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Ausgabe 47 / November 2024 7 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Homeoffice: Tagespauschale nutzen Wer von zu Hause aus beruflich tätig ist, profitiert steuerlich von einer Tagespauschale. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige pauschal sechs Euro pro Tag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das kann sich jährlich immerhin auf bis zu 1.260 Euro summieren. Damit sind insgesamt 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Eine tägliche Mindestdauer für die Arbeit im Homeoffice wird nicht verlangt. Die Tagespauschale gilt sogar dann, wenn kein separater Raum als häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Selbstständige und Freiberufler sind dabei besonders begünstigt: Sie können sogar Wochenend-, Feier- und Urlaubstage für ihre Steuer ansetzen, an denen Sie ihr Homeoffice beruflich genutzt haben. Tipp: Auch wenn das Finanzamt keine besonderen Nachweise zur Nutzung Ihres Homeoffice verlangt, sollten Sie dennoch im eigenen Interesse auflisten, wann und wie lange Sie dort aus beruflichen Gründen präsent waren. Häusliche Arbeitszimmer Haben Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Ihr Büro in Ihren eigenen vier Wänden eingerichtet, können die Kosten dafür in Ihrer Steuererklärung anteilig angeben, soweit sie auf die berufliche Nutzung entfallen. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören zum Beispiel: ` Mieten ` Reinigungskosten ` Versorgungskosten (Strom, Wasser, Heizung) ` Telekommunikation (Telefon, Internet) ` Betriebskosten Sind Sie Eigentümer der Immobilie, in der sich das Arbeitszimmer befindet, können Sie weitere Positionen absetzen, zum Beispiel für: ` Instandhaltungen und Renovierungen ` Grundabgaben ` Darlehenszinsen bei einer kreditfinanzierten Immobilie ` Gebäudeabschreibung Halfpoint / Shutterstock.com

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