Ausgabe 09 / Februar 2025 13 Familiengründung Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung ist für junge Familien unverzichtbar, da sie im Todesfall eines oder gar beider Elternteile finanzielle Sicherheit bietet. Besonders dann, wenn ein Partner die Erwerbsarbeit übernimmt, während der andere zuhause Care-Arbeit leistet, ist diese Absicherung essenziell, da der Hauptverdiener das Einkommen für die gesamte Familie sicherstellt. Stirbt der Erwerbstätige, könnte die Familie ohne diese Versicherung die laufenden Kosten wie Miete, Kredite, Lebenshaltungskosten oder die Versorgung der Kinder oft nicht mehr stemmen. Dabei ist es wichtig, nicht nur eine Lebensversicherung für den Hauptverdiener abzuschließen, sobald es das erste Mal Familienzuwachs gibt. Denn auch die Hausfrau oder der Hausmann trägt indirekt zum Familieneinkommen bei, indem sie oder er Aufgaben wie Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernimmt. Das tut die erwerbslose Person in der Regel unentgeltlich. Stirbt sie, ist häufig Unterstützung in Form einer Nanny oder Haushaltshilfe notwendig. Durch die externe Betreuung fallen regelmäßig Kosten an, die ein Hauptverdiener allein häufig kaum stemmen kann. Vor allem auch deshalb, weil der noch übrige Elternteil nach dem Tod des Ehepartners eventuell seine Wochenarbeitszeit reduziert, um für die Familie da sein zu können. Eine Risikolebensversicherung ermöglicht es, die Hinterbliebenen abzusichern und ihnen trotz des Verlustes die finanzielle Grundlage zu erhalten, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine Risikolebensversicherung für eine Hausfrau und Mutter, die noch nie rauchte, kostet für eine abgesicherte Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren rund 10 Euro monatlich. So sorgen Mütter und Väter mit Kindern für die Rente vor Wer sich Vollzeit um die Kinder und den Haushalt kümmert, sorgt in der Regel nicht gleichzeitig automatisch für die Rente vor, so wie es beispielsweise Angestellte oder Beamte tun. Um im Alter dennoch eine Rente zu beziehen, ist es entscheidend, bereits frühzeitig vorzusorgen. Diese Möglichkeiten haben Sie: Gesetzliche Rentenversicherung: Rente für Kindererziehungszeiten Um von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Rente gezahlt zu bekommen, müssen Sie die sogenannte Wartezeit in Höhe von fünf Jahren erfüllen, also mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nicht alle Hausfrauen und -männer kommen auf diese Mindestversicherungszeit. Wenn sie stattdessen Kinder großgezogen haben, können sie jedoch von Ihren Kindererziehungszeiten profitieren und somit doch eine Altersrente bekommen. Das funktioniert so: Die Mutter oder der Vater erhält für jedes Kind Rentenanwartschaften für bis zu drei Jahre gutgeschrieben. Dies entspricht aktuell einem Rentenanspruch von einem Rentenpunkt pro Jahr. Ein Rentenpunkt entspricht im Jahr 2025 bundesweit 39,32 Euro Rente pro Monat. Wenn Sie also nach 1992 drei Kinder erzogen haben, bedeutet das für Sie neun Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung (3 Kinder x 3 Jahre) und somit ein Renten-Plus in Höhe von 353,88 Euro pro Monat
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