Ausgabe 48 / November 2024 13 Der übliche Ablauf beim Hausbau Alexander Weber, Hauptabteilungsleiter der Debeka Bausparkasse, empfiehlt beim Bau eines Fertighauses nach speziellen Tarifen zu fragen. Denn: “Aufgrund der häufig kürzeren Bauzeit gegenüber konventionellen Gebäuden bieten viele Versicherer sowohl für die Bauherrenhaftpflicht als auch für die Bauleistungsversicherung einen vergünstigten Sondertarif für Fertighäuser an.” Nach dem Bau: ` Wohngebäudeversicherung ` Hausratversicherung Warum Sie den Baufortschritt regelmäßig prüfen sollten Während das Haus allmählich Konturen annimmt, sollten Sie die Baustelle regelmäßig besuchen und in Augenschein nehmen. Denn nur so können Sie prüfen, ob der als nächstes zur Zahlung anste-hende Bauabschnitt tatsächlich abgeschlossen wurde. Auch Baumängel lassen sich während des Baus besser entdecken als nach der Fertigstellung. Wer sich die Baukontrolle nicht zutraut oder einfach auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich von einem Bausachverständigen begleiten lassen. Die Fachfrau oder der Fachmann entdeckt oft auch versteckte Baumängel und erkennt, wenn minderwertiges Material eingesetzt wird. Für Mitglieder des Bauherren-Schutzbunds kostet eine solche baubegleitende Qualitätskontrolle eines Einfamilienhauses mit 110 Quadratmetern ohne Keller etwa 3.000 bis 3.800 Euro (ohne Fahrtkosten). . 6. Schritt: Die Bauabnahme und der Einzug Der letzte Schritt und damit der offizielle Abschluss des Hausbaus ist die Bauabnahme. Sie besteht in der Regel aus einer gemeinsam mit dem Baupartner durchgeführten Schlussbegehung des Gebäudes, bei dem ein Abnahmeprotokoll erstellt wird. Dabei prüfen Sie, ob alles wie vereinbart ausgeführt wurde. So läuft die formelle Bauabnahme ab Checken Sie das Haus am besten schon ein paar Tage vor dem Abnahmetermin gründlich auf Baumängel. Es empfiehlt sich, sich dabei einen Bausachverständigen an die Seite zu holen. Notieren Sie alle Problemstellen, die Ihnen gemeinsam auffallen. Bei der formellen Bauabnahme dokumentieren Sie schließlich alle problematischen Stellen möglichst ausführlich und mit Fotos im Protokoll. Nur so ist das Bauunternehmen später verpflichtet, die Mängel zu beheben. Wenn Sie wegen vorhandener Mängel eine Vertragsstrafe geltend machen oder Geld einbehalten möchten, muss das ebenfalls im Abnahmeprotokoll vermerkt werden, damit Sie Anspruch darauf haben. Grundsätzlich sind Sie als Bauherr zur Abnahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung im Wesentlichen fertiggestellt und mangelfrei ist. Das geschieht, indem Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind oder ein gravierender Baumangel vorliegt, können Sie die Abnahme verweigern.
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