in-sechs-schritten-ins-eigenheim

Ihr Geld verdient mehr. AUSGABE 48 November 2024 Der übliche Ablauf beim Hausbau Roman Samborskyi / Shutterstock.com

Ausgabe 48 / November 2024 2 Der übliche Ablauf beim Hausbau Von Stefanie Hutschenreuter In Deutschland wird zu wenig Wohnraum gebaut. Nur 79 Prozent des jährlichen Bedarfs deckt die derzeitige Bautätigkeit ab. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom Juni 2024. Dabei ist der Wunsch nach Wohneigentum nach wie vor groß – auch in der jungen Generation, wie aktuelle Befragungen zeigen. Die niedrige Bautätigkeit liegt also eher an den widrigen Rahmenbedingungen wie den hohen Baukosten und Darlehenszinsen. Zumindest die Bauzinsen sind jedoch zuletzt wieder auf rund 3,3 Prozent bei zehnjähriger Zinsfestschreibung gesunken. Dadurch rückt die Realisierung des Traums vom Eigenheim wieder für mehr Menschen in greifbare Nähe. Doch wie das Projekt Hausbau angehen? Wie baut man ein Haus Schritt für Schritt? Grundsätzlich gliedert sich ein Bauprojekt in sechs Phasen. Lesen Sie, was bei welcher Bauphase des Hauses ansteht und worauf Sie beim jeweiligen Schritt achten sollten, damit der Ablauf des Neubauprojekts reibungslos funktioniert und die Hausbau-Kosten nicht explodieren. eamesBot / Shutterstock.com In sechs Schritten ins Eigenheim

Ausgabe 48 / November 2024 3 Der übliche Ablauf beim Hausbau 1. Schritt: Ein passendes Grundstück finden Wie fange ich an, wenn ich ein Haus bauen will? Sollten Sie nicht bereits Bauland besitzen, geht es im ersten Schritt an die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Idealerweise wissen Sie in dieser Phase des Hausbaus schon, wie Sie bauen möchten: Schwebt Ihnen ein individuell geplantes Architektenhaus, ein Haus vom Bauträger oder ein Fertighaus vor? Denn davon hängt ab, ob Sie sich überhaupt auf die Suche nach passendem Bauland begeben müssen. Bei einem Bauträgerobjekt zum Beispiel können Sie sich den Aufwand sparen, weil Sie die Immobilie gleich mit dem Grundstück kaufen. Haben Sie vor, ein vorgefertigtes Haus aus der Fabrik zu bauen, könnte sich die Grundstücksfrage für Sie ebenfalls vereinfachen, da viele Fertighaushersteller auch bei der Baulandsuche unterstützen. Worauf Sie bei der Grundstückssuche achten sollten Wer auf Baugrundsuche geht, sollte sich vor allem Zeit dafür nehmen. Denn bebaubare Grundstücke sind in vielen Gegenden rar. Legen Sie vorab fest, wie viel der Grund kosten darf. Finanzierungsprofis raten, schon vor Suchbeginn eine erste Finanzierungsberatung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Budgetgrenzen herauszufinden. Mitunter haben die Finanzierungsexperten auch Kontakte an der Hand, die bei der Grundstückssuche helfen können. “Der Berater kann meist auch einschätzen, ob die Lage gut ist, sodass die Immobilie bei Bedarf – zum Beispiel bei einem unvorhersehbaren beruflichen Umzug – zügig und möglichst wertstabil verkauft werden kann”, sagt Thomas Hein, Vertriebsleiter der Immobilienfinanzierung bei der ING-DiBa. Tipp: Eine sorgfältige Budgetplanung ist entscheidend, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten. Nutzen Sie den Budgetrechner von biallo.de und finden Sie die besten Finanzierungsangebote, um Ihre Traum-Immobilie kaufen. Haben Sie Ihr Wunschgrundstück gefunden, sollten Sie es auf Bebaubarkeit prüfen. Fragen Sie dazu beim zuständigen Bauamt nach: Im Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt können Sie nachlesen, welche Bauregeln einzuhalten sind. Liegt das Grundstück in einem Gebiet, für das kein Bebauungsplan existiert, oder ist es ungünstig geschnitten, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Mit ihr klären Sie, ob Ihre Baupläne grundsätzlich genehmigungsfähig wären. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie schon wissen, wie Ihr Haus aussehen soll. Lassen Sie deshalb einen Architekten oder Bauplaner einen Lösungsvorschlag erarbeiten, den der Planungsprofi dann bei der Behörde einreicht. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in Grundbuch und Baulastenverzeichnis beim zuständigen Bauamt. Denn auch eine Baulast kann die Bebaubarkeit einschränken – etwa die Duldung einer bis an die Grundstücksgrenze reichenden Scheune des Nachbarn.

Ausgabe 48 / November 2024 4 Der übliche Ablauf beim Hausbau Tipps für die Grundstückssuche Je mehr unterschiedliche Wege Sie bei der Suche nach dem passenden Grundstück einschlagen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie fündig werden. Lassen Sie daher nichts unversucht! ` Richten Sie einen Suchassistenten mit Ihren Daten bei gängigen Immobilien- und Kleinanzeigenportalen ein. ` Hinterlegen Sie Ihren Grundstückswunsch in den Immobiliendatenbanken von Banken und anderen möglichen Darlehensgebern. ` Informieren Sie Verwandte, Freunde und Kollegen, dass Sie Bauland suchen. ` Platzieren Sie eine Suchanfrage in der gewünschten Wohngegend, etwa am schwarzen Brett des Supermarkts oder in Social-Media-Nachbarschaftsgruppen. ` Fragen Sie beim Bauamt nach Baulücken und bebaubaren Flächen. ` Achten Sie auf Spaziergängen auf freie Bauplätze und Bauträgerobjekte. ` Engagieren Sie einen Makler. 2. Schritt: Die Finanzierung des Grundstücks Sie haben das ideale Bauland gefunden? Dann besteht der nächste Schritt im Hausbau-Ablauf darin, das Grundstück zu finanzieren, sollten Sie den Kaufpreis nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Wie Sie den genauen Finanzierungsbedarf fürs Grundstück herausfinden Als Erstes ermitteln Sie dazu den exakten Finanzierungsbedarf. Zum Kaufpreis des Grundstücks müssen Sie noch folgende Nebenkosten rechnen: ` Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises je nach Bundesland ` Gebühren für Notar und Grundbucheintrag zwischen 1,5 bis 2 Prozent vom Kaufpreis. Optional können diese Posten hinzukommen: ` Maklerprovision: je nach Region bezahlt der Käufer üblicherweise bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises ` Vermessungs- und Erschließungskosten je nach den Gebührensätzen der Kommune ` Kosten für Bodengutachten zwischen 0,3 bis 0,5 Prozent der Baukosten

Ausgabe 48 / November 2024 5 Der übliche Ablauf beim Hausbau Tipp: Erwerben Sie erst das Grundstück und bauen später, können Sie Grunderwerbsteuer sparen. Denn die Steuer wird dann nur auf das Grundstück und nicht auch auf das Gebäude erhoben – anders als wenn Sie Grund und Haus in einem kaufen. Voraussetzung ist laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch, dass zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag kein „objektiver sachlicher Zusam-menhang“ besteht. Dafür werden aber bei zwei getrennten Kauf- und Darlehensverträgen zweimal Gebühren für die Grundbucheintragung fällig. Thomas Hein von der ING-DiBa rät: “Wenn man zunächst nur die Finanzierung des Grundstücks plant, sollte man schon eine Größenordnung des künftigen Hausbaus in Erfahrung bringen und ent-sprechende Angebote einholen. Damit kann dann berechnet werden, ob der benötigte Gesamtbe-trag überhaupt finanziert werden kann.” Beispielrechnung: Die Kosten für den Grundstückskauf auf einen Blick Die Angaben in der Beispielrechnung beziehen sich auf ein fiktives Grundstück in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von 800 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 205 Euro. Grundstückskosten 164.000 € Grunderwerbsteuer in RheinlandPfalz (5,0 %) 8.200 € Grundbuch-/Notarkosten (2,0 %) 3.280 € Maklerprovision (3,57 %) 5.855 € Bodengutachten 1.800 € Erschließung 18.000 € Gesamtkosten 201.135 € Bei den Grundstückskosten gibt es erhebliche regionale Unterschiede, weshalb die Angaben in der Beispielrechnung nur Anhaltspunkte liefern können. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs schon absehen, dass sich der Baubeginn noch einige Zeit verzögert, empfiehlt es sich, das Grundstück über ein gesondertes Darlehen zu finanzieren. So umgehen Sie, dass die Bank hohe Bereitstellungszinsen für das Vorhalten der Darlehensmittel für das Bauvorhaben im Anschluss verlangt. Finanzieren Sie dann das Grundstück mit einem variablen Darlehen. Das ist ein Kredit, bei dem die Zinsen üblicherweise alle drei Monate an die aktuelle Zinslage angepasst werden. Später tilgen Sie dann diesen Kredit komplett mit dem Annuitätendarlehen fürs Haus, das eine lange Zinsbindung hat – und zwar ohne, dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Der Vorteil dieser Finanzierungsvariante: Sie als Darlehensnehmer profitieren von günstigeren Kreditzinsen, als wenn Sie zwei getrennte Finanzierungen für Grundstück und Haus abschließen würden. Der Grund: Der Darlehensgeber für das zweite Darlehen muss nicht an zweiter Stelle als Gläubiger im Grundbuch eingetragen werden. Denn nach der Löschung des ersten Darlehens im Grundbuch steht er an erster Stelle. Dadurch erhält der Geldgeber mehr Sicherheit, weil er bei einer Zwangsversteigerung auch als Erstes ausbezahlt werden würde. Dieses geringere Risiko “belohnt” er in der Regel mit günstigeren Konditionen. Statt zuerst das Grundstück und später das Gebäude zu kaufen, gibt es auch Neubauvarianten, bei denen Sie beides gleichzeitig erwerben, beispielsweise bei einem Objekt vom Bauträger. Weil Sie dann nur ein Darlehen benötigen, brauchen Sie sich hier keine Gedanken über die erstrangige Absicherung im Grundbuch zu machen. Wichtig: Bei Immobilienkäufen, auch bei einem Grundstückskauf, läuft nichts ohne notarielle Beteiligung. Der notarielle Kaufvertrag wird immer gemeinsam bei einem Beurkundungstermin im Notariat geschlossen.

Ausgabe 48 / November 2024 6 Der übliche Ablauf beim Hausbau Wasan Tita / Shutterstock.com 3. Schritt: Die Planungsphase des Hauses Als Nächstes ist bei der üblichen Vorgehensweise eines Hausbaus die Planungsphase an der Reihe. Gemeinsam mit Ihrem Baupartner legen Sie fest, wie das Haus aussehen wird. In diesem Schritt klären Sie Fragen wie: ` Soll das Gebäude massiv Stein auf Stein oder aus Holz erstellt werden? ` Möchten Sie schlüsselfertig bauen oder Eigenleistungen einbringen? ` Was für ein Haustyp ist vorgesehen? Wünschen Sie sich zum Beispiel einen Bungalow, ein freistehendes Satteldachhaus oder ein Mehrgenerationenhaus? ` Wie energieeffizient soll das Gebäude sein? ` Wie soll der Grundriss des Hauses aus-sehen? ` Wann kann es auf der Baustelle losgehen? So läuft die Planungsphase beim Architektenhaus ab Planen Sie mit einem Architekten, wird er Ihnen zunächst eine Entwurfsplanung erstellen. Diese enthält auch einen groben zeitlichen Ablauf des Hausbaus und eine Kostenschätzung, mit der Sie schon einmal Finanzierungsangebote einholen können. Dann macht sich der Planer an den Eingabeplan, mit dem er den Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellt. Die Behörde entscheidet dann über die Baugenehmigung. Das kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Währenddessen bereitet der Architekt meist schon einmal die Ausführungsplanung mit detaillierteren Informationen für die spätere Bauphase vor. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit lohnt sich Wer ein besonders energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude plant, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und profitiert nach dem Einzug von niedrigen Energiekosten sowie einem gesunden Wohnklima. Auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Hauses zu achten, kann sich aber auch schon bei der Finanzierung der Immobilie auszahlen. Beispielsweise in Konditionsvorteilen, die manche Baufinanzierer für den Bau klimaschonender Häuser gewähren. So bietet etwa die Allianz bei der Finanzierung von Häusern mit den guten Energieeffizienzklassen A und B einen Konditionsvorteil von 0,10 Prozentpunkten auf Sollzins. Bei den Häusern mit sehr guten Energieeffizienzklassen A+ gibt es sogar einen Konditionsvorteil von 0,20 Prozentpunkten. Bei der Baufinanzierung für energieeffizientes Wohnen von 1822direkt beträgt der Zinsabschlag für besonders energieeffiziente Immobilien der Energieeffizienzklassen A und A+ 0,05 Prozentpunkte pro Jahr (Stand: November 2024).

Ausgabe 48 / November 2024 7 Der übliche Ablauf beim Hausbau Förderung für klimafreundliche Neubauten Darüber hinaus können Baufamilien besonders klimafreundlicher Häuser von zinsgünstigen Krediten der KfW-Förderbank profitieren. Ein förderfähiges Haus darf nur wenig Energie verbrauchen, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit erfüllen. Neben dem allgemeinen Programm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)”, bei dem eine Darlehenssumme von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit möglich ist, hat die KfW noch das Programm “Wohneigentum für Familien” im Portfolio. Bei gleichen Gebäudevoraus-setzungen können hierüber noch höhere Förderkredite bis zu 270.000 Euro abgerufen werden – allerdings nur von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden mit geringem bis mittlerem Einkommen. Seit 1. Oktober 2024 hat die KfW zudem das Programm “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (KNN)” im Angebot, bei dem die energetischen Fördervoraussetzungen für einen maximalen Kredit von 100.000 Euro nicht ganz so streng sind wie bei den anderen beiden Fördervarianten. Das KNN-Programm ist jedoch für Mehrfamilienhäuser konzipiert und enthält für die einzelnen Wohnungen strikte Vorgaben zur Mindestanzahl von Räumen, abhängig von der Wohnfläche. Tipp: Wer KfW-Darlehen in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten als Baubegleiter zu engagieren. Unter www. energie-effizienz-experten.de finden Sie ein Verzeichnis zertifizierter Fachkräfte aus dem gesamten Bun-desgebiet. Höhere Förderdarlehen mit QNG-Siegel Außer beim KNN gibt es am meisten Fördergeld für Neubauten, die das staatliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) “ tragen. Dafür muss allerdings eine Beraterin oder Berater für Nachhaltigkeit den Bau begleiten (mehr Infos über www.qng.info) und das Haus am Ende von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft und mit dem QNG-Siegel ausgezeichnet werden. “Für eine Einzelzertifizierung für ein Einfamilienhaus muss die Baufamilie mit Kosten um die 35.000 Euro rechnen”, sagt Baubiologin und Nachhaltigkeitsberaterin Marlene Korff vom Münchner Ingenieurbüro Greengineers. Günstiger kann es werden, wenn der Architekt gleichzeitig Energie- und Nachhaltigkeitsberater ist. Marlene Korff empfiehlt: “Sollten Sie nicht schon einen Baupartner ins Auge gefasst haben, suchen Sie sich einen Fertighaushersteller, der seine Baureihen bereits QNG-vorzertifizieren hat lassen. Denn dann kostet die Individualzertifizierung Ihres Hauses nur noch vergleichsweise wenig.” Die Kosten für die Nachhaltigkeitsberatung liegen dann zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Für die Zertifizierung kommen noch einmal Kosten von einigen 100 Euro obendrauf. Ein weiterer Tipp von Marlene Korff, der hilft, die Zertifizierungskosten niedrig zu halten, ist, statt eines Einfamilienhauses ein Haus für zwei Parteien zu bauen. Denn: “Mit zwei Wohneinheiten erhält man den KfW-Kredit in doppelter Höhe.” Das hat auch im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Immobilie Vorteile, etwa wenn man im Alter nur noch die barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss nutzen und die andere Wohnung vermieten möchte. Andrii Yalanskyi/ Shutterstock.com

Ausgabe 48 / November 2024 8 Der übliche Ablauf beim Hausbau www.biallo.de/bibliothek In unserem Archiv finden Sie weitere hochwertige Ratgeber zu verschiedenen Themen: • Geldanlagen • Immobilien • Girokonten • Darlehen • Soziales • Sparen • Verbraucherschutz Nur ein Klick Mit dem kostenlosen von biallo.de immer aktuell informiert! Newsletter

Ausgabe 48 / November 2024 9 Der übliche Ablauf beim Hausbau KfW-Förderungen für klimafreundliche Neubauten im Überblick Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude ohne Zertifikat Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude mit QNGZertifikat Konditionen für Förderkredit Programm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” (297, 298) Förderkredit bis zu 100.000 Euro Förderkredit bis zu 150.000 Euro ` effektiver Jahreszins für Annuitätendarlehen zwischen 2,23 % und 2,80 % je nach Laufzeit ` effektiver Jahreszins für endfälliges Darlehen 2,84 % Programm “Wohneigentum für Familien” (300) ` Förderkredit bis zu 170.000 Euro bei ei-nem oder zwei Kindern ` bis zu 200.000 Euro bei drei oder vier Kindern ` bis zu 220.000 Euro bei fünf Kindern oder mehr ` Förderkredit bis zu 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern ` bis zu 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern ` bis zu 270.000 Euro bei fünf Kindern oder mehr ` effektiver Jahreszins für Annuitätendarlehen zwischen 0,25 % und 3,30 % je nach Laufzeit und Zinsbindung ` effektiver Jahreszins für endfälliges Darlehen 1,61 % Programm “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (296) Förderkredit bis zu 100.000 Euro Förderkredit bis zu 100.000 Euro ` effektiver Jahreszins für Annuitätendarlehen zwischen 1,04 % und 2,02 % je nach Laufzeit ` effektiver Jahreszins für endfälliges Darlehen 2,10 % Quelle: kfw.de, Stand: 21. November 2024 Hinweis: Die Zinsen der KfW-Förderkredite ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Konditionen finden Sie in der Konditionenübersicht auf kfw.de. Tipp: Der Traum vom eigenen Haus lässt sich über den Kauf einer Bestandsimmobilie oder einen Neubau verwirklichen. Für beides gibt es unterschiedliche Argumente. Hausbau oder Hauskauf – was für Sie eher infrage kommt, hängt von diversen Faktoren ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Ratgeber auf biallo.de zu dieser Frage liefert Ihnen Antworten.

Ausgabe 48 / November 2024 10 Der übliche Ablauf beim Hausbau 4. Schritt: Die Finanzierung des Bauvorhabens Im zeitlichen Ablauf des Hausbaus folgt spätestens nun im vierten Schritt die Ausarbeitung der Finanzierung des Bauvorhabens. Die üblichste ist die Finanzierung über ein Annuitätendarlehen. Mit den Stellschrauben anfänglicher Tilgungssatz, Sollzinsbindung, Recht auf Sondertilgung und Tilgungssatzwechsel können Sie die Baufinanzierung individuell anpassen. Prüfen Sie zudem, ob Sie staatliche Förderung bekommen können. Über die KfW-Förderbank gibt es zinsgünstige Darlehen für den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (KfW-Wohneigentumsprogramm) sowie für klimafreundliche Neubauten, die Sie ebenso wie Bausparverträge als Baustein in Ihren Finanzierungsmix einbinden können. Tipp: Von Allianz über Debeka, ING und Hypovereinsbank bis hin zu Sparda-Bank, 1822direkt und Wüstenrot – über den Baufinanzierung-Vergleich von biallo.de finden Sie eine Vielzahl an Baufinanzierern mit aktuellen Top-Konditionen. Wichtig für eine solide Baufinanzierung ist, dass Sie bei der Berechnung der Gesamtkosten sorgfältig vorgehen und die Nebenkosten, die beim Hausbauen immer anfallen, berücksichtigen. Um die Baunebenkosten abschätzen zu können, lässt sich folgende Faustformel anwenden: Etwa fünf bis zehn Prozent der gesamten Anschaffungskosten aus Grundstückskauf und Hausbau kostet das Einholen der Baugenehmigung, das Einrichten der Baustelle, das Erstellen eines Bodengutachtens, das Entfernen von Altlasten auf dem Grundstück, die Erschließung, Versicherungen usw. Wer erst Bauland kauft und dann das Haus errichtet, zahlt einen Großteil dieser Baunebenkosten schon im Zuge des Grundstückskaufs. Auch ein Teil der Erwerbsnebenkosten von zehn bis 15 Prozent, zu denen etwa die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten zählen, wurde dann bereits beglichen. Insgesamt belaufen sich die Nebenkosten beim Hausbau etwa auf um die 20 Prozent der Gesamtkosten. Wie viel kostet der Hausbau? Ein durchschnittliches neu gebautes Einfamilienhaus mit einer Größe von rund 131 Quadratmetern auf einem 458 Quadratmeter großen Grundstück hat nach dem Europace Hauspreisindex EPX im Oktober 2024 in Deutschland 559.241 Euro gekostet. Grundsätzlich sind die Baukosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen zwischen 2010 und 2022 um rund 94 Prozent verteuert.

Ausgabe 48 / November 2024 11 Der übliche Ablauf beim Hausbau Kostenbeispiel: Diese Kosten fallen beim Hausbau an Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die Kosten für einen Hausbau zusammensetzen. Die Angaben beziehen sich auf ein fiktives Gebäude mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern auf einem 800 Quadratmeter großen Grundstück. Das Bauland hat die Familie zu einem früheren Zeitpunkt gekauft und erst später bebaut. Grundstückskosten (800 m2) 164.000 € Grunderwerbsteuer auf Grundstückskauf (5,0 %) 8.200 € Grundbuch-/Notarkosten auf Grundstückskauf (2,0 %) 3.280 € Maklerprovision auf Grundstückskauf (3,57 %) 5.855 € Bodengutachten 1.800 € Erschließung 18.000 € Baugenehmigung (0,5 % der Hausbaukos-ten) 2.400 € Hausbaukosten (150 m2 à 3.200 €/m2) 480.000 € Gesamtkosten 683.535 € Hinweis: Die Grundstücks- und Baukosten variieren stark je nach Lage und Region. Deshalb können die Angaben in der Beispielrechnung nur grobe Anhaltspunkte liefern. Wenn Sie nicht mit einem Fertighaushersteller bauen, kommt das Honorar für den Architekten noch hinzu. Auch Finanzierungskosten wie die Zinsen für die Baufinanzierung oder Bereitstellungszinsen gehören zu den Baunebenkosten. Wer KfW-Förderdarlehen nutzt, muss zudem noch die Kosten für den Energie- beziehungsweise Nachhaltigkeitsberater einrechnen. Nicht vergessen sollten Sie auch, dass häufig zusätzlich noch Ausgaben für die Miete ab dem Grundstückskauf bis zum Einzug ins Haus, für eine Einbauküche, den Umzug und für die Außenanlagen anfallen. Warum Eigenkapital wichtig ist Damit Sie ein Darlehen für Ihr Bauvorhaben erhalten, sollten Sie eine bestimmte Summe an Eigenkapital einsetzen. Verbraucherschützer und Finanzierungsexperten empfehlen, mindestens 20 Prozent, besser noch 30 Prozent der Baukosten aus eigenen Mitteln einzubringen. Je mehr eige-nes Geld Sie fürs Bauen einsetzen können, desto besser. Denn eine höhere Eigenkapitalquote wirkt sich im Allgemeinen positiv auf die Zinskonditionen aus, weil der Kreditgeber nur ein niedrigeres Risiko eingehen muss. Tipp: Wie viel Sie derzeit für Baugeld ausgeben müssen, erfahren Sie auf biallo.de in einem Rat-geber zu den aktuellen Bauzinsen.

Ausgabe 48 / November 2024 12 Der übliche Ablauf beim Hausbau Besonderheiten der Baufinanzierung Anders als bei einem Immobiliendarlehen wird die Darlehenssumme bei einer Baufinanzierung nicht in einem Rutsch, sondern in Teilbeträgen Zug um Zug je nach Baufortschritt ausbezahlt. Damit die Bank die Teilsummen des Darlehens übernimmt, muss der Darlehensnehmer die entsprechenden Rechnungen von Handwerkern oder dem Bauträger als Nachweis der erbrachten Bauleistungen vorlegen. Tipp: Achten Sie beim Abschluss der Baufinanzierung auf eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit, in der Sie das Darlehen nach und nach abrufen können. So müssen Sie auch bei unvorhergesehenen Bauverzögerungen nicht befürchten, dass Bereitstellungszinsen für das Vorhalten des Baudarlehens anfallen. 5. Schritt: Die Bauphase Sobald die Baubehörde die Baugenehmigung erteilt hat, beginnt die konkrete Bauphase: Das Haus entsteht. Im Grunde genommen handelt es sich dabei sogar um zwei Bauphasen: Zunächst wächst der Rohbau in die Höhe, dann kommt der Innenausbau an die Reihe. Da jedoch auf einer Baustelle nicht immer alles glatt läuft, sollten Sie bereits vor dem ersten Spatenstich einige Versicherungen abschließen. Insbesondere eine Bauherrenhaftpflicht- und eine Bauleistungsversicherung sind unabdingbar. Denn für die Sicherheit am Bau ist stets der Bauherr oder die Bauherrin verantwortlich, auch wenn es sich um ein Fertighaus handelt. Er oder sie haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Der Versicherungsschutz dieser speziellen Bauherrenversicherungen gilt bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Die wichtigsten Versicherungen beim Hausbau Vor dem Bau zur Absicherung der Finanzierung: ` Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung ` Berufsunfähigkeitsversicherung Während der Bauphase: ` Bauherrenhaftplicht: Diese schützt vor den finanziellen Folgen, wenn dritte Personen oder deren Besitz durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen. ` Bauleistungsversicherung: Die Police greift bei Schäden durch Sturm oder Hochwasser am halbfertigen Gebäude, aber auch bei Beschädigung durch Vandalismus oder Diebstahl. ` Rohbauversicherung: Sie ersetzt Schä-den durch Feuer, Sturm oder Hagel. Viele Versicherer bieten bereits einen Schutz für die Bauphase innerhalb der Wohngebäudeversicherung an. Dann wird nach der Fertigstellung automatisch aus der Rohbauversicherung eine Wohngebäudeversicherung. ` Private Unfallversicherung: Diese ist vor allem für Baufamilien interessant, die Eigenleistung einbringen. Die Versicherung lässt sich auch für Helfer am Bau abschließen.

Ausgabe 48 / November 2024 13 Der übliche Ablauf beim Hausbau Alexander Weber, Hauptabteilungsleiter der Debeka Bausparkasse, empfiehlt beim Bau eines Fertighauses nach speziellen Tarifen zu fragen. Denn: “Aufgrund der häufig kürzeren Bauzeit gegenüber konventionellen Gebäuden bieten viele Versicherer sowohl für die Bauherrenhaftpflicht als auch für die Bauleistungsversicherung einen vergünstigten Sondertarif für Fertighäuser an.” Nach dem Bau: ` Wohngebäudeversicherung ` Hausratversicherung Warum Sie den Baufortschritt regelmäßig prüfen sollten Während das Haus allmählich Konturen annimmt, sollten Sie die Baustelle regelmäßig besuchen und in Augenschein nehmen. Denn nur so können Sie prüfen, ob der als nächstes zur Zahlung anste-hende Bauabschnitt tatsächlich abgeschlossen wurde. Auch Baumängel lassen sich während des Baus besser entdecken als nach der Fertigstellung. Wer sich die Baukontrolle nicht zutraut oder einfach auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich von einem Bausachverständigen begleiten lassen. Die Fachfrau oder der Fachmann entdeckt oft auch versteckte Baumängel und erkennt, wenn minderwertiges Material eingesetzt wird. Für Mitglieder des Bauherren-Schutzbunds kostet eine solche baubegleitende Qualitätskontrolle eines Einfamilienhauses mit 110 Quadratmetern ohne Keller etwa 3.000 bis 3.800 Euro (ohne Fahrtkosten). . 6. Schritt: Die Bauabnahme und der Einzug Der letzte Schritt und damit der offizielle Abschluss des Hausbaus ist die Bauabnahme. Sie besteht in der Regel aus einer gemeinsam mit dem Baupartner durchgeführten Schlussbegehung des Gebäudes, bei dem ein Abnahmeprotokoll erstellt wird. Dabei prüfen Sie, ob alles wie vereinbart ausgeführt wurde. So läuft die formelle Bauabnahme ab Checken Sie das Haus am besten schon ein paar Tage vor dem Abnahmetermin gründlich auf Baumängel. Es empfiehlt sich, sich dabei einen Bausachverständigen an die Seite zu holen. Notieren Sie alle Problemstellen, die Ihnen gemeinsam auffallen. Bei der formellen Bauabnahme dokumentieren Sie schließlich alle problematischen Stellen möglichst ausführlich und mit Fotos im Protokoll. Nur so ist das Bauunternehmen später verpflichtet, die Mängel zu beheben. Wenn Sie wegen vorhandener Mängel eine Vertragsstrafe geltend machen oder Geld einbehalten möchten, muss das ebenfalls im Abnahmeprotokoll vermerkt werden, damit Sie Anspruch darauf haben. Grundsätzlich sind Sie als Bauherr zur Abnahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung im Wesentlichen fertiggestellt und mangelfrei ist. Das geschieht, indem Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind oder ein gravierender Baumangel vorliegt, können Sie die Abnahme verweigern.

Ausgabe 48 / November 2024 14 Der übliche Ablauf beim Hausbau Folgen der Bauabnahme Die Bauabnahme ist auch deswegen ein sehr wichtiger Schritt beim Hausbau, weil es durch sie zur sogenannten Umkehr der Beweislast kommt. Das heißt, nach der Abnahme müssen Sie dem Bauunternehmen nachweisen, dass ein nicht bereits gerügter Mangel vorliegt. Vorher war es andersherum: Das Unternehmen musste im Streitfall beweisen, dass es sich nicht um einen Mangel handelt. Darüber hinaus geht auch das Risiko für Beschädigungen oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse von der Baufirma auf Sie über. Mit dem Tag der Abnahme hat der Auftragnehmer zudem Anspruch auf Bezahlung und wird die Schlussrechnung stellen. Es beginnt die Gewährleistungsfrist. Tipp: Lassen Sie sich bei der Bauabnahme nicht unter Zeitdruck setzen! Sollte die Gegenpartei auf Eile drängen, bieten sie ihr an, den Termin zu ei-nem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Vorsicht vor stillschweigender Abnahme Wenn Sie die Schlussrechnung ohne Abnahme zahlen oder vor der Bauabnahme ins Haus ein-ziehen, kann das Gebäude als abgenommen gel-ten, ohne dass Sie dies offiziell erklärt hätten. Als abgenommen gilt das Haus auch dann, wenn Sie auf die Aufforderung des Bauunternehmens zur formellen Bauabnahme hin nicht reagieren und den angesetzten Abnahmetermin verstreichen lassen. Dann tritt die sogenannte fiktive Abnahme ein. Vor dem Einzug noch erledigen Nach der Bauabnahme müssen Sie noch das Ende der Bauarbeiten der Baubehörde melden. Diese prüft dann, ob beim Bau alle Auflagen der Baugenehmigung eingehalten wurden und nimmt das Gebäude ebenfalls ab. Hat auch der Schornsteinfeger bestätigt, dass die Abgasanlage sicher und funktionstüchtig ist, steht Ihrem Einzug ins neue Zuhause nichts mehr im Wege. Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.: Mehr Wohnungsmangel durch steigende Bedarfe und sinkende Bautätigkeit, Köln, 7.6.2024 Verbraucherzentrale NRW/Peter Burk: Bauen! Das große Praxis-Handbuch für Bauherren, Düsseldorf, 2017 Website der KfW, kfw.de Website des Statistischen Bundesamts, https:// www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/ Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html Europace Hauspreisindex EPX, https://europace. de/epx-mean/ Bauherren-Schutzbund, www.bsb-ev.de https://www.drklein.de/bauphasen.html und https://www.drklein.de/grundstueck-finanzieren. html https://www.meinestadt.de/deutschland/immobilien/magazin/hausbau/hausbau-in-7-schritten

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §Abs. 2 MStV: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting Telefon: +49 8806 33384 0 Telefax: +49 8806 33384 19 E-Mail: info@biallo.de Internet: https://www.biallo.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Samuel Biallowons Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registernummer: HRB 18274 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 213264656 Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 5 TMG,55 RStV: Samuel Biallowons Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Urheberrecht: Alle in diesem Dokument veröffentlichten Inhalte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Verwertung bedarf unserer vorherigen schrift-lichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Be- und Verarbeitung, Speicherung, Übersetzung sowie Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Downloads von unseren Webseiten sind nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Impressum von biallo.de gilt auch für unsere Seiten auf Ihr Geld verdient mehr. Impressum Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting. Sie können uns erreichen unter redaktion@biallo.de oder per Telefon: +49 8806 33384 0 Weitere Informationen unter https://www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten. YouTube Twitter Instagram Facebook Linkedin Roman Samborskyi / Shutterstock.com Twitter

2024 2025 Ihr Geld verdient mehr. AUSGABE 47 November 2024 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Roman Samborskyi / Shutterstock.com

Ausgabe 47 / November 2024 2 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Von Joachim Merkl Unterlagen sichten, steuerstrategisch planen und noch in diesem Jahr bedeutsame Vorhaben umsetzen – im Idealfall noch bevor die Sektkorken knallen. Dieser Ratgeber informiert Sie rechtzeitig vorm Jahreswechsel über neue Regelungen und Gesetze, die nach Neujahr auf Steuerzahler, Arbeitnehmer und Privathaushalte zukommen. Dazu befragen wir nicht die Glaskugel, sondern geben Ihnen Ratschläge und Empfehlungen, die Sie konkret zu Ihren Gunsten nutzen können. Sutthiphong Chandaeng / Shutterstock.com Geld sparen und Vorteile nutzen zur Jahreswende

Ausgabe 47 / November 2024 3 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Tipps und Infos für Steuerzahler Grundfreibetrag steigt Der steuerliche Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums erhöht sich von 11.784 Euro um 300 Euro auf 12.084 Euro. Bis zu dieser Betragsgrenze sind die Einkünfte von Steuerpflichtigen steuerfrei. Für zusammenveranlagte Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.168 Euro. Höherer Kinderfreibetrag Statt Kindergeld können sich Familien mit Kindern alternativ für den steuerlichen Kinderfreibetrag entscheiden. Dieser Freibetrag steigt in 2025 um 60 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beläuft sich der neue Kinderfreibetrag ab dann auf insgesamt 9.600 Euro (für zusammenveranlagte Eltern). Lohnsteuerfreibetrag für 2025 anmelden Für voraussichtlich anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei ihrem zuständigen Finanzamt noch in 2024 einen Lohnsteuerfreibetrag für 2025 beantragen. Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen Sie zum Beispiel über das Online-Portal ELSTER bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Entspricht das Finanzamt Ihrem Antrag, so wird ein Lohnsteuerfreibetrag festgesetzt. Damit verringert sich Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt um den monatlichen Freibetrag, so dass in Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung weniger Lohnsteuer abgezogen wird. Nehmen Sie am Lohnsteuerermäßigungsverfahren teil, sind Sie im jeweiligen Jahr immer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Frist für die Steuererklärung verlängern Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihre Steuererklärungen nicht fristgemäß einreichen werden, räumt Ihnen das Finanzamt bei triftiger Begründung auf Antrag in aller Regel eine Fristverlängerung ein. Mehr Zeit für die Abgabe bleibt Ihnen ebenfalls, wenn Sie die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen. Denn dadurch verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 um neun Monate vom 2. September 2024 auf den 2. Juni 2025. Geschieht das zum ersten Mal, sollten Sie Ihr Finanzamt vorab schriftlich informieren.

Ausgabe 47 / November 2024 4 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Freistellungsaufträge anpassen Sie haben in Kapitalanlagen investiert? Dann sind Ihre Erträge daraus steuerpflichtig. Der Fiskus belegt sie mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Zusätzlich wird auf die Kapitalertragsteuer der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag erhoben. Je nach Konfessionszugehörigkeit wird zusätzlich Kirchensteuer fällig. Allerdings lassen sich Kapitalerträge zumindest teilweise von der Steuer befreien. Durch den sogenannten Sparerpauschbetrag werden 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro bei Verheirateten frei gestellt. Damit Sie den Sparerpauschbetrag für sich beanspruchen können, müssen Sie Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft einen entsprechenden Freistellungsauftrag in Höhe der zu erwartenden Kapitalerträge erteilen. Die Freistellung bezieht sich immer auf das jeweilige Kalenderjahr und gilt der Höhe nach unverändert und unbefristet, bis sie abgeändert wird. Das bedeutet: Ändern sich die Kapitalerträge, sollten Sie auch Ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen. Sonst zahlen Sie unter Umständen zu viel Steuern, die Sie dann nur umständlich über Ihre Steuererklärung vom Fiskus zurück verlangen können. Es kann sich also auszahlen, wenn Sie Ihre Kapitalerträge noch im laufenden Jahr überschlagen und den Freistellungsauftrag zu Ihren Gunsten bei Ihrer Bank erhöhen. Steuerbegünstigte Ausgaben für 2024 erfassen Handwerkerarbeiten In Ihrer Steuererklärung dürfen Sie Arbeitskosten in Ihren Handwerkerrechnungen geltend machen. Jährlich werden 20 Prozent, maximal 1.200 Euro steuermindernd angerechnet. Auch Anfahrts- und Gerätekosten fallen darunter, nicht jedoch reine Materialkosten. Wenn Sie den Abzugsbetrag in 2024 noch nicht ausgeschöpft haben, kann es sich lohnen, geplante Reparatur- und Renovierungsarbeiten noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Handwerkerrechnung noch in 2024 begleichen. Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuern sparen können Sie auch mit Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen Ausgaben für Beschäftigte im und rund ums Haus. Typische Tätigkeiten sind die Kinderbetreuung, die häusliche Reinigung und die Alters- oder Krankheitspflege von Angehörigen. 20 Prozent dieser Kosten bis maximal 4.000 Euro werden in Ihrer Steuerklärung anerkannt. Bis Ende Dezember 2024 können Sie noch für das laufende Jahr haushaltsnahe Dienstleistungen wie beispielsweise Grün- und Gehölzschnittarbeiten oder Rasen- und Pflanzenpflege steuerbegünstigt erledigen lassen. Wer in seinem Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann ebenfalls 20 Prozent des gezahlten Lohns von der Steuer absetzen – höchstens jedoch 4.000 Euro. Wenn Sie jemanden bis zur zulässigen 538-Euro-Entgeltgrenze einstellen, sind ebenfalls 20 Prozent, maximal aber 510 Euro pro Kalenderjahr steuerbegünstigt.

Ausgabe 47 / November 2024 5 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Gesundheitskosten Maßnahmen im Gesundheitsbereich sind oftmals kostspielig und belasten das Finanzbudget vieler Patienten, Behinderter und Pflegebedürftiger über Gebühr. Das gilt vor allem für Haushalte mit chronisch oder schwerkranken Menschen. Besonders zu nennen sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel). Das sind Leistungen, die nicht zum medizinischen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Es handelt sich dabei um Selbstzahler-Leistungen, die aus der privaten Tasche bezahlt werden müssen. Doch nun die gute Nachricht: Gesundheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, die in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Allerdings nur dann, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Die Zumutbarkeitsgrenze beträgt, gestaffelt nach Höhe der Einkünfte und Familienstand, zwischen einem Prozent und sieben Prozent der gesamten Einkünfte. Alles was darüber liegt, wird steuerlich den außergewöhnlichen Belastungen zugerechnet. Die zumutbare Belastung beträgt beispielsweise bei Steuerpflichtigen mit einem oder zwei Kindern sowie Gesamteinkünften in einer Spanne von 15.340 Euro bis maximal 51.130 Euro drei Prozent der erzielten Einkünfte. Tipp: Sammeln und sichten Sie alle Belege und Rechnungen über Gesundheitskosten, die nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Dazu gehören Zu- beziehungsweise Aufzahlungen für Medikamente ebenso wie für medizinisch notwendige Heil- und Hilfsmittel sowie Eigenanteile bei ärztlich verordneten Anwendungen wie etwa Beispiel Therapien oder Reha-Maßnahmen. Auch Fahrt- beziehungsweise Reisekosten zu Arztpraxen und medizinischen Versorgungseinrichtungen gehören dazu. Spenden Sach- und Geldspenden werden durch das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen als steuerbegünstigte Sonderausgaben anerkannt. Spenden sind freiwillige Aufwendungen für mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Inland und im EU-Ausland. Die Höhe der Spenden darf bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte betragen. Allerdings sind sie nur dann über die Steuererklärung absetzbar, wenn sie zu einem vom Fiskus anerkannten Zweck geleistet werden. Das können Zahlungen an begünstigte Institutionen wie etwa gemeinnützige Vereine, Kirchen, Universitäten, Museen, Tierheime, Umweltverbände und Spenden für Katastrophenfälle sein. Für Spenden bis zu 300 Euro, in Katastrophenfällen sogar unbegrenzt, gilt ein vereinfachter Spendennachweis, so dass es keiner gesonderten Spendenquittung bedarf. Vielmehr genügen bei Barleistungen die Einzahlungsquittung oder bei Überweisungen die Buchungsbestätigung der Bank, zum Beispiel durch den entsprechenden Kontoauszug. Bei Sachspenden muss deren Wert ausreichend dokumentiert werden. Spenden und Beiträge an politische Parteien sind bis zu 1.650 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern bis zu 3.300 EUR begünstigt. Die genannten Beträge sind zu 50 Prozent abzugsfähig.

Ausgabe 47 / November 2024 6 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Tipps und Infos für Berufstätige Höherer Mindestlohn und steigende Azubi-Vergütung Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn überregional und für alle Branchen auf 12,86 Euro je Arbeitsstunde erhöht. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Von der Erhöhung profitieren auch Minijobber und saisonale Arbeitskräfte. Davon ausgenommen sind jedoch Auszubildende. Doch auch Azubis gehen nicht leer aus. Viele von ihnen bekommen mit dem Beginn des nächsten Jahres ebenfalls mehr Geld. Zum 1. Januar 2025 steigt die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung im: ` Ersten Lehrjahr monatlich von 649 Euro auf 682 Euro ` Zweiten Lehrjahr monatlich von 766 Euro auf 805 Euro ` Dritten Lehrjahr monatlich von 876 Euro auf 921 Euro ` Vierten Lehrjahr monatlich von 909 Euro auf 955 Euro. Neue Entgeltgrenze für Minijobber Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) wird zum Beginn des neuen Jahres von bisher 538 Euro auf 556 Euro angehoben. Werbungskosten für Arbeitnehmer Ausgaben aus beruflichen Gründen, die in direktem Zusammenhang mit der eigenen Erwerbstätigkeit stehen, zählen zu den Werbungskosten. Arbeitnehmer können diese Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Ohne besondere Nachweise erkennt das Finanzamt bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit jährlich 1.230 Euro als Werbungskostenpauschale an. Der Pauschbetrag wird automatisch von den Einnahmen abgezogen. Fallen die Werbungskosten höher aus, müssen sie im Einzelnen belegt werden. Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise Fachlektüre, Fahrtkosten, Weiter-, Fortbildungs- und Bewerbungskosten und Gewerkschaftsbeiträge. LuFeTa / Shutterstock.com

Ausgabe 47 / November 2024 7 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Homeoffice: Tagespauschale nutzen Wer von zu Hause aus beruflich tätig ist, profitiert steuerlich von einer Tagespauschale. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige pauschal sechs Euro pro Tag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das kann sich jährlich immerhin auf bis zu 1.260 Euro summieren. Damit sind insgesamt 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Eine tägliche Mindestdauer für die Arbeit im Homeoffice wird nicht verlangt. Die Tagespauschale gilt sogar dann, wenn kein separater Raum als häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Selbstständige und Freiberufler sind dabei besonders begünstigt: Sie können sogar Wochenend-, Feier- und Urlaubstage für ihre Steuer ansetzen, an denen Sie ihr Homeoffice beruflich genutzt haben. Tipp: Auch wenn das Finanzamt keine besonderen Nachweise zur Nutzung Ihres Homeoffice verlangt, sollten Sie dennoch im eigenen Interesse auflisten, wann und wie lange Sie dort aus beruflichen Gründen präsent waren. Häusliche Arbeitszimmer Haben Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Ihr Büro in Ihren eigenen vier Wänden eingerichtet, können die Kosten dafür in Ihrer Steuererklärung anteilig angeben, soweit sie auf die berufliche Nutzung entfallen. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören zum Beispiel: ` Mieten ` Reinigungskosten ` Versorgungskosten (Strom, Wasser, Heizung) ` Telekommunikation (Telefon, Internet) ` Betriebskosten Sind Sie Eigentümer der Immobilie, in der sich das Arbeitszimmer befindet, können Sie weitere Positionen absetzen, zum Beispiel für: ` Instandhaltungen und Renovierungen ` Grundabgaben ` Darlehenszinsen bei einer kreditfinanzierten Immobilie ` Gebäudeabschreibung Halfpoint / Shutterstock.com

PERO studio / Shutterstock.com Ausgabe 47 / November 2024 8 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Inflationsausgleichsprämie steuerfrei Damit Arbeitgeber ihre Beschäftige in Zeiten hoher Inflation unterstützen können, wurde die steuerfreie begünstigte Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Steuerbefreit sind Zahlungen an jeden Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Liegt der Betrag darüber, so muss dieser Teil versteuert werden. Begünstigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit und Minijobber. Die Steuerbefreiung für den Inflationsausgleichsprämie gilt nur noch für Zahlungen bis zum 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Stichtag sind auch Teilbeträge möglich. Liegt der Auszahlungsbetrag über 3.000 Euro, so muss dieser Teil versteuert werden. Begünstigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, ob in Voll- oder Teilzeit oder als Minijobber. Allerdings hat der Fiskus eine steuerbegünstigte Prämienzahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Damit die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auf Ihrem Gehaltskonto landet, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ` Die Zahlung wird zusätzlich zum Lohn oder Gehalt geleistet. Eine bloße Umwandlung des geschuldeten Entgelts ist nicht möglich. Dies gilt auch für ein vertraglich festgelegtes Weihnachts- und Urlaubsgeld. ` Der Arbeitgeber gewährt die Prämie als freiwillige Sonderzahlung. ` Es besteht ein sachlicher Zusammenhang mit der Inflation (Inflationsbezug). Als Zahlungsgrund reicht der Vermerk „Inflationsausgleich“ in der Gehaltsabrechnung oder auf dem Überweisungsträger dazu aus. ` Die Auszahlung erfolgt als Gutschrift auf dem Arbeitnehmerkonto im Begünstigungszeitraum, spätestens bis zum 31. Dezember 2024. Wer die erwünschten Steuervorteile noch in Anspruch nehmen will, muss sich also sputen. Um die Inflationsausgleichsprämie noch rechtzeitig in diesem Jahr steuerfrei zu kassieren, sollten Sie sich möglichst umgehend an ihren Arbeitgeber wenden.

Ausgabe 47 / November 2024 9 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können www.biallo.de/bibliothek In unserem Archiv finden Sie weitere hochwertige Ratgeber zu verschiedenen Themen: • Geldanlagen • Immobilien • Girokonten • Darlehen • Soziales • Sparen • Verbraucherschutz Nur ein Klick Mit dem kostenlosen von biallo.de immer aktuell informiert! Newsletter

Ausgabe 47 / November 2024 10 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Tipps und Infos für Patienten und Pflegebedürftige Barrierefrei umbauen Sind in Ihrem Zuhause altersgerechte Umbauten erforderlich? Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung dürfen Sie dann mit finanzieller staatlicher Unterstützung rechnen. Dafür gibt es zwei Wege: Sowohl die gesetzliche Pflegekasse als auch die staatliche KfW-Förderbank unterstützen barrierefreie Umbauten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die KfW vergibt außerdem noch zinsgünstige Kredite. Die Pflegekasse unterstützt „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ und steuert bis zu 10 Prozent, höchstens jedoch 4.180 Euro zu den Umbaukosten bei. Den Zuschuss der Pflegekasse erhalten jedoch nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Im Unterschied zur Förderung durch die Pflegekasse ist für den Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) kein Pflegegrad erforderlich. Der Höchstfördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 2.500 Euro. Allerdings sind die Mittel aus dem Fördertopf der KfW für jedes Jahr limitiert und in der Regel schnell vergriffen. Daher lohnt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig – am Besten zum Jahresbeginn zu stellen. Übrigens: Einen weiteren Kostenanteil können Sie unter Umständen in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte kommt Vermutlich hatten Sie als gesetzlich Krankenversicherte bereits Post von Ihrer Krankenkasse im Briefkasten. Darin wird Ihnen zum 15. Januar 2025 Ihre persönliche elektronische Patientenakte (ePA) angekündigt. Zu diesem Termin wird auf Ihrer Gesundheitskarte eine wichtige digitale Funktion freigeschaltet. Ärzte und medizinische Einrichtungen, die Kassenleistungen erbringen, dokumentieren in Ihrer ePA Daten zu Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung. Doch kein gesetzlich Versicherter ist verpflichtet, die Nutzung seiner Patientendaten für die ePA freizugeben. Denn deren Nutzung ist freiwillig. Wenn Sie nicht wollen, dass auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten zugegriffen werden kann, müssen Sie aktiv von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Zwar weisen die gesetzlichen Kassen ausdrücklich darauf hin, dass Sie innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Schreibens widersprechen können. Die Krankenkasse teilt Ihnen auch mit, wo und wie Sie den Widerspruch einlegen können. Es wird dann keine ePA für Sie angelegt. Doch auch dann, wenn Sie diese Frist versäumt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Meinung ändern, können Sie immer noch widersprechen. Bisher gespeicherte Daten werden dann gelöscht oder eingeschränkt zugänglich gemacht. Dazu benötigen Sie allerdings eine spezielle App.

Ausgabe 47 / November 2024 11 Finanzen 2025: Was sich ändert und wie Sie jetzt noch profitieren können Tipps und Infos für Verbraucher Letzte Frist: EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen Erzeugen private Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mehr Strom als für den Eigenbedarf benötigt, kann die überschüssige Energie in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhalten die Betreiber eine Einspeisevergütung. Für PV-Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch bis zu 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Nach 20 Jahren endet die Förderung. Bis zum Ende der Laufzeit genießen die Betreiber der PV-Anlagen Bestandsschutz für die Vergütungszahlungen. Wer die PV-Anlage beispielsweise erst zum 1. Februar 2025 anschafft, erhält zwar ebenfalls eine Vergütung. Jedoch sinkt die Vergütung von da an halbjährlich, folglich erstmals zum 1. Juli 2025, um ein Prozent. Günstige Zusatzbeiträge für die Rente Wer seine gesetzliche Rente aufbessern will, kann dazu freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Für ein Kalenderjahr ist das bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Damit erwerben Sie zusätzliche Beitragspunkte, die auf Ihren gesetzlichen Rentenanspruch angerechnet werden. In 2025 verteuert sich der Preis je Rentenpunkt deutlich um 11,3 Prozent. Daher sollten Sie freiwillige Beiträge noch in 2024 leisten. Deutschlandticket wird teurer Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland wird aller Voraussicht in 2025 nach teurer. Nach derzeitigem Stand kostet das Monatsticket für Busse und Bahnen im bundesweiten Personennahverkehr ab Neujahr 58 Euro statt 49 Euro. Für Schüler und Studierende verteuert sich das Deutschlandticket ebenfalls um 9 Euro auf 38 Euro. Doch noch ist das Deutschlandticket nicht völlig in trockenen Tüchern, da sich Bund und Länder noch über die Finanzierung einigen müssen. Weniger Schutz für Spareinlagen Der Schutz der freiwilligen gesetzlichen Einlagensicherung der privaten Banken für die Spareinlagen ihrer Kundinnen und Kunden verringert sich ab dem 1. Januar 2025 von fünf Millionen auf drei Millionen Euro. Die gesetzliche Einlagensicherung der Institute ist von dieser Änderung nicht betroffen und bleibt unverändert bei 100.000 Euro pro Person. Höhere Spritkosten erwartet Zum 1. Januar 2025 steigen die CO2-Preise weiter. Dadurch werden Benzin und Diesel im kommenden Jahr teurer. Nach Angaben des ADAC dürften Benzin und Diesel dann im Vergleich zu 2024 etwa drei Cent pro Liter mehr kosten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk4MTUx