finanzielle-gleichberechigung

Ausgabe 09 / Februar 2025 10 Familiengründung Staatliche Leistungen bei Familiengründung Bei der Familiengründung wird Ihnen vom Staat finanziell geholfen. Folgende Leistungen stehen Ihnen zu: Mutterschaftsgeld Während des Mutterschutzes haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf das durchschnittliche Nettogehalt auf. Dieser Anspruch besteht in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf bis zu zwölf Wochen. Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht gesetzlich krankenversichert sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert (zum Beispiel über Ihren Ehemann), können Sie unter Umständen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder der Arbeitgeber Ihnen während der Schwangerschaft oder während des Mutterschutzes zulässig gekündigt hat. Das Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle beträgt maximal 210 Euro und wird in einer Summe ausgezahlt. Tipp: Wenn Sie sich zugunsten Ihrer Familie dauerhaft aus dem Berufsleben zurückziehen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Festanstellung keinesfalls vor dem Ende des Elterngeld-Bezugszeitraumes zu kündigen! Denn für Angestellte ist die finanzielle Absicherung während der Mutterschaft und Elternzeit deutlich umfassender als für Hausfrauen. Elterngeld Nach dem Mutterschutz können Sie Elterngeld beantragen. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Angestellte profitieren durch das ElterngeldPlus von einer flexibleren Verteilung der Elternzeit und einer längeren finanziellen Unterstützung, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Für Hausfrauen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, steht nur der Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld zur Verfügung. Daher kann es sinnvoll sein, zunächst angestellt zu bleiben, bis der Mutterschutz und die Elternzeit oder der ElterngeldBezug auslaufen. Dies sichert nicht nur eine höhere finanzielle Unterstützung, sondern auch Rentenansprüche und den Erhalt des Krankenversicherungsschutzes. Tipp: Wenn Sie ein Baby erwarten, empfehlen wir Ihnen den ausführlichen Ratgeber „Familienleistungen auf einen Blick: Schwanger – Was kann ich beantragen?“ von biallo.de zu lesen.

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