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Ausgabe 21 / Mai 2025 2 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Von Annette Jäger Andrii Yalanskyi/ Shutterstock.com Manchmal zwingt einem das Leben eine Gemeinschaft auf, in der man möglicherweise nie sein wollte. Die Erbengemeinschaft ist so ein typischer Fall. Sobald zwei Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das muss der Erblasser nicht mal in seinem Testament so verfügt haben – nein, das Gesetz sieht vor, dass diese Gemeinschaft automatisch nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin entsteht. Auf diesem Wege kommt es zu manchmal kuriosen Verbindungen: Diverse nahe und ferne Familienmitglieder müssen sich plötzlich gemeinsam um den Nachlass kümmern und Einigkeit erzielen, ob sie in inniger Verbindung stehen oder nicht. Es können zwei Personen, aber auch 20 Personen eine Erbengemeinschaft bilden – auch Freunde, Bekannte, der Tierschutzverein, gar fremde Personen können darunter sein, falls der Erblasser dies in seinem Testament verfügt hat. Dass eine derartige Gemeinschaft mitunter sehr streitanfällig ist, kann man sich gut vorstellen. Eine Erbengemeinschaft hat das Zeug, selbst die harmonischsten Familienverhältnisse auf den Kopf zu stellen. Wir haben das juristische Konstrukt der Erbengemeinschaften genau angeschaut und die wichtigsten Aspekte herausgearbeitet. Lesen Sie, was eine Erbengemeinschaft genau ist, welche Regeln gelten, wie man sie auflöst und auch, wie man sie vermeiden kann. Schließen können auch Sie ganz schnell in einer solchen Gemeinschaft landen! Konstrukt mit strengen Regeln und Streitpotenzial

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