Ausgabe 09 / Februar 2025 15 Familiengründung in Höhe von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro pro Jahr ein. Ihr Partner bekommt dann die staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro. Dazu kommen Zulagen für Ihre Kinder: 185 Euro pro vor 2008 geborene und 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder. Sind Sie oder Ihr Ehepartner angestellt und in Elternzeit, sind Sie ebenfalls direkt zulagenberechtigt. In der Elternzeit besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter, wodurch Sie Riester-Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, auch ohne eigenes Einkommen während der Elternzeit können Sie von den staatlichen Zulagen profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie die notwendigen Mindesteinzahlungen von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag leisten. Dies ist eine ideale Möglichkeit, um die Familienzulagen zu sichern und in dieser Zeit für das Alter vorzusorgen. Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag ein. Seine Frau ist mittelbar zulagenberechtigt, da das Paar verheiratet ist und sie als Vollzeit-Hausfrau und Mutter 60 Euro pro Jahr einzahlt. Gemeinsam haben sie zwei Kinder, geboren in den Jahren 2010 und 2012. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: Grundzulage Ehemann 175 Euro Grundzulage Ehefrau 175 Euro Kinderzulagen (2 x 300 Euro) 600 Euro staatliche Zulagen pro Jahr insgesamt 950 Euro Dazu winken Steuervorteile für den Partner, der angestellt ist: Bis zu 2.100 Euro der in einen Riestervertrag eingezahlten Beträge lassen sich jährlich von der Steuer absetzen. Im Ratgeber „Altersvorsorge ab 40: So sparen Sie richtig fürs Alter!“ von biallo.de lesen Sie, wie Sie Ihre Altersvorsorge rechtzeitig auf solide Füße stellen. Private Rentenversicherung: Private Rentenversicherungen sind gut geeignet für Haushalte mit nur einem Hauptverdiener, da sie eine planbare Einkommensquelle im Alter darstellen. Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen Sie regelmäßig Beiträge in eine Versicherung einzahlen. Im Gegenzug beziehen Sie eine lebenslange Rente. Je nach Modell wissen Sie bereits von Beginn der Ansparphase an, wie hoch die Rentenzahlungen am Ende mindestens ausfallen werden. Häufig können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslangen Rente oder einer Kombination aus beidem wählen. Es gibt drei Arten privater Rentenversicherungen: die klassische und die fondsgebundene Version sowie die hybride Rentenversicherung, auch „neue Klassik“ genannt. Bei der klassischen Rentenversicherung wird Ihr Geld sicher und konservativ angelegt – zu großen Teilen in festverzinsliche Anleihen. Der Sparanteil – das ist der Anteil Ihres Sparbetrages, der nach Abzug aller Kosten und Provisionen tatsächlich angelegt wird – wird entsprechend niedrig verzinst. Jedoch wissen Sie bei dieser Variante der privaten Rentenversicherung auch von Beginn an, wie viel Ihnen einmal ausgezahlt werden wird. Die größten Ertragschancen bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung – eine Kombination aus Fondssparplan und Versicherung –, denn hier kann die Versicherung die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt investieren. Ihr Sparanteil landet somit in Investmentfonds wie Aktienfonds oder ETFs. Eine Rentengarantie erhalten Sie mit dieser Art der privaten Rentenversicherung jedoch nicht oder nur gegen einen Aufpreis. Ohne Garantie besteht aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt die Gefahr, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge nicht in voller Höhe wiedersehen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist deshalb eher für Vorsorgende mit einem langen Anlagehorizont geeignet – im Idealfall von 15 Jahren und mehr. Wer sich nicht zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung entscheiden kann, wählt eine Kombination aus beidem: die hybride Rentenversicherung. Bei der „neuen Klassik“ werden die Beträge sowohl in sichere Anleihen als auch in Investmentfonds angelegt. Bei den meisten Versicherern können Sie selbst entscheiden, in welchem Verhältnis die Beträge aufgeteilt werden.
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