Ausgabe 18 / Mai 2025 9 Kindererziehung und Rente Wichtige Voraussetzung Nicht alle Elternteile mit Berücksichtigungszeiten profitieren von der Höherwertung von Zeiten mit niedrigem Arbeitsentgelt. Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass Sie später beim Rentenantrag 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können. Das fällt allerdings meist nicht allzu schwer, da bei diesen 25 Jahren auch die Kinderberücksichtigungszeiten mitzählen. Gilt die Aufwertung auch für mich als Minijobber? Nur dann, wenn Ihr Minijob rentenversicherungspflichtig ist. Das gilt seit 2013 zunächst einmal im Grundsatz für alle Minijobs. Sie können die Rentenversicherungspflicht allerdings abwählen. Dadurch sparen Sie einige Euro an Versicherungsbeiträgen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie in der Kinderberücksichtigungszeit keinen Gebrauch machen. Denn sonst können Sie von der Aufwertung ihrer Beschäftigungszeit bei der Rente nicht profitieren. Ein Mini-Job mit 556 Euro Verdienst wird im Aufwertungsfall bei der Rente immerhin, wie ein 834-Euro-Job behandelt. Ich habe mehrere Kinder unter zehn Jahren, was ist die Kinderberücksichtigungszeit für mich wert? Für Sie und für alle, die zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen, gibt es ein besonderes Rentenplus. Sie bekommen auch ohne Berufstätigkeit für jedes Erziehungsjahr einen Rentenanspruch so anerkannt, als ob Sie jährlich ein Arbeitseinkommen im Wert von einem Drittel Rentenpunkt erzielt hätten. Dies gilt auch wenn ein Kind unter zehn Jahre ist und ein weiteres pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Derzeit werden Sie in diesen Fällen bei der Rente so gestellt, als ob sie 2025 knapp 17.000 Euro verdienen würden. In den sieben Jahren zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes kann Ihnen das allein schon ein monatliches Rentenplus von derzeit 95 Euro bringen. Zählen Kinderberücksichtigungszeiten auch bei den Rentenanwartschaften? Ja. Sie tragen auch zur Erfüllung der Wartezeiten für die vorzeitigen Altersruhegelder und die Erwerbminderungsrente bei. Damit kann Ihnen die Kinderberücksichtigungszeit dabei helfen, später die Schwerbehindertenrente (ab 62), die Rente für langjährig Versicherte (ab 63) und die Rente für besonders langjährig Versicherte (ab 65) zu erhalten. Besonders interessant ist das bei der begehrten Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die abschlagfrei gezahlt wird. Hier gilt eine Wartezeit von 45 Jahren beziehungsweise 540 Versicherungsmonaten. Gemeinhin galt diese Frührente als reines „Männerthema“. Frauen, die derzeit und in naher Zukunft in Rente gehen, haben schließlich überwiegend wegen der Kindererziehung mehr oder weniger lange Jobpausen eingelegt. Daher kommen sie meist nicht auf 45 Jahre mit versicherungspflichtiger Beschäftigung. Doch dabei werden die Kinderberücksichtigungszeiten vergessen. Auch diese zählen mit, wenn es um den Anspruch auf diese Frührente geht – und sorgen so für den erstaunlich hohen Anteil von Frauen unter den Beziehern der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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