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Gorich / Shutterstock.com Ausgabe 21 / Mai 2025 9 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Typische Konflikte in der Erbengemeinschaft Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Das Mitspracherecht der Miterben einer Erbengemeinschaft trägt Konfliktstoff in sich. Die Auflage, Einstimmigkeit zu erzielen, kann eine Erbengemeinschaft jahrelang blockieren. Denn das Mitspracherecht ist nicht an die Erbquote geknüpft. „Auch wenn ein Miterbe nur zu einem minimalen Anteil erbt, ist er vollberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft und hat damit ziemlich viel Macht“, sagt Rechtsanwältin Gesa Modersohn. Diese Möglichkeit der Blockade hat weitreichende Folgen. Denn solange eine Erbengemeinschaft sich nicht einig ist, kann die Erbmasse nicht verteilt und folglich die Gemeinschaft auch nicht aufgelöst werden. So steigen Sie aus einer Erbengemeinschaft aus Tatsächlich können Sie auch aus einer Erbengemeinschaft frühzeitig aussteigen. Es gibt die Möglichkeit, Ihren Erbanteil beispielsweise an einen Miterben oder eine Miterbin zu verkaufen. In der Praxis kommt dieser Fall aber selten vor. Tatsächlich können Sie Ihren Erbanteil mit allen Rechten und Pflichten auch an einen Dritten verkaufen – einen Investor. „Es gibt zunehmend solche Angebote“, sagt Rechtsanwältin Gesa Modersohn. Investoren kaufen sich aus wirtschaftlichem Interesse in Erbengemeinschaften ein. Oft geht es dann um Immobilienwerte, die externe Investoren locken. Die Miterben haben allerdings ein Vorkaufsrecht. Der Ausstieg aus einer Erbengemeinschaft kann sinnvoll sein, wenn: ` Dauerhafte Uneinigkeiten bestehen, die eine konstruktive Zusammenarbeit unmöglich machen. ` Dringender finanzieller Bedarf besteht und der Erbe seinen Anteil schnell zu Geld machen möchte. ` Hohe Verwaltungskosten entstehen, die der Erbe nicht tragen kann oder will. ` Der Erbe keinen Nutzen am Erbe hat, z. B. wenn es sich um eine Immobilie handelt, die er nicht nutzen oder instand halten möchte. Ein Ausstieg hat natürlich auch Nachteile. In der Regel wird ein Anteil für weniger Geld verkauft, als er tatsächlich wert ist. Wissen müssen Sie auch, dass Sie das Mitspracherecht in der Erbengemeinschaft verlieren, wenn Sie aus dieser aussteigen. Die künftige Nutzung und Verwaltung des Erbes liegen dann nicht mehr in Ihrer Hand.

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