Ausgabe 11 / März 2025 13 Finanzielle Bildung für Kinder Startschuss fürs Investieren: Das Junior Depot Je nachdem, wie sehr sich Ihr älteres Kind für das Geschehen an den Börsen interessiert, kann auch ein Depot Sinn machen – vorausgesetzt, es ermöglicht auch Investments mit kleinen Beträgen. Als Eltern sind Sie hier jedoch gut beraten, Ihr Kind dabei sehr eng zu begleiten, damit es nicht auf waghalsige "Tipps" von Finfluencern hereinfällt. Eine Möglichkeit kann auch sein, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen breit gestreuten börsengehandelten Indexfonds (ETF) aussuchen und ihm einen Sparplan einrichten. Diesen kann Ihr Kind dann später mit eigenem Geld fortführen. Erforderlich dafür ist ein Depot, wie es beispielsweise Smartbroker.de anbietet. Wie bei Scalable oder Trade Republic erhalten Anleger auch hier Zinsen für das dazugehörige Verrechnungskonto. Üblicherweise liegt das Mindestalter für die Depoteröffnung bei 18 Jahren, in diesem Fall müssen Sie selbst das Depot eröffnen. Einige Anbieter wie etwa Fidelity haben hingegen ein Junior Depot im Programm. Bei der Auswahl sollten Sie nicht nur auf die Kosten schauen, sondern auch auf die Höhe der Mindestsparsumme. Denkbar ist es im Zusammenhang mit dem Thema Sparen für Kinder auch, dass Sie oder auch Verwandte wie etwa die Großeltern für Ihre Kinder gezielt investieren. Wer nicht alles auf eine Karte setzen möchte, kann hierfür beispielsweise auf Kombiprodukte setzen, wie sie etwa die Fürstlich Castell’sche Bank unter dem Namen "StepInvest" anbietet. Sie ermöglichen ein Investment in Festgeld und Fonds oder ETFs. Eine weitere Option können fondsgebundene Rentenpolicen sein. Zu den Anbietern solcher Produkte gehört unter anderem Cosmos Direkt mit dem "FlexInvest Juniorsparplan". Tipp: Die Depotkonditionen unterscheiden sich mitunter deutlich. Es ist daher hilfreich, dass Sie die Angebote unter die Lupe nehmen – etwa mit dem Depot-Vergleich von biallo.de. Wichtig zu wissen: Steuerlich ist es in der Regel vorteilhafter, wenn das Depot oder Sparkonto auf den Namen Ihres Kindes läuft, da es den Sparerfreibetrag von 1.000 Euro jährlich üblicherweise nicht ausschöpfen dürfte. Sollte es um größere Summen gehen, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll. Diese beantragen Sie beim Finanzamt und reichen Sie bei der jeweiligen Bank oder dem Depotanbieter ein. Auf diesem Weg könnte das Kind Kapitalerträge von mehr als 1.000 Euro bis zur Höhe des jeweiligen Grundfreibetrags (2025: 12.096 Euro) steuerfrei erzielen. Diese Vorgehensweise hat jedoch auch einige Nachteile: Ab monatlichen Erträgen von mehr als 535 Euro (Stand 2025) sind Kinder nicht mehr kostenfrei über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Und falls das Kind später für das Studium BAföG beantragen will, wirkt sich eigenes Vermögen oberhalb des Freibetrags von 15.000 Euro nachteilig aus. Tipp: Geht es um größere Summen, die Sie für Ihr Kind anlegen wollen, empfiehlt es sich, steuerlichen Rat einzuholen. Der Grund: Je nach individueller Situation kann ein Depotübertrag als Schenkung gelten.
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