Ausgabe 40 / Oktober 2024 7 Recht auf Reparatur Kauf von gebrauchten überholten Dingen Lassen sich das eigene Smartphone oder Tablet nicht mehr reparieren, kann man statt Neuware auch überholte Second-Hand-Produkte im Handel kaufen. Beim Erwerb von „refurbished“ Computern, Tablets oder Smartphones verlängert man deren Lebenszyklus. Das entlastet die Umwelt, spart Ressourcen und CO2-Emissionen. Die Gewährleistung beträgt auch bei diesen Waren zwei Jahre, es sei denn der Verkäufer verkürzt sie vertraglich auf ein Jahr. Bei Ausstellungsstücken und Vorführwaren wie den vielen Handys in Telekommunikationsläden gilt dagegen weiterhin die zweijährige Gewährleistung. Man erhält refurbished Geräte im Online-Handel beispielsweise bei Back Market, refurbed, rebuy, Conrad, Apple und mittlerweile auch in Elektronik-Läden wie Saturn und MediaMarkt. Das Recht auf Reparatur Mit der Verabschiedung der Richtlinie „über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ im Juni 2024 hat das EU-Parlament einen großen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft, Entlastung der Umwelt, Ressourcen- und CO2-Einsparung sowie der Stärkung der Verbraucherrechte gemacht. Die wichtigsten Neuerungen sind: ` Hersteller müssen Reparaturanleitungen und – zu einem angemessenen Preis – Ersatzteile, Spezialwerkzeuge, Reparatur- und Firmware und andere Hilfsmittel Verbrauchern und unabhängigen Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen. ` Diese Verpflichtung gilt je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren, nachdem das letzte Exemplar eines Modells auf den Markt gekommen ist. Hersteller dürfen diese Verpflichtung an Vertragspartner delegieren. ` Hersteller oder Bevollmächtige wie Importeure oder Händler müssen den Käufern leicht zugänglich und verständlich über ihre Website oder einen digitalen Produktpass „Informationen über ihre Reparaturverpflichtung und ihre Reparaturdienstleistungen“ zur Verfügung stellen. ` Auf Wunsch des Kunden müssen Hersteller auch nach der Gewährleistung Reparaturen zu angemessenen Preisen und in einem angemessenen Zeitraum vornehmen, es sei denn eine Reparatur ist technisch nicht mehr möglich. ` Reparaturen dürfen vom Hersteller nicht abgelehnt werden, weil bereits vorhergehende Inspizierungen oder Reparaturen durch den Käufer oder unabhängige Reparaturbetriebe stattgefunden haben. ` Reparaturbetrieben steht das standardisierte „Europäische Formular für Reparaturinformationen“ zur Verfügung, in dem alle für eine Reparaturentscheidung wichtigen Informationen wie Art des Mangels, Preis und benötige Zeit aufgeführt sind. Die darin angebotenen Bedingungen sollten für mindestens 30 Tage gelten. Das soll Verbrauchern einen Preisvergleich erleichtern. ` Nach einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese um zwölf Monate.
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