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Proxima Studio / Shutterstock.com Ausgabe 21 / Mai 2025 10 Erbengemeinschaft - Kompliziertes Konstrukt mit Konfliktpotenzial Erbengemeinschaft: So lässt sich Streit vermeiden Testament und Vermächtnis statt Streit Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, die Erbfolge individuell zu regeln und die Erbmasse individuell aufzuteilen. Grundsätzlich können Sie jede beliebige Person oder gar einen Verein ans Alleinerben einsetzen. Allerdings haben Ihre nahen Verwandten – Kinder oder Ehepartner – immer das Recht auf einen Pflichtteil, der stets halb so groß ist wie der gesetzliche Erbanspruch. Mit einem Testament lässt sich eine Erbengemeinschaft vermeiden. So können Sie zum Beispiel in einem Testament eine Person zum Alleinerben machen, während die andere Person ein Vermächtnis erhält. Dieses Konstrukt kann empfehlenswert sein, wenn zum Beispiel eine Immobilie zu vererben ist, die erhalten werden soll. Die Person, die das Vermächtnis erhält, wird auf diese Weise nicht zum gleichberechtigten Miterben und es gibt folglich keine Notwendigkeit, gemeinsame Einigungen zu erzielen. Fallbeispiel: Gehen wir davon aus, dass es nur zwei Kinder in der Familie gibt. Dann könnte ein Testament so formuliert sein: „Meine Tochter Anna erhält als Vermächtnis meine Wohnung in Frankfurt, während mein gesamtes Vermögen an meinen Sohn Ben geht.“ Dadurch wird Anna nicht Miterbin, sondern nur Begünstigte der Wohnung. Ben wird dagegen Alleinerbe. Eine Erbengemeinschaft wird nicht gebildet. Tipp: Im besten Fall möchte man als Erblasser seine Kinder gleichbehandeln. Damit das gewährleistet ist und zum Beispiel bei der Aufteilung der Erbmasse auch eine Wertsteigerung einer Immobilie berücksichtigt wird, sollte man sich juristisch beraten lassen.

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