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Ihr Geld verdient mehr. AUSGABE 09 Februar 2025 Familiengründung: So gelingt die finanzielle Absicherung fürs Alter VectorMine/ Shutterstock.com

Ausgabe 09 / Februar 2025 2 Familiengründung Von Saskia Weck Wenn Sie beschließen, dass Sie oder Ihr Partner über einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft zu Hause bleiben, stellen sich viele Fragen: Wie sorgen Sie nun am besten für Ihre Rente vor? Welches Kontomodell ist das geeignetste? Ist für die Sorgearbeit zu Hause ein finanzieller Ausgleich notwendig? Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, auch ohne eigenes Erwerbseinkommen finanziell abgesichert zu bleiben. Roman Samborskyi / Shutterstock.com Mütter und Väter: So gelingt die finanzielle Absicherung des Sorgearbeitenden

Ausgabe 09 / Februar 2025 3 Familiengründung ANNA GRANT / Shutterstock.com Eins und eins macht drei: Die ersten Jahre mit Baby Oft kommt der Gedanke, vorerst oder dauerhaft zu Hause zu bleiben, das erste Mal während der Familienplanung oder Schwangerschaft auf. Viele haben dieses Modell in ihrer eigenen Kindheit kennengelernt: Der Vater verdiente die Brötchen, die Mutter kümmerte sich um Kinder und alles rund um das zu Hause. Mittlerweile teilen sich Mütter und Väter nicht nur immer häufiger die Erwerbs- und Care-Arbeit fair untereinander auf – sie können auch selbstbestimmt entscheiden, wann und ob sie ins Berufsleben zurückkehren – natürlich gesetzt den Fall, dass sie es sich leisten können, auf ein Einkommen zu verzichten. Und so entscheiden sich vor allem junge Eltern gern dafür, dass die Mutter oder der Vater eine Zeit lang beim Nachwuchs bleibt, während der andere Elternteil das Geld verdient. Damit diese Aufteilung nicht nachträglich zum Streit über die Finanzen führt, sollten Sie sich bestenfalls schon vor der Geburt Ihres ersten Kindes mit Ihrem Partner zusammensetzen und ein paar Grundregeln vereinbaren. Besprechen Sie dabei folgende Fragen: ` Wer bleibt wie lange zu Hause? ` oll danach wieder eine Erwerbsarbeit aufgenommen werden? Falls ja: In welchem Umfang? ` Welche Tätigkeiten übernimmt der erwerbstätige Partner im Haushalt und in der Kindererziehung? Könnte er das Kind beispielsweise nachmittags von der Kita abholen und ein paar Stunden mit ihm spielen, damit die- oder derjenige, der zu Hause bleibt, etwas Zeit für Erledigungen, Treffen mit Freunden oder für sein Hobby hat? Wann bekommt der erwerbstätige Partner im Gegenzug freie Zeit eingeräumt? ` Wie viel Geld kommt durch Job, sonstiges Einkommen, Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc. zusammen? ` Welche Versicherungen sind bereits vorhanden? Welche sollten ergänzt werden? Welche Versicherungen wir Familien empfehlen, lesen Sie weiter unten in diesem Ratgeber. ` Welche Vorsorgeverträge sind vorhanden und welche sollten ergänzt werden? Infrage kommen könnten beispielsweise eine Riester-Rente oder klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen. ` Kann der erwerbstätige Partner die Versicherungen und Sparverträge der Hausfrau beziehungsweise des Hausmanns übernehmen? Denken Sie dabei auch an private ETF-Sparpläne für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. ` Wie viel Geld steht jedem Elternteil zur freien Verfügung? ` Welches Kontomodell soll für die Familie gewählt werden? Die verschiedenen Modelle stellen wir Ihnen im nächsten Abschnitt vor. Tipp: In unserem Ratgeber „Familienleistungen: Was ändert sich 2025 bei Kindergeld, Kinderfreibetrag, Unterhalt & Co.?“ finden Sie alle Neuerungen ab diesem Jahr im Bereich Familienleistungen auf einen Blick.

Ausgabe 09 / Februar 2025 4 Familiengründung Kontenmodelle Der eine verdient die Brötchen, die andere lebt von monatlichen Einnahmen aus einer vermieteten Immobilie und bekommt das Eltern- und Kindergeld überwiesen: Wie schafft man es als Familie, sämtliche Einnahmen und Ausgaben fair untereinander aufzuteilen? Es gibt verschiedene Modelle, die für Zufriedenheit bei beiden Partnern sorgen können. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten. Getrennte Konten Getrennte Konten bieten all jenen Vorteile, die die maximale Kontrolle über die eigenen Finanzen behalten wollen. Denn sie bestimmen selbst, wer wann wie viel Geld erhält. Der Partner oder die Partnerin hat darüber hinaus keinen Einblick in die eigenen Finanzen. Schwierig kann das Modell allerdings für den Elternteil ohne eigenes, ausreichend hohes Einkommen sein. Denn diese Person ist von dem Geld des Partners beziehungsweise der Partnerin abhängig. Erfolgen die Zahlungen auf das Konto der Person, die die Care-Arbeit verrichtet, nicht regelmäßig oder in unzureichender Höhe, ist Streit programmiert. Für eine Familie mit einem Hauptverdiener birgt dieses Modell also Konfliktpotenzial. Vorteile: ` maximale Freiheit für den Hauptverdienenden, zum Beispiel bei Ausgaben für Luxusartikel für den persönlichen Bedarf oder im Falle einer Trennung ` der Partner hat keine Einsicht in die eigenen Kontobewegungen ` Geschenke für den Partner bleiben eine Überraschung Nachteile: ` unter Umständen doppelte Kontoführungsgebühren ` mühsames Aufteilen des Geldes ` mühsames Verrechnen der Ausgaben für den gemeinsamen Bedarf ` der Partner ohne Erwerbseinkommen steht schlimmstenfalls ohne Geld da und muss den Partner darum bitten So vorteilhaft die Freiheiten daher auch sein mögen, die vor allem der Partner mit Erwerbseinkommen durch dieses Modell erringt, so umständlich ist es auch, sobald man eine Familie hat. Es gibt Kontenmodelle, die sich besser für Familien eignen. Tipp: Häufig haben Frauen während der Elternzeit kein Einkommen außer dem Eltern- und Kindergeld. Von einem Teil davon besparen sie dann aber nicht etwa eigene Vorsorgepläne. Sie kaufen vielmehr von den wenigen hundert Euro, die monatlich auf ihr Konto fließen, Nahrungsmittel für die gesamte Familie, tanken den Familienwagen voll, besorgen Windeln und Kleidung für den Nachwuchs. Die jeweiligen Partner hingegen nutzen ihr Gehalt für Hobbys sowie Investitionen in vermietete Immobilien, ETF-Sparpläne oder spontane Aktienkäufe – natürlich alles ausschließlich auf den eigenen Namen. Bei einer Trennung haben die Partnerinnen dieser Männer – so ganz ohne Partnerschaftsvertrag oder Heirat – das Nachsehen: Sie verzichten auf ihre Unabhängigkeit und ihre Karriere, auf ihr Gehalt und auf die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen, während der Partner sich zulasten dieser Frauen finanziell bereichert. Denn schließlich können die Männer nur deshalb Vermögen aufbauen, weil ihre Partnerinnen ihnen zuhause den Rücken freihalten. Fairness sieht anders aus. Deshalb raten wir von diesem Modell dringend ab, sobald Kinder im Spiel sind.

Ausgabe 09 / Februar 2025 5 Familiengründung Drei-Konten-Modell Ideal für Paare, die sowohl fair als auch unabhängig voneinander agieren wollen, ist das sogenannte Drei-Konten-Modell. Das funktioniert so: Sie eröffnen gemeinsam ein Konto, auf das sämtliche Einnahmen – Gehalt, Kindergeld, Elterngeld und so weiter – fließen, behalten jedoch Ihr jeweils eigenes Konto. Für diese beiden Konten richten Sie Daueraufträge mit gleich hohen Beträgen ein, die vom gemeinsamen Hauptkonto abgehen. Dieses „Taschengeld“ können Sie für Hobbys, die private Altersvorsorge, Unternehmungen mit Freunden, Konsumausgaben für Sie selbst oder Geschenke für Ihren Partner nutzen, während das Geld auf dem Hauptkonto zum Zahlen der Miete, des Stroms, des Internets und aller weiterer Ausgaben für die Familie dient. Vorteile: ` maximale Fairness ` beidseitiger Zugriff auf das gemeinsame Hauptkonto ` Privatsphäre und Freiheit durch eigenes Konto ` klare, transparente Regelung ` Automatisierung von Zahlungsein- und -ausgängen durch Daueraufträge Nachteile: ` eventuell mehrmals Kontoführungsgebühr Tipp: Auf biallo.de finden Sie eine Übersicht aller Anbieter mit kostenlosen Girokonten. Mit dem Girokonto-Vergleich können Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen und so das beste Girokonto für Ihre Bedürfnisse heraussuchen. Die Höhe des Taschengeldes für beide Elternteile leitet sich aus Ihrer Einkommenssituation ab. Je nachdem, wie viel nach Abzug aller Fixkosten sowie der Kosten für die Familie übrigbleibt, können das jeweils 100, 200 oder auch 500 Euro für Sie und Ihren Partner sein. Dazu ein Beispiel: Sie und Ihr Partner erhalten 1.800 Euro Elterngeld, 255 Euro Kindergeld und 2.750 Euro Gehalt (netto). Zusammen macht das 4.805 Euro. Für Immobilienkredit, Versicherungen, Nahrung, Kleidung, Drogeriebedarf, Sprit und Haushaltshilfe benötigen Sie jeden Monat 2.505 Euro. Übrig bleiben 2.300 Euro. Davon legen Sie monatlich 1.000 Euro auf ein gemeinsames Sparkonto, 300 Euro geben Sie für gemeinsame Aktivitäten oder Geschenke für Familie und Freunde aus. Die restlichen 1.000 Euro teilen Sie jeweils zur Hälfte auf Ihre privaten Konten auf. So hat jeder von Ihnen 500 Euro zur freien Verfügung. PeopleImages.com - Yuri A / Shutterstock.com

Ausgabe 09 / Februar 2025 6 Familiengründung Ein Konto für alle Wenn Ihnen das viele Aufrechnen privater und gemeinsamer Ausgaben sowie das Führen mehrerer Konten zuwider ist, halten Sie es einfach so: Sie und Ihr Partner teilen sich ein gemeinsames Konto, auf das sämtliche Einnahmen – Einkommen, Zinsen, Dividenden, Kindergeld, Elterngeld und so weiter – fließen. Davon bestreiten Sie beide sowohl die Ausgaben für die Miete oder den Immobilienkredit als auch für Nahrungsmittel, Kleidung, Drogerie, Freizeitausgaben, Kita und Schule, Versicherungen sowie die private Altersvorsorge für Sie beide. Vorteile: ` einfachste Herangehensweise ` Vermeidung unnötiger Bankgebühren, da nur ein Konto geführt wird ` Transparenz aller Ausgaben für beide ` kein Auseinander- oder Zusammenrechnen von Einnahmen und Ausgaben Nachteile: ` eventuell Rechtfertigung für persönliche Ausgaben, die der Partner als unnötig oder zu teuer erachtet ` im Falle einer Trennung ist kein eigenes Konto und kein eigenes Geld vorhanden, was zu Problemen führen kann ` der Partner sieht, wo und zu welchem Preis Geschenke für ihn gekauft wurden Damit dieses Modell funktioniert, ist es hilfreich, wenn Sie und Ihr Partner ähnliche Vorstellungen von der Höhe der Ausgaben für Konsum sowie von der Sparquote haben. Denn wenn Sie gerne ausgiebig shoppen, es Ihrem Partner jedoch wichtiger ist, Geld für eine gemeinsame Immobilie anzusparen, sind Diskussionen sonst vorprogrammiert. Tipp: Auf biallo.de lesen Sie, was Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie ein Gemeinschaftskonto einrichten wollen. Sergey Nivens/ Shutterstock.com

Ausgabe 09 / Februar 2025 7 Familiengründung Ansprüche von Langzeit- Hausfrauen an den Ehepartner Für welches Kontenmodell Sie sich auch entscheiden: Derjenige, der erwerbstätig ist, ist demjenigen, der zuhause die Kinder hütet, zur Zahlung von Haushaltsgeld und Taschengeld verpflichtet. Die Regelung des sogenannten Familienunterhalts ist in den Paragraphen 1360 bis 1360b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Die Regelungen des Familienunterhalts gelten grundsätzlich für alle verheirateten Paare, unabhängig davon, ob einer der Ehepartner dauerhaft Hausfrau oder Hausmann ist oder vorübergehend in Elternzeit geht. Entscheidend ist, dass ein Ehepartner aufgrund der Aufgabenteilung – sei es durch Elternzeit oder anderweitige Vereinbarungen – keine eigenen Einkünfte erzielt oder diese nicht ausreichen, um seinen Bedarf zu decken. Das bedeutet: Auch während der Elternzeit hat der erwerbstätige Partner die Pflicht, Haushaltsgeld, Mittel für den Lebensunterhalt sowie Taschengeld bereitzustellen, sofern dies den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen und den individuellen Verhältnissen der Familie. In den nachfolgenden Paragraphen heißt es, dass der angemessene Unterhalt der Familie alles umfasst, „was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.“ Die finanziellen Mittel für Haushalt und persönlichen Bedarf der Hausfrau oder des Hausmannes sind dabei rechtzeitig im Voraus zur Verfügung zu stellen. Der Erwerbstätige muss dem Partner also pünktlich Geld für die Führung des Haushaltes, für den Bedarf der Kinder sowie Taschengeld zur freien Verfügung überweisen. Die Gerichte halten ein Taschengeld in Höhe von fünf bis sieben Prozent des als Familienunterhalts zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens für angemessen. In unserem Beispiel (4.805 Euro Familieneinkommen) wären das 240 bis 336 Euro für die Hausfrau beziehungsweise den Hausmann. New Africa/ Shutterstock.com

Ausgabe 09 / Februar 2025 8 Familiengründung www.biallo.de/bibliothek In unserem Archiv finden Sie weitere hochwertige Ratgeber zu verschiedenen Themen: • Geldanlagen • Immobilien • Girokonten • Darlehen • Soziales • Sparen • Verbraucherschutz Nur ein Klick Mit dem kostenlosen von biallo.de immer aktuell informiert! Newsletter

Ausgabe 09 / Februar 2025 9 Familiengründung Finanzieller Ausgleich: Wie viel ist die Arbeit einer Hausfrau wert? Nicht einberechnet ist in der oben genannten Summe der Wert der Arbeit einer Hausfrau und Mutter, beziehungsweise eines Hausmannes und Vaters. Diese Personen vereinen die Tätigkeiten von Köchen, Reinigungskräften, Managern, Eventplanern, Nachhilfelehrern, Pflegekräften und Psychologen. US-Ökonomen schätzen den Wert der Arbeit einer Hausfrau auf 60.000 bis 70.000 US-Dollar (aktuell etwa 57.000 bis 67.000 Euro) pro Jahr. Die deutsche Ökonomin Christine Rudolf setzt 825 Milliarden Euro jährlich an, um die Leistung der unbezahlten Care-Arbeit in Deutschland zu beziffern. „Wir sehen, dass die Hauptarbeit in der Gesellschaft in der unbezahlten Arbeit steckt. Das heißt, dass diese Care-Arbeit eigentlich für das, was unsere Gesellschaft ausmacht, ungeheuer wichtig ist. Aber dadurch, dass sie in der Regel nicht mit Zahlen belegt wird, sondern nur eine gefühlte Größe ist, wird sie in der politischen Entscheidung nicht so berücksichtigt“, sagte Rudolf dem NDR. Wenn es Ihr finanzieller Spielraum zulässt, wäre ein monetärer Ausgleich der Sorgearbeit Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ein guter Anfang, Care-Arbeit tatsächlich sichtbar zu machen und wertzuschätzen. Sie könnten beispielsweise die Hälfte dessen, was Ihre Partnerin zuvor verdient hat, auf ihr Konto einzahlen. Wenn diese Variante Ihr Budget sprengt, könnten Sie stattdessen auch den Betrag, den Ihre Partnerin vor der Elternzeit in ihren ETF-Sparplan oder ihre Rentenversicherung einzahlte, übernehmen. Im Ratgeber „Geld in der Beziehung: Wie Sie ein Ungleichgewicht vermeiden“ von biallo.de lesen Sie, wie sich ein finanzielles Ungleichgewicht in Beziehungen lösen und Streit ums Thema Geld vermeiden lässt. Tipp: Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann durch den Wechsel der Steuerklassen unter Umständen mehr Elterngeld erhalten. Das Elterngeld bemisst sich am bereinigten Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (für die Mutter) beziehungsweise vor der Geburt (für den Vater). Je mehr Steuern und Sozialabgaben Sie bezahlen, desto geringer fällt also das Elterngeld aus. Darum ist es sinnvoll, dass der Elternteil, der zunächst zu Hause bleibt, also das Elterngeld beziehen wird, in die Steuerklasse 3 wechselt, bevor sich Nachwuchs ankündigt. In der Steuerklasse 3 zahlen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben. Der andere Elternteil wechselt zeitgleich in die Steuerklasse 5, in der höhere Abgaben fällig werden. Aber Achtung: Die Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gewechselt werden – sonst verfällt der Steuervorteil. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Stellen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel also rechtzeitig direkt beim Finanzamt.

Ausgabe 09 / Februar 2025 10 Familiengründung Staatliche Leistungen bei Familiengründung Bei der Familiengründung wird Ihnen vom Staat finanziell geholfen. Folgende Leistungen stehen Ihnen zu: Mutterschaftsgeld Während des Mutterschutzes haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf das durchschnittliche Nettogehalt auf. Dieser Anspruch besteht in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf bis zu zwölf Wochen. Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht gesetzlich krankenversichert sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert (zum Beispiel über Ihren Ehemann), können Sie unter Umständen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder der Arbeitgeber Ihnen während der Schwangerschaft oder während des Mutterschutzes zulässig gekündigt hat. Das Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle beträgt maximal 210 Euro und wird in einer Summe ausgezahlt. Tipp: Wenn Sie sich zugunsten Ihrer Familie dauerhaft aus dem Berufsleben zurückziehen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Festanstellung keinesfalls vor dem Ende des Elterngeld-Bezugszeitraumes zu kündigen! Denn für Angestellte ist die finanzielle Absicherung während der Mutterschaft und Elternzeit deutlich umfassender als für Hausfrauen. Elterngeld Nach dem Mutterschutz können Sie Elterngeld beantragen. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Angestellte profitieren durch das ElterngeldPlus von einer flexibleren Verteilung der Elternzeit und einer längeren finanziellen Unterstützung, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Für Hausfrauen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, steht nur der Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld zur Verfügung. Daher kann es sinnvoll sein, zunächst angestellt zu bleiben, bis der Mutterschutz und die Elternzeit oder der ElterngeldBezug auslaufen. Dies sichert nicht nur eine höhere finanzielle Unterstützung, sondern auch Rentenansprüche und den Erhalt des Krankenversicherungsschutzes. Tipp: Wenn Sie ein Baby erwarten, empfehlen wir Ihnen den ausführlichen Ratgeber „Familienleistungen auf einen Blick: Schwanger – Was kann ich beantragen?“ von biallo.de zu lesen.

Ausgabe 09 / Februar 2025 11 Familiengründung Die wichtigsten Versicherungen für Familien Wer eine Familie gründet, trägt viel Verantwortung. Wenn Sie und Ihre Frau beziehungsweise Ihr Mann beschließen, dass einer von Ihnen zunächst zuhause bei den Kindern bleibt, während der andere das Geld verdient, einigen Sie sich damit automatisch auf ein Abhängigkeitsverhältnis. Darum ist es wichtig, Ihre Familie gegen finanzielle Risiken wie Krankheit oder Tod abzusichern. Die folgenden Versicherungen sollten Sie unbedingt haben: Krankenversicherung Für Angestellte, die sich in Elternzeit befinden, bleibt die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin bestehen. Sie können nicht in die Familienversicherung wechseln. Während der Elternzeit werden keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig, sofern der Elternzeitnehmer vorher pflichtversichert war. Der Schutz besteht beitragsfrei weiter, da die Elternzeit nicht als beitragspflichtige Zeit gilt. Ist der Elternzeitnehmer privat krankenversichert, gelten andere Regelungen. In diesem Fall müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch während der Elternzeit gezahlt werden. Nicht erwerbstätige Partner können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung des erwerbstätigen Partners familienversichern lassen. Die Familienversicherung der Krankenkasse umfasst neben der Kranken- auch die Pflegeversicherung und bietet umfassenden Schutz ohne eigene Beitragszahlungen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des familienversicherten Partners bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 535 Euro monatlich. Arbeitet die familienversicherte Person in einem Minijob, liegt die Grenze bei 556 Euro pro Monat. Die beitragsfreie Familienversicherung deckt sowohl medizinische Behandlungen als auch Vorsorgeuntersuchungen ab. Auch bei stationären Aufenthalten und zahnärztlichen Behandlungen sind mitversicherte Partner umfassend abgesichert. Zu beachten ist jedoch, dass Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder geringfügigen Beschäftigungen prüfbar sind und unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen müssen, um die kostenlose Mitversicherung nicht zu gefährden. Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen ist eine freiwillige Versicherung notwendig. Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung ist für Singles wie auch Familien unverzichtbar, da sie finanziellen Schutz bei Schadenersatzforderungen bietet. Schäden, die durch Eltern oder Kinder verursacht werden, können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen, vor allem bei Personenschäden oder Schmerzensgeldforderungen. Kinder handeln oft unbedacht, wodurch Missgeschicke wie zerkratzte Autos oder kaputte Fensterscheiben passieren können. Auch wenn Kinder unter sieben Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr nicht haften, können Eltern bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden. Eine Haftpflichtversicherung prüft in solchen Fällen, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, was Zeit, Geld und Nerven spart. Gleichzeitig sind die Beiträge für eine solche Absicherung vergleichsweise gering, wodurch auch Familien mit einem begrenzten Budget einen umfassenden Schutz zu überschaubaren Kosten erhalten. Sehr gute Haftpflichtversicherungen mit 50 Millionen Euro Deckungssumme für Familien mit zwei Kindern unter zehn Jahren gibt es bereits ab 60 Euro pro Jahr.

Ausgabe 09 / Februar 2025 12 Familiengründung Berufsunfähigkeitsversicherung Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für junge Familien von großer Bedeutung, da sie das Risiko absichert, durch Krankheit oder Unfall das Einkommen zu verlieren. Besonders für Familien mit nur einem Hauptverdiener ist diese Absicherung essenziell, da der finanzielle Unterhalt der gesamten Familie von einer einzigen Person abhängt. Fällt das Einkommen des Hauptverdieners aufgrund von Berufsunfähigkeit weg, entstehen schnell erhebliche finanzielle Engpässe, da laufende Kosten wie Miete, Kredite, Lebenshaltungskosten oder Ausgaben für die Kinder weitergetragen werden müssen. Gleichzeitig ist die Hausfrau oder der Hausmann indirekt von diesem Schutz betroffen, da sie oder er durch ihre unbezahlte Arbeit im Haushalt und bei der Kinderbetreuung zum Familieneinkommen beiträgt. Sollte der Hauptverdiener ausfallen, können zusätzlich Kosten für Fremdbetreuung oder Haushaltshilfen entstehen, die das Budget weiter belasten. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre das Familieneinkommen massiv gefährdet, während diese vergleichsweise günstige Absicherung für finanzielle Stabilität sorgt und den Lebensstandard der Familie schützt. Tipp: Wenn Sie eine komplexe Versicherung wie eine BU abschließen möchten, sollten Sie sich statt an einen Versicherungsmakler, der auf Provisionsbasis berät, an einen Honorarberater wenden. Die Beratung von Versicherungsmaklern, die auf Provisionsbasis arbeiten, ist zunächst kostenlos. Erst, wenn der Kunde eine Versicherung abschließt, fließt eine monatliche Provision an den Vermittler, also den Makler. Deshalb wird er in der Regel versuchen, Ihnen einen kostspieligen Tarif anzubieten – denn seine Provision steigt damit ebenfalls. Ob dieser Tarif jedoch der für Sie geeignetste ist, erfahren Sie nicht. Ein Honorarberater hingegen arbeitet unabhängig von Versicherungsunternehmen. Er hat also Produkte zahlreicher Versicherungen im Angebot. Ein Honorarberater bietet eine unabhängige und transparente Beratung, da er nicht von Abschlussprovisionen der Versicherer profitiert. Stattdessen verlangt er einen festen Stundensatz oder eine Pauschale. Dadurch können Interessenkonflikte vermieden werden, und die Produktauswahl erfolgt ausschließlich nach Ihren Bedürfnissen. Sie zahlen eine klar nachvollziehbare Beratungsgebühr und profitieren oft von günstigeren Nettotarifen, also Tarifen ohne Provision. Langfristig ist die Wahl eines Honorarberaters damit meist kosteneffizienter. Außerdem ist die Beratung in der Regel gründlicher, da Ihre individuelle Lebens- und Berufssituation detailliert analysiert wird. Nicoleta Ionescu/ Shutterstock.com

Ausgabe 09 / Februar 2025 13 Familiengründung Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung ist für junge Familien unverzichtbar, da sie im Todesfall eines oder gar beider Elternteile finanzielle Sicherheit bietet. Besonders dann, wenn ein Partner die Erwerbsarbeit übernimmt, während der andere zuhause Care-Arbeit leistet, ist diese Absicherung essenziell, da der Hauptverdiener das Einkommen für die gesamte Familie sicherstellt. Stirbt der Erwerbstätige, könnte die Familie ohne diese Versicherung die laufenden Kosten wie Miete, Kredite, Lebenshaltungskosten oder die Versorgung der Kinder oft nicht mehr stemmen. Dabei ist es wichtig, nicht nur eine Lebensversicherung für den Hauptverdiener abzuschließen, sobald es das erste Mal Familienzuwachs gibt. Denn auch die Hausfrau oder der Hausmann trägt indirekt zum Familieneinkommen bei, indem sie oder er Aufgaben wie Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernimmt. Das tut die erwerbslose Person in der Regel unentgeltlich. Stirbt sie, ist häufig Unterstützung in Form einer Nanny oder Haushaltshilfe notwendig. Durch die externe Betreuung fallen regelmäßig Kosten an, die ein Hauptverdiener allein häufig kaum stemmen kann. Vor allem auch deshalb, weil der noch übrige Elternteil nach dem Tod des Ehepartners eventuell seine Wochenarbeitszeit reduziert, um für die Familie da sein zu können. Eine Risikolebensversicherung ermöglicht es, die Hinterbliebenen abzusichern und ihnen trotz des Verlustes die finanzielle Grundlage zu erhalten, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine Risikolebensversicherung für eine Hausfrau und Mutter, die noch nie rauchte, kostet für eine abgesicherte Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren rund 10 Euro monatlich. So sorgen Mütter und Väter mit Kindern für die Rente vor Wer sich Vollzeit um die Kinder und den Haushalt kümmert, sorgt in der Regel nicht gleichzeitig automatisch für die Rente vor, so wie es beispielsweise Angestellte oder Beamte tun. Um im Alter dennoch eine Rente zu beziehen, ist es entscheidend, bereits frühzeitig vorzusorgen. Diese Möglichkeiten haben Sie: Gesetzliche Rentenversicherung: Rente für Kindererziehungszeiten Um von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Rente gezahlt zu bekommen, müssen Sie die sogenannte Wartezeit in Höhe von fünf Jahren erfüllen, also mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nicht alle Hausfrauen und -männer kommen auf diese Mindestversicherungszeit. Wenn sie stattdessen Kinder großgezogen haben, können sie jedoch von Ihren Kindererziehungszeiten profitieren und somit doch eine Altersrente bekommen. Das funktioniert so: Die Mutter oder der Vater erhält für jedes Kind Rentenanwartschaften für bis zu drei Jahre gutgeschrieben. Dies entspricht aktuell einem Rentenanspruch von einem Rentenpunkt pro Jahr. Ein Rentenpunkt entspricht im Jahr 2025 bundesweit 39,32 Euro Rente pro Monat. Wenn Sie also nach 1992 drei Kinder erzogen haben, bedeutet das für Sie neun Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung (3 Kinder x 3 Jahre) und somit ein Renten-Plus in Höhe von 353,88 Euro pro Monat

Ausgabe 09 / Februar 2025 14 Familiengründung (9 x 39,32 Euro). Wurden die Kinder vor 1992 geboren, werden Ihnen pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate gutgeschrieben. Diese Kindererziehungszeiten werden umgangssprachlich „Mütterrente“ genannt. Zusätzlich rechnet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten an – unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder. So können Sie später auch dann eine staatliche Rente erhalten, wenn Sie die notwendige Wartezeit von fünf Jahren, in denen Sie Rentenbeiträge hätten einzahlen müssen, nicht zusammen bekommen. Diese Kindererziehungszeiten werden automatisch bei der Rentenversicherung erfasst und angerechnet. Um die Berücksichtigung sicherzustellen, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob die Kindererziehungszeiten korrekt dokumentiert sind. In besonderen Fällen, beispielsweise bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit beider Elternteile, kann eine Aufteilung oder individuelle Zuordnung der Zeiten beantragt werden. Tipp: Einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie online oder telefonisch vereinbaren. Das machen Sie am besten spätestens dann, wenn Ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt ist. Prüfen Sie dort, ob die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst worden sind. Achtung! Der Partner, der seinen Job der Familie wegen aufgab, sollte darauf bestehen, die gesamte Kindererziehungszeit auf sein Rentenkonto verbuchen zu dürfen, wenn es keinen sonstigen finanziellen Ausgleich unter den Partnern gab! So erhalten Hausfrauen und Hausmänner im Alter zumindest ein paar hundert Euro Rente pro Monat. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber “Kindererziehungszeiten & Kinderberücksichtigungszeiten bei der Rente” auf biallo.de. Privat für die Rente vorsorgen Die staatliche Rente allein wird all jenen, die sich dazu entschieden haben, lange zu Hause zu bleiben, nicht ausreichen. Darum ist es vor allem für Hausfrauen und Hausmänner extrem wichtig, frühzeitig privat vorzusorgen, um nicht in der Altersarmut zu landen. Dafür stehen ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Rentenversicherung: Hausfrauen und -männer können sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. So können sie nicht nur ihre Rente erhöhen, sondern auch fehlende Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllen. Dazu zahlen Sie einen Beitrag Ihrer Wahl auf Ihr Rentenkonto ein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Rentenversicherung oder füllen Sie den „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ online aus. Eingezahlt werden müssen zwischen 103,42 und 1.497,30 Euro pro Monat. Die Anzahl der Monate, in denen freiwillig Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Wer ein Jahr lang den Mindestbeitrag einzahlt, steigert seine monatliche Altersrente um fünf Euro. Zahlen Sie hingegen ein Jahr lang den Höchstbeitrag, bekommen Sie als Rentnerin oder Rentner 75 Euro Rente ausgezahlt – und das ein Leben lang. Einen Rechner, der Ihnen anzeigt, um welche Höhe Sie Ihre Altersrente durch freiwillige Einzahlungen aufstocken können, finden Sie hier. Achtung! Freiwillige Beiträge lassen sich nur bis zum 31. März rückwirkend für das vorangegangene Jahr einzahlen. Möchten Sie sich freiwillig rentenversichern und freiwillig Beiträge für 2024 einzahlen, sollten Sie also nicht zu lange warten. Riester-Rente: Man kann der Riester-Rente einiges vorwerfen, etwa dass sie kompliziert konzipiert wurde oder unrentabel ist. Doch für verheiratete Erwerbslose mit Kindern oder Eltern im Niedriglohnsektor ist sie bestens zur Vorsorge geeignet! Um das Angebot samt staatlicher Zulagen nutzen zu können, muss der erwerbstätige Partner riestern und zu einhundert Prozent zulagenberechtigt sein. Das ist er, wenn er mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens bis maximal 2.100 Euro einschließlich aller Zulagen in einen RiesterVertrag einzahlt. Wichtig ist auch, dass man verheiratet ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch der erwerbslose Ehepartner zu 100 Prozent von den staatlichen Riester-Zulagen profitieren. Dafür zahlen Sie für Ihre Frau beziehungsweise Ihren Mann den Mindesteigenbeitrag

Ausgabe 09 / Februar 2025 15 Familiengründung in Höhe von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro pro Jahr ein. Ihr Partner bekommt dann die staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro. Dazu kommen Zulagen für Ihre Kinder: 185 Euro pro vor 2008 geborene und 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder. Sind Sie oder Ihr Ehepartner angestellt und in Elternzeit, sind Sie ebenfalls direkt zulagenberechtigt. In der Elternzeit besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter, wodurch Sie Riester-Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, auch ohne eigenes Einkommen während der Elternzeit können Sie von den staatlichen Zulagen profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie die notwendigen Mindesteinzahlungen von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag leisten. Dies ist eine ideale Möglichkeit, um die Familienzulagen zu sichern und in dieser Zeit für das Alter vorzusorgen. Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag ein. Seine Frau ist mittelbar zulagenberechtigt, da das Paar verheiratet ist und sie als Vollzeit-Hausfrau und Mutter 60 Euro pro Jahr einzahlt. Gemeinsam haben sie zwei Kinder, geboren in den Jahren 2010 und 2012. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: Grundzulage Ehemann 175 Euro Grundzulage Ehefrau 175 Euro Kinderzulagen (2 x 300 Euro) 600 Euro staatliche Zulagen pro Jahr insgesamt 950 Euro Dazu winken Steuervorteile für den Partner, der angestellt ist: Bis zu 2.100 Euro der in einen Riestervertrag eingezahlten Beträge lassen sich jährlich von der Steuer absetzen. Im Ratgeber „Altersvorsorge ab 40: So sparen Sie richtig fürs Alter!“ von biallo.de lesen Sie, wie Sie Ihre Altersvorsorge rechtzeitig auf solide Füße stellen. Private Rentenversicherung: Private Rentenversicherungen sind gut geeignet für Haushalte mit nur einem Hauptverdiener, da sie eine planbare Einkommensquelle im Alter darstellen. Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen Sie regelmäßig Beiträge in eine Versicherung einzahlen. Im Gegenzug beziehen Sie eine lebenslange Rente. Je nach Modell wissen Sie bereits von Beginn der Ansparphase an, wie hoch die Rentenzahlungen am Ende mindestens ausfallen werden. Häufig können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslangen Rente oder einer Kombination aus beidem wählen. Es gibt drei Arten privater Rentenversicherungen: die klassische und die fondsgebundene Version sowie die hybride Rentenversicherung, auch „neue Klassik“ genannt. Bei der klassischen Rentenversicherung wird Ihr Geld sicher und konservativ angelegt – zu großen Teilen in festverzinsliche Anleihen. Der Sparanteil – das ist der Anteil Ihres Sparbetrages, der nach Abzug aller Kosten und Provisionen tatsächlich angelegt wird – wird entsprechend niedrig verzinst. Jedoch wissen Sie bei dieser Variante der privaten Rentenversicherung auch von Beginn an, wie viel Ihnen einmal ausgezahlt werden wird. Die größten Ertragschancen bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung – eine Kombination aus Fondssparplan und Versicherung –, denn hier kann die Versicherung die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt investieren. Ihr Sparanteil landet somit in Investmentfonds wie Aktienfonds oder ETFs. Eine Rentengarantie erhalten Sie mit dieser Art der privaten Rentenversicherung jedoch nicht oder nur gegen einen Aufpreis. Ohne Garantie besteht aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt die Gefahr, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge nicht in voller Höhe wiedersehen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist deshalb eher für Vorsorgende mit einem langen Anlagehorizont geeignet – im Idealfall von 15 Jahren und mehr. Wer sich nicht zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung entscheiden kann, wählt eine Kombination aus beidem: die hybride Rentenversicherung. Bei der „neuen Klassik“ werden die Beträge sowohl in sichere Anleihen als auch in Investmentfonds angelegt. Bei den meisten Versicherern können Sie selbst entscheiden, in welchem Verhältnis die Beträge aufgeteilt werden.

Ausgabe 09 / Februar 2025 16 Familiengründung Tipp: Seit Januar 2025 liegt der vom Bundesfinanzministerium festgesetzte Höchstrechnungszins bei einem Prozent und somit 0,75 Prozent höher als in den Jahren zuvor. Die Versicherungen orientieren sich bei der Verzinsung ihrer klassischen Rentenversicherungen an dieser Größe. Deshalb liegt der momentan maximal mögliche Garantiezins für private Rentenversicherungen ebenfalls bei einem Prozent. Achten Sie bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung also unbedingt auf die Höhe der garantierten Mindestverzinsung des Produkts. Zusätzlich zu der garantierten Verzinsung profitieren Sie von einer etwaigen Überschussbeteiligung und einem Schlussüberschuss, wenn der Versicherer gut wirtschaftet. Somit kann die tatsächliche Rendite Ihrer privaten Rentenversicherung höher als ein Prozent ausfallen. ETF-Sparplan: ETF-Sparpläne sind perfekt geeignet für den unkomplizierten, flexiblen und kostengünstigen Vermögensaufbau. Mit einem ETF-Sparplan investieren Sie jeden Monat so viel Sie möchten in einen oder mehrere Fonds. Diese Fonds enthalten – je nach Präferenz – zahlreiche Aktien oder auch Anleihen. Mit einem klassischen Aktien-ETF kaufen Sie also Monat für Monat Unternehmensanteile. Auch Einmalanlagen sind möglich. Das ist vor allem dann praktisch, wenn Ihnen eine größere Summe zum Anlegen zur Verfügung steht, zum Beispiel nach der Auszahlung einer Abfindung oder Erbschaft. ETFs eignen sich gleichermaßen für den langfristigen Vermögensaufbau sowie die private Altersvorsorge. Sie sind leicht zu verstehen, jederzeit an der Börse handelbar und die laufenden Kosten liegen in der Regel bei unter 0,5 Prozent pro Jahr. Ihre Sparbeiträge können Sie so oft Sie möchten anpassen und ein ETF-Sparplan ist jederzeit pausier- und kündbar. Um ETFs kaufen zu können, benötigen Sie ein Depot. Ein Depot ist eine Art Geldbörse zur Aufbewahrung von Aktien und ETFs. Im Depotvergleich von biallo.de finden Sie den passenden Broker. Sehr gut abgeschnitten hat dort beispielsweise der Neobroker Smartbroker+. Wenn Sie Wert auf einen Anbieter mit einem persönlichen Ansprechpartner legen, ist das Fondsdepot von Fidelity eventuell eine gute Wahl. Beim Versicherer CosmosDirekt hingegen können Sie mit FlexInvest aus individuellen Depotstrategien wählen – je nachdem, ob Sie Ihr Geld nachhaltig, sicherheits- oder renditeorientiert anlegen wollen. Einsteigen können Sie hier bereits ab 25 Euro monatlich oder mit einer Einmalzahlung ab 1.000 Euro. Die Fürstlich Castell’sche Bank führt mit „Castell StepInvest“ Börsen-Neulinge an ihr erstes Investment heran: Sie verzinst Ihren Anlagebetrag zunächst mit 5,00 Prozent p.a. und investiert es über sechs bis zwölf Monate häppchenweise in ausgewählte Fonds. Immobilie: Spätestens mit dem ersten Kind kommt bei vielen Paaren der Wunsch nach einem Eigenheim auf – ob nun in Form eines Häuschens mit Garten oder einer ausreichend großen Stadtwohnung. Gibt es zu diesem Zeitpunkt nur einen Hauptverdiener, kann es schnell dazu kommen, dass dieser nicht nur allein die Kreditraten abstottert, sondern auch allein im Grundbuch steht. Sollte es später einmal zur Scheidung kommen, hat der Partner, der sich jahrelang um Haushalt und Kinder kümmerte, keinen rechtlichen Anspruch auf einen Anteil am Eigenheim. Um nicht ohne Absicherung dazustehen, sollten Sie deshalb darauf achten, dass Sie beide zu gleichen Teilen in das Grundbuch eingetragen werden. Gleiches gilt auch für Immobilienkäufe, die während Ihrer Ehe als Wertanlage angeschafft werden. Fazit Sprechen Sie am besten noch während der Schwangerschaft über sämtliche Finanzthemen, schließen Sie die benötigten Versicherungen ab, eröffnen Sie Konten und Depots und legen Sie Daueraufträge an. So agieren Sie nicht nur gleichberechtigt, fair und modern, sondern können sich nach der Geburt Ihres ersten gemeinsamen Kindes in aller Ruhe auf das Kennenlernen Ihres Babys konzentrieren.

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