Ausgabe 18 / Mai 2025 6 Kindererziehung und Rente Wie hoch fällt das Rentenplus durch die Kindererziehungszeiten genau aus? Ein Jahr der Kindererziehung zählt bei der Rente so viel wie ein Beschäftigungsjahr mit einem Einkommen von 50.493 Euro, das sind rund 4.200 Euro brutto im Monat. So hoch ist das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025. Das bringt dann ein Rentenplus von einem Rentenpunkt (Entgeltpunkt). Und der ist ab Juli 2025 40,79 Euro wert. Die Kindererziehungszeit bringt wegen der Rechenregeln der Rentenversicherung einen Cent weniger, also 40,78 Euro. Derzeit und generell bei Geburten ab 1992 gilt: Wenn eine Mutter drei Jahre lang ein Kind erzogen und in dieser Zeit keine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten erworben hat, erhält sie monatlich 122,24 Euro Rente für die Zeit der Kindererziehung. Dasselbe gilt auch für den Vater, wenn er ein Kind überwiegend erzogen hat, allerdings nicht für beide Elternteile gleichzeitig. Dazu weiter unten mehr. Kinderberücksichtigungszeiten „Kinderberücksichtigungszeiten“ – dieses Zauberwort findet sich in Paragraf 57 SGB VI. Darunter versteht man die Zeit der Erziehung des Kindes vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Die ersten drei Jahre gelten dabei für Kinder, die ab 1992 geboren sind, ohnehin als Kindererziehungszeiten. Doch auch danach werden die Kinder bei der Rente berücksichtigt – eben durch die Kinderberücksichtigungszeiten. Was bringen mir die Kinderberücksichtigungszeiten bei der Rente? Sie sorgen in vielen Fällen dafür, dass die Beiträge, die Sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen, bei der Rente höher bewertet werden. Zudem bringen sie Ihnen bei der Rente anerkannte Versicherungszeiten und sichern Ihnen damit vielfach einen Frührentenanspruch. Wann bringt die Kinderberücksichtigungszeit mir ein Rentenplus? Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und weniger als der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdienen. Mütter sind (und waren) vielfach Teilzeitbeschäftigte. Für sie trifft diese Voraussetzung oft zu. Der jährliche Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten ist für 2025 wie erwähnt auf etwa 4.200 Euro im Monat angesetzt. Niedrigere Arbeitsentgelte, die Mütter (oder auch erziehende Väter) zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag ihres Kindes erzielen, wertet die Rentenversicherung (was die Rente betrifft) maximal auf diesen Betrag hoch, aber zugleich nie um mehr als 50 Prozent. Dazu ein Beispiel: Eine Teilzeitangestellte verdient derzeit monatlich 1.700 Euro brutto. Das entspricht einem jährlichen Einkommen von 20.400 Euro. Dieses Einkommen wird – was die Rente betrifft – um 50 Prozent auf 30.600 Euro hochgewertet. Wer in seinem Job 2025 beispielsweise 45.000 Euro verdient, profitiert von der Höherwertung nur wenig, weil bei 50.493 Euro das „Ende der Fahnenstange“ erreicht ist. Wie gesagt: Eine solche Höherbewertung ist für Kinderberücksichtigungszeiten ab 1992 dann möglich, wenn das persönliche Entgelt niedriger war als das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten.
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