Ausgabe 47 / November 2024 4 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Freistellungsaufträge anpassen Sie haben in Kapitalanlagen investiert? Dann sind Ihre Erträge daraus steuerpflichtig. Der Fiskus belegt sie mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Zusätzlich wird auf die Kapitalertragsteuer der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag erhoben. Je nach Konfessionszugehörigkeit wird zusätzlich Kirchensteuer fällig. Allerdings lassen sich Kapitalerträge zumindest teilweise von der Steuer befreien. Durch den sogenannten Sparerpauschbetrag werden 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro bei Verheirateten frei gestellt. Damit Sie den Sparerpauschbetrag für sich beanspruchen können, müssen Sie Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft einen entsprechenden Freistellungsauftrag in Höhe der zu erwartenden Kapitalerträge erteilen. Die Freistellung bezieht sich immer auf das jeweilige Kalenderjahr und gilt der Höhe nach unverändert und unbefristet, bis sie abgeändert wird. Das bedeutet: Ändern sich die Kapitalerträge, sollten Sie auch Ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen. Sonst zahlen Sie unter Umständen zu viel Steuern, die Sie dann nur umständlich über Ihre Steuererklärung vom Fiskus zurück verlangen können. Es kann sich also auszahlen, wenn Sie Ihre Kapitalerträge noch im laufenden Jahr überschlagen und den Freistellungsauftrag zu Ihren Gunsten bei Ihrer Bank erhöhen. Steuerbegünstigte Ausgaben für 2024 erfassen Handwerkerarbeiten In Ihrer Steuererklärung dürfen Sie Arbeitskosten in Ihren Handwerkerrechnungen geltend machen. Jährlich werden 20 Prozent, maximal 1.200 Euro steuermindernd angerechnet. Auch Anfahrts- und Gerätekosten fallen darunter, nicht jedoch reine Materialkosten. Wenn Sie den Abzugsbetrag in 2024 noch nicht ausgeschöpft haben, kann es sich lohnen, geplante Reparatur- und Renovierungsarbeiten noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Handwerkerrechnung noch in 2024 begleichen. Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuern sparen können Sie auch mit Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen Ausgaben für Beschäftigte im und rund ums Haus. Typische Tätigkeiten sind die Kinderbetreuung, die häusliche Reinigung und die Alters- oder Krankheitspflege von Angehörigen. 20 Prozent dieser Kosten bis maximal 4.000 Euro werden in Ihrer Steuerklärung anerkannt. Bis Ende Dezember 2024 können Sie noch für das laufende Jahr haushaltsnahe Dienstleistungen wie beispielsweise Grün- und Gehölzschnittarbeiten oder Rasen- und Pflanzenpflege steuerbegünstigt erledigen lassen. Wer in seinem Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann ebenfalls 20 Prozent des gezahlten Lohns von der Steuer absetzen – höchstens jedoch 4.000 Euro. Wenn Sie jemanden bis zur zulässigen 538-Euro-Entgeltgrenze einstellen, sind ebenfalls 20 Prozent, maximal aber 510 Euro pro Kalenderjahr steuerbegünstigt.
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