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Ausgabe 35 / August 2024 10 Vorsorge: Es geht auch ohne Erbschein So werden die Gebühren für den Erbschein berechnet Am Nachlasswert berechnet sich die Gebühr für den Erbschein. Schulden werden vom Nachlasswert abgezogen. Es fallen Kosten an für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung. Diese kostet genauso viel wie der Erbschein. Die Kosten sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3) festgelegt. Es gilt die Tabelle B. Zu den Kosten für die eidesstattliche Versicherung ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, wenn ein Notar den Erbschein beantragt. Sie können auch einen Gebührenrechner nutzen, den Link finden Sie am Ende des Textes. Tipp: Es gehört beinahe schon zur alltäglichen Regel, dass sich Erben um die besten Stücke vom Nachlasskuchen streiten. Daher tut es dringend Not, dass man als Erblasser oder Erblasserin noch zu Lebzeiten ein Machtwort spricht – oder besser noch – schreibt. Wie dabei Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft helfen können, erfahren Sie im Ratgeber „Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung: Erbe und letzten Willen schützen“ auf biallo.de. Tabelle: So viel kostet ein Erbschein inklusive eidesstattlicher Versicherung (Beispiele für Nachlasswerte) Nachlasswert in Euro Kosten in Euro 500 30 5.000 90 50.000 330 500.000 1.870 1.000 000 3.470 2.000 000 6.670 3.000 000 9.870 5.000 000 16.270 10.000 000 22.770 Quelle: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3). / Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Hamburg; Stand: August 2024. fizkes/ Shutterstock.com

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