Ausgabe 01 / Januar 2025 14 Krankenkassenbeiträge 2025 So funktioniert ein Kassenwechsel Vielen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht bewusst, dass sie nicht nur ein Recht auf einen Kassenwechsel haben, sondern dass ein Wechsel Vorteile bringen kann und obendrein völlig unkompliziert ist. Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand kann in der GKV jeder die Krankenkasse wechseln. Anders als in der privaten Krankenversicherung sind beide Faktoren nicht relevant für die Beitragskalkulation. Das sind die Voraussetzungen für einen Kassenwechsel: ` Sie waren mindestens zwölf Monate lang Mitglied bei Ihrer Krankenkasse. ` Können Sie noch keine zwölf Monate andauernde Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse vorweisen, dürfen Sie nur dann wechseln, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. ` Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie je nach Tarif oft ein Jahr oder sogar drei Jahre lang gebunden und können in diesem Zeitraum nicht die Kasse wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen, sollte die Kasse die Beiträge erhöhen. Ausgenommen sind aber Krankengeldtarife für Selbständige, hier gilt immer die Bindungsfrist von drei Jahren. So gehen Sie Schritt für Schritt vor: 1. Kündigungsfrist: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie zum Beispiel am 20. Januar einen Antrag bei einer neuen Kasse stellen, können Sie ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Wichtig: wenn Sie einen Wahltarif (zum Beispiel Kostenerstattung) gewählt haben, gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen, maximal drei Jahre. 2. Sonderkündigungsrecht: Wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse vorweisen können, dürfen Sie wechseln, sobald die Kasse den Beitrag erhöht. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags darf die Kasse verhältnismäßig kurzfristig ankündigen und zwar nur einen Monat vor der geplanten Erhöhung. Es genügt also, die Erhöhung im Dezember anzukündigen und ab Januar höhere Beiträge zu kassieren. Bis der Beitrag zum ersten Mal fällig wird, gilt das Sonderkündigungsrecht und Sie können bei einer neuen Kasse eine Mitgliedschaft beantragen. Es greift dann aber trotzdem die zweimonatige Kündigungsfrist. Der Zusatzbeitrag ist bei der alten Kasse so lange zu zahlen, bis die Kündigung greift. 3. Auswahl: Wählen Sie eine Kasse, zu der sie wechseln wollen. 4. Antrag: Sie müssen nicht selbst bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen, sondern Sie teilen einfach der neuen Kasse mit, dass Sie Mitglied werden wollen. Die neue Kasse übernimmt dann die Kündigung und die Wechselmodalitäten. 5. Mitgliedsbestätigung: Von der neuen Kasse erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung, die Sie Ihrem Arbeitsgeber vorlegen müssen. Freiwillig Versicherte legen das Schreiben ihrer bisherigen Krankenkasse vor, damit die Kündigung wirksam ist. Tipp: Trotz Antrag bei einer neuen Krankenkasse bleibt jeder so lange versichert, bis die Mitgliedschaft auch greift. Es entsteht keine Versicherungslücke.
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