au-pair

Ausgabe 19 / Mai 2025 3 Au-pair im Ausland Das Modell „Au-pair“ Im Prinzip hat sich seit den Anfängen vor mehr als 150 Jahren an diesem Modell auf Gegenseitigkeit wenig geändert. Im Mittelpunkt steht für das Familienmitglied auf Zeit die Beschäftigung mit den Kindern. Das kann von morgens fertig machen, zu Kindergarten oder Schule begleiten, Essen zubereiten, Freizeitbeschäftigung bis abends ins Bett bringen alles beinhalten. Insgesamt sollte dies mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit von etwa 30 Wochenstunden ausmachen. Dazu kommen leichte Hausarbeiten. Keinesfalls ist es die Aufgabe eines Au-pairs alleine den Haushalt zu schmeißen oder die Reinigungskraft zu ersetzen. Qualitätsstandards für das Au-pair-Wesen Genau um das zu verhindern – die Ausbeutung des Au-pairs als billige Arbeitskraft – verabschiedete der Europarat 1969 das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung. Zwar hat die Bundesrepublik den Vertrag nicht ratifiziert, dennoch war er für die Internationale Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes, die bis 1994 deutsche Au-pairs in Gastfamilien vermittelt hat, die Grundlage für den Au-pair-Vertrag. Er regelte für beide Seiten verbindlich die Basics wie Arbeitszeit, Taschengeld und Kündigung. Nach der Aufhebung des staatlichen Vermittlungsmonopols war es mit dieser Rechtssicherheit vorbei und es tauchten wenig seriöse Agenturen auf dem Markt auf, die das Wohlergehen der vermittelten Au-pairs nicht sonderlich interessierte. Deshalb beschloss der Bundestag 2003 Qualitätsstandards für das Aupair-Wesen sowie die Einführung eines Gütezeichens für Au-pair-Agenturen. Diese Aufgabe hat die Gütegemeinschaft Au pair e. V. übernommen, die nach Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien und Qualitätsstandards das RAL-Gütezeichen vergibt. Aktuell erfüllen rund 40 Agenturen diese hohen Anforderungen. Stephane Bidouze / Shutterstock.com

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