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Renata Photography / Shutterstock.com Ausgabe 21 / Mai 2025 8 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Erben entweder für ihn oder sie einspringen oder rechtliche Schritte einleiten, um die Zahlung durchzusetzen. Wenn ein Nachlass verwaltet wird, können Erträge aus Vermietung, Dividenden aus Aktien oder Zinsen aus Bankkonten anfallen. Diese Einnahmen müssen gemäß der Erbquote unter den Miterben aufgeteilt werden. Fallbeispiel: Die geerbte Immobilie muss instandgehalten werden. Anna und Ben möchten Geld für Reparaturen bereitstellen, Carla ist dagegen. Da eine Entscheidung einstimmig getroffen werden muss, kommt es zum Konflikt. Während Anna und Ben bereit sind, die Kosten zu tragen, weigert sich Carla, ihren Anteil beizusteuern. In diesem Fall haben Anna und Ben die Möglichkeit, Carla rechtlich zur Zahlung ihres Anteils zu verpflichten, was jedoch Zeit und Kosten verursacht und das familiäre Verhältnis weiter belasten kann. Alternativ könnten sie sich darauf einigen, Carlas Anteil vorläufig zu übernehmen und später mit ihrem Erbteil zu verrechnen. Immobilie geerbt: Wie teilt die Erbengemeinschaft? Gerade die Aufteilung von einer Immobilie führt im Erbfall häufig zu Streit in einer Erbengemeinschaft. Im Abschnitt weiter oben ist bereits angeklungen, dass die Erben unterschiedliche Vorstellungen davon haben können, wie mit der Immobilie verfahren wird. Grundsätzlich kann die Erbengemeinschaft beispielsweise ein Haus verkaufen, vermieten oder eine Auszahlung an einzelne Erben vornehmen. Versteigerung der Immobilie Können sich die Erben nicht auf eine Lösung einigen, bleibt oft nur eine Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert – ähnlich einer Zwangsversteigerung – und der Erlös wird anschließend anteilig der jeweiligen Erbquote unter den Miterben aufgeteilt. Tipp: Eine Teilungsversteigerung ist oft mit finanziellen Verlusten verbunden, da Immobilien bei solchen Verfahren häufig unter Marktwert verkauft werden. Daher sollte sie als letzter Ausweg betrachtet werden, wenn keine andere Einigung möglich ist. Lesen Sie mehr zum Umgang mit Immobilien in einer Erbengemeinschaft in den beiden Ratgeber „Erbengemeinschaft: Streit um die Immobilienverwertung“ und in „Haus geerbt – was tun“. von biallo.de. Der Artikel „Haus vererben: Zu Lebzeiten vorsorgen – Streit vermeiden“ gibt Tipps, wie Sie eine Immobilie ohne Streit vererben, welche Möglichkeiten Sie bei der Gestaltung haben und wie Sie mit einer Schenkung Ihren künftigen Erben dabei helfen können, Steuern zu sparen.

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