Ausgabe 09 / Februar 2025 9 Familiengründung Finanzieller Ausgleich: Wie viel ist die Arbeit einer Hausfrau wert? Nicht einberechnet ist in der oben genannten Summe der Wert der Arbeit einer Hausfrau und Mutter, beziehungsweise eines Hausmannes und Vaters. Diese Personen vereinen die Tätigkeiten von Köchen, Reinigungskräften, Managern, Eventplanern, Nachhilfelehrern, Pflegekräften und Psychologen. US-Ökonomen schätzen den Wert der Arbeit einer Hausfrau auf 60.000 bis 70.000 US-Dollar (aktuell etwa 57.000 bis 67.000 Euro) pro Jahr. Die deutsche Ökonomin Christine Rudolf setzt 825 Milliarden Euro jährlich an, um die Leistung der unbezahlten Care-Arbeit in Deutschland zu beziffern. „Wir sehen, dass die Hauptarbeit in der Gesellschaft in der unbezahlten Arbeit steckt. Das heißt, dass diese Care-Arbeit eigentlich für das, was unsere Gesellschaft ausmacht, ungeheuer wichtig ist. Aber dadurch, dass sie in der Regel nicht mit Zahlen belegt wird, sondern nur eine gefühlte Größe ist, wird sie in der politischen Entscheidung nicht so berücksichtigt“, sagte Rudolf dem NDR. Wenn es Ihr finanzieller Spielraum zulässt, wäre ein monetärer Ausgleich der Sorgearbeit Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ein guter Anfang, Care-Arbeit tatsächlich sichtbar zu machen und wertzuschätzen. Sie könnten beispielsweise die Hälfte dessen, was Ihre Partnerin zuvor verdient hat, auf ihr Konto einzahlen. Wenn diese Variante Ihr Budget sprengt, könnten Sie stattdessen auch den Betrag, den Ihre Partnerin vor der Elternzeit in ihren ETF-Sparplan oder ihre Rentenversicherung einzahlte, übernehmen. Im Ratgeber „Geld in der Beziehung: Wie Sie ein Ungleichgewicht vermeiden“ von biallo.de lesen Sie, wie sich ein finanzielles Ungleichgewicht in Beziehungen lösen und Streit ums Thema Geld vermeiden lässt. Tipp: Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann durch den Wechsel der Steuerklassen unter Umständen mehr Elterngeld erhalten. Das Elterngeld bemisst sich am bereinigten Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (für die Mutter) beziehungsweise vor der Geburt (für den Vater). Je mehr Steuern und Sozialabgaben Sie bezahlen, desto geringer fällt also das Elterngeld aus. Darum ist es sinnvoll, dass der Elternteil, der zunächst zu Hause bleibt, also das Elterngeld beziehen wird, in die Steuerklasse 3 wechselt, bevor sich Nachwuchs ankündigt. In der Steuerklasse 3 zahlen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben. Der andere Elternteil wechselt zeitgleich in die Steuerklasse 5, in der höhere Abgaben fällig werden. Aber Achtung: Die Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gewechselt werden – sonst verfällt der Steuervorteil. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Stellen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel also rechtzeitig direkt beim Finanzamt.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk4MTUx