Ausgabe 08 / Februar 2025 5 Planungskosten beim Hausbau Was kostet ein Architekt? Seit 2021 sind Architektenhonorare beim Bau eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses nicht mehr zwingend an die Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – gebunden. Was der Architekt kostet, ist also frei verhandelbar. Das Honorar kann beispielsweise auf Stundenbasis ermittelt werden. Auch das Vereinbaren eines Pauschalpreises ist möglich. Als Orientierungshilfe, um die Kosten für den Architekten abschätzen zu können, eignet sich die HOAI aber dennoch. Denn anhand der Richtwerte in der aktuellen Fassung von 2021 lässt sich herausfinden, welches Architektenhonorar angemessen ist. Die HOAI nennt als Erstes die neun Leistungsphasen, die ein Architekt erbringen kann, und legt den jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamthonorar des Architekten fest. Denn Sie als Bauherr bezahlen nur die Leistungsphasen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Die Leistungsphasen der HOAI und ihr prozentualer Anteil am Architektenhonorar Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2 % Leistungsphase 2: Vorplanung 7 % Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 15 % Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 3 % Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 25 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 10 % Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 % Leistungsphase 8: Bauüberwachung und Dokumentation 32 % Leistungsphase 9: Objektbetreuung 2 % Quelle: HOAI 2021 Außerdem ordnet die HOAI die Kosten für Gebäude nach ihrer Komplexität in fünf Honorarzonen ein. Je nachdem, wie viele Leistungsphasen der Architekt übernimmt und wie komplex die Planung des Hauses ist, kann das Architektenhonorar somit höher oder niedriger ausfallen. Wenn Sie Ihren Architekten mit allen Leistungsphasen beauftragen, beträgt das Honorar üblicherweise zwischen zehn und 15 Prozent der sogenannten anrechenbaren Kosten, was in etwa den reinen Netto-Baukosten inklusive der Haustechnik entspricht. Die Kosten für das Grundstück, die Erschließung oder auch die Inneneinrichtung gehören zum Beispiel nicht zu den anrechenbaren Kosten nach der HOAI. masa44 / Shutterstock.com
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