Ausgabe 39 / September 2024 13 Lange Krankheiten finanziell absichern Krank oder berufsunfähig? So funktioniert der Übergang zwischen Krankengeld und Berufsunfähigkeit Privates Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung – so vermeiden Sie eine Versicherungslücke Viele meinen, sie benötigen keine Krankentagegeldabsicherung, weil bei einer längeren Krankheit die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Es stimmt, dass bei Krankheiten, die länger als sechs Monate dauern, die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, sofern man eine besitzt! Allerdings ist Folgendes zu bedenken: Oft ist zu Beginn einer Krankheit nicht absehbar, dass daraus eine Berufsunfähigkeit wird. Dann muss man die Zeit bis zur möglichen Feststellung einer Berufsunfähigkeit finanziell überbrücken. Dafür ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig. Umgekehrt ersetzt eine Krankentagegeldpolice keine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Es heißt zwar, das Krankentagegeld wird unbefristet bezahlt. Doch oft findet sich in den Bedingungen der Zusatz, dies gelte, solange man nicht auf „unabsehbare Zeit“ erkranke. Bei psychischen Erkrankungen oder Krebs ist es schwer abzuschätzen, wie eine Krankheit verläuft und wie lange sie einen beeinträchtigt. Der private Krankenversicherer wird schnell nachprüfen, ob nicht eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das der Fall, werden die Zahlungen eingestellt. Dann sollten Sie mit einer Berufsunfähigkeitspolice vorgesorgt haben. Wer stellt fest, ab wann man berufsunfähig ist? Sie können sicher sein, dass sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch der private Krankentagegeldversicherer regelmäßig nachprüfen wird, ob eine Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Denn sobald dies der Fall ist, sind beide Versicherer nicht mehr zuständig! Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, ist es in Ihrem eigenen Interesse, Ihren Versicherer möglichst bald zu kontaktieren, wenn sich abzeichnet, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Das kann beispielsweise bei einer Krebserkrankung der Fall sein, bei der oft schnell feststeht, dass Sie aufgrund einer lang andauernden Behandlung mindestens mehrere Monate ausfallen werden. Für einen Antrag sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen und eine Prüfung dauert, deshalb stellen Sie ihn am besten zeitig. Krankengeld und Berufsunfähigkeitsrente – lässt sich das kombinieren? Ein Krankengeldbezug durch die gesetzliche Krankenkasse und eine private Berufsunfähigkeitsrente schließen sich nicht aus. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil des Sozialgerichts Trier aus dem Jahr 2011. Wenn Sie monatliche Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente erhalten, bleibt dennoch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Insofern muss ein gesetzliches Krankengeld auch nicht zurückgezahlt werden, wenn eine Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt wird.
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