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Ausgabe 18 / Mai 2025 5 Kindererziehung und Rente Wie lange dauert die Kindererziehungszeit bei der Rente genau? Sie beginnt am Ersten des Monats nach der Geburt des Kindes und endet nach 36 Monaten (für Geburten ab 1992). Die Zeit danach gilt als Kinderberücksichtigungszeit. Was gilt, wenn Kinder in kurzen Abständen geboren werden? Auch dann gilt das Drei-Jahres-Rentenplus pro Kind. Ist Ihr erstes Kind beispielsweise im Januar 2020 zur Welt gekommen und bekommen Sie 2022 und 2024 noch zwei weitere Kinder, so werden Ihnen bis Januar 2029 (insgesamt also neun Jahre) Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Die gleiche Rechnung gilt für Zwillings- beziehungsweise generell für Mehrlingsgeburten: Für jeden Mehrling gibt es bei der Rente drei Kindererziehungsjahre. Die Kindererziehungszeit verlängert sich bei Zwillingsgeburten somit auf sechs Jahre. Gilt die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung auch für Kammerberufe wie Apotheker? Ja. Die sogenannten Kammerberufe, also Apotheker, Architekten, Notare und Anwälte sind zwar in den Versorgungswerken ihres jeweiligen Berufsstandes versichert – und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versorgungswerke bieten recht gute Altersrenten, in puncto Kindererziehungszeiten durchweg aber wenig – und manche auch gar nichts. Der Gesetzgeber hat jedoch nach einem Urteil des Bundessozialgerichts berufsständisch Versicherten, die eigentlich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, die Möglichkeit gegeben, Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennen zu lassen. Das geht immer dann, wenn die berufsständische Versicherung weniger bietet als die gesetzliche. In diesen Fällen gibt es so etwas wie eine „Kinder-Rente“ der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nicht automatisch. Die Betroffenen müssen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Anerkennung der Kinderziehungszeiten stellen. Das reicht jedoch unter Umständen nicht, um später eine Rente zu bekommen. Deshalb können sie zusätzlich (auch in der Zeit, in der sie berufsständisch versichert sind) freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für so viele Monate zuzahlen, wie notwendig ist, um auf insgesamt fünf Versicherungsjahre zu kommen. So viel Jahre braucht man ja, um die reguläre Altersrente erhalten zu können. Im Prinzip reicht es dabei, für jeden einzelnen Monat den Mindestbeitrag einzuzahlen. Gerade für diejenigen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, kann es sich allerdings lohnen, deutlich mehr einzuzahlen. Bringt die Kindererziehungszeit auch für Selbständige Vorteile? Ein klares „Ja“ bei der Kindererziehungszeit, also in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Im Extremfall kann ein Selbstständiger, der nie etwas mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hatte, allein durch die Kinderziehungszeiten später eine kleine Altersrente erhalten. Das ist auch für die Krankenversicherung wichtig. Denn in die günstige Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer eine Rente bezieht – egal in welcher Höhe. Anders sieht das allerdings bei den Kinderberücksichtigungszeiten aus. Mehr dazu weiter unten.

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