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Ausgabe 11 / März 2025 11 Finanzielle Bildung für Kinder Wann sind Kinder eigentlich geschäftsfähig? Sobald Kinder ihr erstes Taschengeld erhalten, wollen sie in der Regel auch etwas damit kaufen. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage, darf ein Kind beispielsweise allein beim Bäcker einkaufen, ist es überhaupt geschäftsfähig? Die Antwort lautet wie so oft bei juristischen Fragen: Es kommt darauf an – in diesem Fall auf das Alter des Kindes und den Betrag, für den es etwas kaufen will. So gilt auch der Kauf eines Brötchens bereits als Kaufvertrag, sofern das Kind mindestens sieben Jahre alt ist. Erst ab diesem Alter und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Kinder vor dem Gesetz als beschränkt geschäftsfähig. In dieser Altersspanne können sie Verträge nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Ausgenommen sind Minijobs oder ein Ausbildungsverhältnis, hier ist keine Zustimmung nötig. Darüber hinaus sollten Sie als Eltern auch den als "Taschengeldparagraphen" bezeichneten § 110 BGB kennen. Dieser besagt, dass Minderjährige mit ihrem Taschengeld Verträge ohne die Zustimmung der Eltern abschließen können. Wichtig dabei ist nicht die Summe, um die es geht, sondern dass sie zur freien Verfügung stehen muss. Für Sie als Eltern wichtig zu wissen: Verträge mit Verpflichtungen in der Zukunft fallen grundsätzlich nicht unter den Taschengeldparagraphen. Hat Ihr Kind beispielsweise ohne Ihr Wissen ein Streaming-Abo abgeschlossen, ist dieser Vertrag nur mit Ihrer Zustimmung wirksam. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Depot: Ab wann ist was sinnvoll? Ob Geldgeschenk von Oma und Opa oder kleiner Nebenjob beim Nachbarn: Früher oder später taucht die Frage auf, ob ein Girokonto für Ihren Nachwuchs bereits infrage käme. Eine pauschale Altersempfehlung ist hier fehl am Platz, denn Kinder gehen sehr unterschiedlich mit Geld um. Start ins Banking: Das Girokonto Der erste Berührungspunkt mit dem Thema Geld und Banken ist üblicherweise das Girokonto, das etwa das DJI ab einem Alter von rund zwölf Jahren für sinnvoll hält. Aus rechtlicher Sicht können Kinder auch bereits mit sieben Jahren ein Konto eröffnen, sofern beide Eltern zustimmen. Diese Vorgabe gilt bis zum 18. Lebensjahr, erst dann kann Ihr Nachwuchs allein Konten eröffnen oder kündigen. Es ist bei einigen Banken und Sparkassen auch möglich, bereits ab Geburt ein Kinderkonto zu eröffnen, bis zum siebten Lebensjahr des Kindes fungieren Sie dann als Verwalter. Eine Besonderheit beim Kinderkonto besteht darin, dass die Banken in der Regel keine Kontoführungsgebühren erheben und auch keinen Kreditrahmen gewähren. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie auch bei Ihren älteren Kindern mit dem Thema Finanzen am Ball bleiben, damit sie nicht schon frühzeitig in die Schuldenfalle tappen. Läuft das Konto über das 18. Lebensjahr hinaus weiter, wird es von der Bank nämlich in ein ganz normales mit Disporahmen umgewandelt, für das dann mitunter auch Gebühren fällig werden. Zu den Anbietern spezieller Kinderkonten gehört unter anderem die Sparda-Südwest mit dem SpardaGiro Young oder auch die DKB mit dem Girokonto u18.

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