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Ausgabe 21 / Mai 2025 12 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Erbengemeinschaft und Steuern Erbschaftssteuer: Was Erbengemeinschaften beachten müssen Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. In einer Erbengemeinschaft wird die Erbschaftssteuer individuell für jeden Erbe berechnet. Maßgeblich ist unter anderem der Wert des geerbten Anteils und nicht der gesamte Nachlass. Allerdings gibt es Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren (Tabelle 1). Alles, was über dem Freibetrag liegt, muss – nach Abzug aller Verbindlichkeiten – versteuert werden. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Steuerklassen (Tabelle 2). Tabelle 1: Diese Freibeträge gelten bei Erbschaften Verwandschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag (in Euro) Ehepartner I 500.000 Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft I 500.000 Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 400.000 Enkel, deren Eltern noch leben; Urenkel I 200.000 Eltern und Großeltern I 100.000 Geschiedener Ehegatte, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder II 20.000 Verlobte, Lebensgefährten sowie alle übrigen III 20.000 Quelle: Erbschaftssteuergesetz (ErbStG), Stand: Mai 2025 Tabelle 2: Steuersätze bei Erbschaften – So viel Steuern zahlen Sie (in Prozent) Zu versteuernder Wert (bis Euro) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 Darüber... 30 43 50 Quelle: Erbschaftssteuergesetz (ErbStG), Stand: Mai 2025

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