Ausgabe 35 / August 2024 4 Vorsorge: Es geht auch ohne Erbschein Ohne Erbschein erben – diese Dokumente sind eine Alternative Sie benötigen nicht immer einen Erbschein, um sich als Erbin oder Erbe auszuweisen. Auch andere Dokumente können Sie handlungsfähig machen. Manchmal sind Vertragspartner auch kulant – ein Vermieter zum Beispiel, der die Familienverhältnisse kennt, ist möglicherweise auch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde zufrieden. Erben ohne Erbschein: Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht, die der Erblasser noch zu Lebzeiten verfasst und mit der er eine vertraute Person einsetzt, die seine Geschäfte erledigt, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, kann einen Erbschein ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Sinnvollerweise sollte es sich um eine notarielle Vorsorgevollmacht handeln. Eine solche Vollmacht befähigt Sie als Erbin oder Erben, sofort zu handeln, und Sie müssen nicht warten, bis nach Wochen oder gar Monaten ein Erbschein ausgestellt ist. Das ist nicht unbedeutend. Möglicherweise sind noch offene Rechnungen vom Konto zu bezahlen oder die Wohnung des Verstorbenen soll schnell gekündigt werden. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausreichen, um die meisten Geschäfte des Erblassers zu tätigen, auch Banken müssen sie akzeptieren. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt unten. Tipp: Es gibt die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich unterscheiden sich beide Vollmachten aber. Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass die Verfasserin oder der Verfasser nicht mehr selbst handeln kann, etwa bei einer Demenz oder wenn jemand im Koma liegt. Die Generalvollmacht wirkt darüber hinaus und befähigt die in der Vollmacht genannte Person dazu, jederzeit im Namen der Verfasserin oder des Verfassers zu handeln. Eine Vollmacht ist grundsätzlich ein weitreichendes Dokument, deshalb sollten Sie sich genau informieren, auf was Sie alles achten müssen. Lesen Sie dazu den Ratgeber “Vorsorgevollmacht: Wer trifft morgen die Entscheidungen, wenn ich es nicht mehr kann?” auf biallo.de. Ralf Geithe / Shutterstock.com
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