tale/ Shutterstock.com Ausgabe 21 / Mai 2025 5 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Aufteilung des Erbes: Nachlasswert ermitteln Im ersten Schritt ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, was der Nachlass alles umfasst und ob möglicherweise noch Schulden zu tilgen sind. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. „Ein weitverbreiterter Irrglaube ist, das Nachlassgericht komme auf die Erben zu und präsentiere eine Liste, was alles zur Erbmasse gehört. Tatsächlich ist es Aufgabe der Erben, dies zu übernehmen“, betont Gesa Modersohn, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Erbrecht. Zum Nachlass gehören (Beispiele): ` Immobilienbewertung durch einen Gutachter oder anhand des Bodenrichtwerts. ` Bank- und Wertpapierguthaben zum Stichtag des Erbfalls. ` Sachwerte wie Schmuck, Kunst oder Fahrzeuge, deren Wert durch Schätzungen oder Marktvergleiche ermittelt wird. ` Verbindlichkeiten des Erblassers wie Schulden oder offene Rechnungen, die vom Nachlasswert abgezogen werden. Oftmals führt die Wertermittlung selbst bereits zu Streitigkeiten, insbesondere wenn subjektive Werteinschätzungen eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich, neutrale Experten hinzuzuziehen, um objektive Bewertungen zu erhalten. Erbengemeinschaft: Wie lässt sich Sachvermögen teilen? Vermögen, das in Form von Bankkonten besteht, lässt sich leicht unter Erben aufteilen. Doch wie sieht es mit Sachwerten aus – zum Beispiel wertvolle Gemälde oder Schmuck – die sich nicht einfach in Geldbeträgen festzurren lassen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Sachvermögen unter den Erben gerecht aufzuteilen: ` Zuteilung einzelner Gegenstände: Wenn sich die Erben einig sind, können bestimmte Erben bestimmte Gegenstände erhalten. Die Werte dieser Gegenstände werden mit dem Erbteil verrechnet. ` Verkauf und Erlösverteilung: Ist eine Einigung auf eine Verteilung nicht möglich, können Sachwerte verkauft und der Erlös nach Erbquoten verteilt werden. ` Ausgleichszahlungen: Wenn ein Erbe einen wertvollen Gegenstand erhält, kann er die anderen Erben anteilig auszahlen. ` Pfandverkauf: Wenn keine Einigung erzielt werden, kann, bleibt nur der Pfandverkauf, das heißt die gerichtliche Zwangsversilberung der Nachlassgegenstände
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