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Ausgabe 38 / September 2024 5 Immobilienrente Immobilienverkauf gegen Leibrente Dieses Modell ist etwas für deutlich Ältere (70 Jahre plus), ohne Erben, die mit viel Geduld und bester juristischer Beratung eine finanzielle Lösung anstreben. Nehmen wir einmal an, Ihre Situation ist folgende: Sie sind beide 70 Jahre oder älter, haben eine kleine Rente, aber noch viele Wünsche, die sich jedoch damit nicht finanzieren lassen. Sie haben keine Kinder oder diese sind selbst schon gut versorgt und brauchen Ihr Geld jetzt oder später nicht. Zudem stehen irgendwann größere Renovierungen an, die Sie finanziell überfordern. Auf den ersten Blick gibt es für Sie zwei Möglichkeiten: Sie verkaufen Ihre Immobilie, die wahrscheinlich ohnehin nach dem Auszug der Kinder zu groß ist, kaufen was Kleineres, ziehen um und genießen das Geld, das Ihnen der Mehrerlös des Hauses beschert hat. Sie wollen aber in Ihrem geliebten Haus bleiben? Dann verkaufen Sie die Immobilie, lassen sich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch zusichern und freuen sich über das Geld, das Sie vom Käufer erhalten. Entweder als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder eine Kombination von beidem. Oft zu hohe Erwartungen Wir möchten Sie vorwarnen: Aus vielen Gesprächen mit Anbietern wissen wir, dass viele Interessenten falsche Vorstellungen darüber haben, wie viel Geld sie vom Verkäufer erhalten. Und daran scheitern viele Verhandlungen. Sie müssen sich folgendes klarmachen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und ausziehen, kann der Käufer selbst einziehen und spart seine monatliche Mietzahlung. Oder er vermietet die Immobilie und hat daraus laufende Mieteinnahmen. Bleiben Sie jedoch darin wohnen, hat er keinerlei Einnahmen, sondern muss Ihnen monatlich noch Geld zahlen. Und als neuer Eigentümer muss er auch noch für den Erhalt und die Renovierung aufkommen. Damit nennenswerte monatliche Beträge fließen können, haben Anbieter ein Mindestalter der jüngeren Person von 65 beziehungsweise 70 Jahren eingeführt. Denn je jünger der oder die Verkäuferin ist, desto länger fließt die Immobilienrente und desto geringer muss sie sein. Zudem wird oft ein Mindestverkehrswert von 200.000 Euro angesetzt. So errechnet sich die Immobilienrente Im ersten Schritt wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Das ist der Verkaufspreis, den das Objekt auf dem freien Markt erzielen kann. Je höher er ist, desto mehr Geld erhalten die Verkäufer. Davon zieht man im ersten Schritt die Renovierungskosten ab, die in den nächsten Jahren anfallen, wie zum Beispiel den Einbau einer neuen Heizung. Im zweiten Schritt wird der sogenannte Wohnwert abgezogen. Dabei wird die ortsübliche Miete multipliziert mit der Anzahl der Monate, die die jüngere Person, meist die Frau, an statistischer Lebenserwartung hat.

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