Ausgabe 09 / Februar 2025 14 Familiengründung (9 x 39,32 Euro). Wurden die Kinder vor 1992 geboren, werden Ihnen pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate gutgeschrieben. Diese Kindererziehungszeiten werden umgangssprachlich „Mütterrente“ genannt. Zusätzlich rechnet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten an – unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder. So können Sie später auch dann eine staatliche Rente erhalten, wenn Sie die notwendige Wartezeit von fünf Jahren, in denen Sie Rentenbeiträge hätten einzahlen müssen, nicht zusammen bekommen. Diese Kindererziehungszeiten werden automatisch bei der Rentenversicherung erfasst und angerechnet. Um die Berücksichtigung sicherzustellen, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob die Kindererziehungszeiten korrekt dokumentiert sind. In besonderen Fällen, beispielsweise bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit beider Elternteile, kann eine Aufteilung oder individuelle Zuordnung der Zeiten beantragt werden. Tipp: Einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie online oder telefonisch vereinbaren. Das machen Sie am besten spätestens dann, wenn Ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt ist. Prüfen Sie dort, ob die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst worden sind. Achtung! Der Partner, der seinen Job der Familie wegen aufgab, sollte darauf bestehen, die gesamte Kindererziehungszeit auf sein Rentenkonto verbuchen zu dürfen, wenn es keinen sonstigen finanziellen Ausgleich unter den Partnern gab! So erhalten Hausfrauen und Hausmänner im Alter zumindest ein paar hundert Euro Rente pro Monat. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber “Kindererziehungszeiten & Kinderberücksichtigungszeiten bei der Rente” auf biallo.de. Privat für die Rente vorsorgen Die staatliche Rente allein wird all jenen, die sich dazu entschieden haben, lange zu Hause zu bleiben, nicht ausreichen. Darum ist es vor allem für Hausfrauen und Hausmänner extrem wichtig, frühzeitig privat vorzusorgen, um nicht in der Altersarmut zu landen. Dafür stehen ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Rentenversicherung: Hausfrauen und -männer können sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. So können sie nicht nur ihre Rente erhöhen, sondern auch fehlende Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllen. Dazu zahlen Sie einen Beitrag Ihrer Wahl auf Ihr Rentenkonto ein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Rentenversicherung oder füllen Sie den „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ online aus. Eingezahlt werden müssen zwischen 103,42 und 1.497,30 Euro pro Monat. Die Anzahl der Monate, in denen freiwillig Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Wer ein Jahr lang den Mindestbeitrag einzahlt, steigert seine monatliche Altersrente um fünf Euro. Zahlen Sie hingegen ein Jahr lang den Höchstbeitrag, bekommen Sie als Rentnerin oder Rentner 75 Euro Rente ausgezahlt – und das ein Leben lang. Einen Rechner, der Ihnen anzeigt, um welche Höhe Sie Ihre Altersrente durch freiwillige Einzahlungen aufstocken können, finden Sie hier. Achtung! Freiwillige Beiträge lassen sich nur bis zum 31. März rückwirkend für das vorangegangene Jahr einzahlen. Möchten Sie sich freiwillig rentenversichern und freiwillig Beiträge für 2024 einzahlen, sollten Sie also nicht zu lange warten. Riester-Rente: Man kann der Riester-Rente einiges vorwerfen, etwa dass sie kompliziert konzipiert wurde oder unrentabel ist. Doch für verheiratete Erwerbslose mit Kindern oder Eltern im Niedriglohnsektor ist sie bestens zur Vorsorge geeignet! Um das Angebot samt staatlicher Zulagen nutzen zu können, muss der erwerbstätige Partner riestern und zu einhundert Prozent zulagenberechtigt sein. Das ist er, wenn er mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens bis maximal 2.100 Euro einschließlich aller Zulagen in einen RiesterVertrag einzahlt. Wichtig ist auch, dass man verheiratet ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch der erwerbslose Ehepartner zu 100 Prozent von den staatlichen Riester-Zulagen profitieren. Dafür zahlen Sie für Ihre Frau beziehungsweise Ihren Mann den Mindesteigenbeitrag
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