Ausgabe 39 / September 2024 10 Lange Krankheiten finanziell absichern Berufsunfähigkeitsversicherung – das leistet sie Das leistet eine Erwerbsminderungsrente Für Menschen, die dauerhaft krank sind und bei denen es nicht absehbar ist, dass sie wieder in ihrem Beruf arbeiten können, hat der Staat die Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist gar nicht so einfach. Betroffene erhalten diese Rente erst, wenn sie kaum mehr einsatzfähig sind, unabhängig vom ursprünglich ausgeübten Beruf. Nur wenn auch leichte Arbeiten nicht mehr länger als drei Stunden täglich ausgeführt werden können, erhalten Betroffene die volle Rente. Können sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten, erhalten sie die halbe Rente, die Teilerwerbsminderungsrente. Sind Betroffene aber in der Lage, sechs Stunden täglich zu arbeiten – gehen sie leer aus. Diese Regelung gilt für alle, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind. Wer früher geboren ist, also älter ist, kann weiter eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, die einen etwas besserstellt: Wer seinen erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann, wohl aber in einer anderen Berufssparte arbeiten kann, erhält eine Berufsunfähigkeitsrente – diese gibt es für später Geborene ab 1961 nicht mehr. Hier gilt nur noch das Kriterium, ob jemand grundsätzlich zumindest zum Teil arbeiten kann oder nicht. Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist, dass ` sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und gleichzeitig ` innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang pflichtversichert gewesen sind. Für diese Wartezeiten gelten in bestimmten Lebenssituationen auch Ausnahmen. Die volle Rente erhalten Sie, wenn ` Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn ` Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und nur zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können. Tipp: Bei der Rente wird die Arbeitsmarktlage berücksichtigt. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten könnte, aber keine Stelle findet, erhält die volle Rente.
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