Ausgabe 39 / September 2024 5 Lange Krankheiten finanziell absichern Lange krank: So sind Selbstständige abgesichert Selbstständige erhalten natürlich keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Aber wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann ihnen dennoch Krankengeld zustehen. Voraussetzung ist, dass sie eine Wahlerklärung zum Krankengeldanspruch abgeben und den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Dann steht ihnen gesetzliches Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen Krankheit zu, also ab dem 43. Krankheitstag. Sie erhalten dann 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens, das zuletzt auch für die Berechnung des Kassenbeitrags maßgeblich war. Maximal können sie 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhalten. Die Auszahlungsdauer des Krankengeldes ist dieselbe wie für Arbeitnehmer: 72 Wochen. Tipp: Selbstständige können einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Damit ist eine frühere Auszahlung eines Krankentagegeldes möglich. So können Selbstständige die sechs Wochen, bis das gesetzliche Krankengeld bezahlt wird, überbrücken. Es gibt verschiedene Tarife, manche sind nur für Selbstständige, andere für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, wieder andere für Arbeitnehmer, die nur kurzfristig angestellt sind und deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Es gibt auch spezielle Tarife für Künstler und Publizisten. Mit wenigen Ausnahmen müssen sie den allgemeinen Beitragssatz entrichten, um einen Wahltarif abschließen zu können. Die Wahltarife gewähren ein Kranktagegeld meist ab dem 15. oder dem 22. Krankheitstag, die Leistung endet oft mit dem 42. Tag, danach greift das gesetzliche Krankengeld. „Gerade für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, kann ein Wahltarif vor allem dann interessant sein, wenn sie bereits älter sind oder Vorerkrankungen haben. Bei den Wahltarifen fällt nämlich keine Gesundheitsprüfung an wie bei einer privaten Krankentagegeldversicherung“, rät Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Selbständige, die privat krankenversichert sind, erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten ein Krankentagegeld von ihrem privaten Versicherer, sofern sie diese Leistung abgeschlossen haben. Bjoern Wylezich / Shutterstock.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk4MTUx