Ausgabe 39 / September 2024 4 Lange Krankheiten finanziell absichern Tipp: Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie der Kasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die der Arzt ausstellt. Bis vor kurzem verlor man den Anspruch auf Krankengeld, sobald die Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos bescheinigt wurde. Das hat sich geändert. Lücken von weniger als einem Monat wirken sich nicht mehr negativ aus. Grundlage ist § 46. Sozialgesetzbuch (SGB) V. Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten ebenfalls ein Krankengeld, vorausgesetzt sie entrichten den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Als freiwillig gesetzlich versichert gelten Sie, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto im Jahr (5.775 Euro im Monat) liegt. Diese Zahlen gelten für das Jahr 2024. Alle, die kostenfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, Studenten und Praktikanten oder auch alle, die Bürgergeld erhalten, erhalten kein Krankengeld, Azubis jedoch schon. Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent vom Brutto-, beziehungsweise maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Berücksichtigt werden bei der Berechnung auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Allerdings ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Das ist die Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge kalkuliert werden. Einkommen, die darüber liegen, werden zur Berechnung nicht mehr herangezogen. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 62.100 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, ergeben den Maximalbetrag, den Versicherte als Krankengeld erhalten können. Das sind im Jahr 2024 maximal 120,75 Euro pro Kalendertag, bei einem 30 Tage dauernden Monat also 3.622,50 Euro im Monat, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Während des Krankengeldbezugs fallen für Pflichtversicherte keine Beiträge zur Krankenversicherung an. Dorde Krstic / Shutterstock.com
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