Ausgabe 45 / November 2024 5 Kfz- Versicherung Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Autohalter, um diese Police kommen Sie nicht herum. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch einen Unfall an anderen Fahrzeugen oder / und deren Insassen entstehen. Schäden an Ihrem eigenen Auto sind nicht gedeckt! Dazu benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung. Die Insassen in Ihrem Auto sind bei einem Unfall über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das hat nichts mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun. Die Kfz-Haftpflichtversicherung funktioniert gleichzeitig wie eine Rechtsschutzversicherung: Sie klärt bei einem Unfall die Haftungsfrage. Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen. Sie deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie nicht selbst beeinflussen können, etwa den Verlust des Autos durch Diebstahl oder Raub, auch Schäden am Auto durch den Zusammenstoß mit Tieren, durch Marderbisse, Einbruch, Brand, Glasbruch, Sturm oder Hagel sind versichert. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall. Je höher sie diese wählen, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag. Vollkaskoversicherung: Auch die Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Sie geht noch weiter als die Teilkaskoversicherung und deckt neben den Schäden, die die Teilkaskoversicherung deckt, auch Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verschuldet haben, etwa durch einen Unfall. Sie springt auch bei Schäden durch Vandalismus ein oder wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat. Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, hat auch gleichzeitig eine Teilkaskoversicherung. Bei der Vollkaskoversicherung ist ebenso eine Selbstbeteiligung üblich, meist 300 Euro. Das sind wichtige Leistungen Wenn Sie den Versicherer wechseln, sollten Sie darauf achten, dass wichtige Leistungen versichert sind. Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer sollte auch bei grob fahrlässigem Handeln leisten. Das ist in der Haftpflicht wie auch in der Vollkaskoversicherung essenziell. Gedeckt sind dann auch Schäden in vollem Umfang, die durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, etwa weil Sie noch schnell bei roter Ampel über die Kreuzung gefahren sind. Neuere Policen enthalten den Zusatz inzwischen größtenteils automatisch, in älteren Policen fehlt er häufig. Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind jedoch meist ausgenommen. Schäden durch Tiere: In älteren Policen ist meist nur die Kollision mit Haarwild versichert. Besser ist es, wenn der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert ist. Insbesondere Tierbisse sollten gedeckt sein – Bisse an Schläuchen und Kabeln, und – ganz wichtig – die Folgeschäden! Auslandsschutz: Fahren Sie ins Ausland, empfiehlt sich ein Auslandsschadenschutz. Er sichert das Risiko ab, dass die Deckungssumme des ausländischen Unfallgegners unter Umständen nicht ausreicht, um den Schaden zu decken. In den meisten Policen gehört dieser Schutz inzwischen zum Standard. Neuwagenentschädigung: Fahren Sie ein neues Auto? Dann ist es in der Vollkaskoversicherung nicht unerheblich, ob der Versicherer 18 Monate lang oder sogar 24 Monate lang den Neupreis bei Totalschaden ersetzt. Je länger, desto besser. Mallorca-Police: Dieses Extra ist inzwischen Standard bei neueren Policen. Der Zusatz garantiert guten Versicherungsschutz im Ausland, wenn Sie einen Mietwagen buchen. Verzicht auf Abzug “neu für alt“: Dieser Zusatz in der Kaskoversicherung schützt Sie davor, dass Versicherer besonders bei einer Lackierung oder bei Reifenersatz nicht die volle Summe der Kosten übernehmen, sondern das Alter des Fahrzeugs berücksichtigen. Sie würden dann bei einer Reparatur auf einem Eigenanteil sitzen bleiben.
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