au-pair

Ausgabe 19 / Mai 2025 4 Au-pair im Ausland Die Basis für Au-pair Verträge Innerhalb der EU ist bis heute das Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung von 1969 die Basis für seriöse Au-pair-Verträge. Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es dazu einen Mustervertrag für deutsche Gastfamilien, die ein Au-pair aufnehmen. Er lässt sich im Wesentlichen auf alle Mitgliedsländer übertragen und ist für Agenturen mit Gütesiegel auch Orientierung für Verträge mit Familien außerhalb der EU. Die wesentlichen Punkte des Vertrags sind: ` Mindestalter zwischen 17 und 30 Jahren (variiert je nach Staat) ` Mindestdauer sechs Monate, Höchstdauer ein Jahr (variiert je nach Land, in Frankreich beispielsweise sind auch nur drei Monate im Sommer möglich) ` Recht auf ein eigenes Zimmer ` Kostenlose Verpflegung ` Monatliches Taschengeld von 280 Euro (variiert auch innerhalb der EU, es sollte auf jeden Fall je nach Land auch in Übersee in etwa dieser Kaufkraft entsprechen) ` Zusätzlich 70 Euro monatlich als Zuschuss zu Sprachkurs und öffentlichen Verkehrsmitteln (ebenfalls unterschiedlich, manchmal schon im Taschengeld enthalten) ` 1,5 Tage und vier Abende pro Woche frei ` Regelung der Arbeitsstunden so, dass die Teilnahme an Sprachkursen, Veranstaltungen und Ausflügen möglich ist ` Arbeitszeit von höchstens sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich (je nach Land unterschiedlich, sollte sich aber in diesem Rahmen bewegen) ` Pro vollem Monat Beschäftigung zwei Werktage bezahlter Urlaub ` Abschluss einer Privatversicherung durch die Gastfamilie für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Unfällen einschließlich ärztlicher Behandlung und Medikamente (nicht überall verpflichtend) ` Bei Erkrankung weiterhin Unterkunft, Verpflegung und entsprechende Betreuung und Pflege ` Vorlegung eines ärztlichen Attests, das nicht älter als drei Monate sein darf ` Kündigungsfrist von zwei Wochen, bei gravierenden Verstößen einer der Parteien oder schwerwiegenden Umständen auch fristlos. Wie genau die Konditionen im jeweiligen Wunschland aussehen, erfährt man auf den Homepages der Vermittlungsagenturen. WeAupair, das „Aupair-Netzwerk der Kirchen“ und damit Nachfolger der Pioniere aus dem 19. Jahrhundert, vermittelt beispielsweise in die Länder Frankreich, Irland, Italien, Schweiz, Spanien und nach Neuseeland und Australien. In Down Under erhält das Aupair demnach die fürstliche Bezahlung von 800 bis 1.200 australischen Dollar, dafür beträgt die Arbeitszeit aber auch zwischen 25 und 45 Stunden und Sprachkurs und Versicherung müssen selbst finanziert werden. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung Neben den im Mustervertrag genannten Voraussetzungen ist für viele Agenturen außerdem wichtig: ` Führerschein wünschenswert, da für manche Familien Voraussetzung ` Erfahrung im Umgang mit Kindern, möglichst nachweisbar beispielsweise durch eine Tätigkeit als Jugendtrainer oder Jugendtrainerin, bei den Pfadfindern oder einer Agentur für Babysitting Bewerben können sich natürlich junge Frauen und Männer. Zwar gibt es laut WeAupair noch immer sehr viel mehr weibliche Interessenten, aber diese Agentur freut sich beispielsweise auch über männliche Au-pair-Anwärter.

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