsweise 2.000 Euro (Verheiratete) pro Jahr deutlich ein.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk4MTUx