au-pair

Ausgabe 19 / Mai 2025 10 Au-pair im Ausland Kindergeld Da es sich bei einem Auslandsaufenthalt als Aupair nicht um eine Ausbildungsmaßnahme handelt, besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld. Nur wenn der Besuch einer Sprachenschule mit mindestens zehn Stunden pro Woche Unterricht nachgewiesen wird, muss das von der Familienkasse als Teil einer Berufsausbildung anerkannt und das Kindergeld weiterbezahlt werden. Bei Demi-pair-Programmen mit dem Halbtagsbesuch einer Sprachenschule ist der Anspruch ganz klar gegeben. Quellen: Gütegemeinschaft Au pair e. V. Au-Pair Society e. V. Au-pair-agenturen.de WeAuPair Bundesagentur für Arbeit Active Abroad AuPairWorld Planet-Wissen Handbuch Weltentdecker. Der Ratgeber für Auslandsaufenthalte. Hrsg. Weltweiser Pixel-Shot/ Shutterstock.com

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