Ihr Geld verdient mehr. AUSGABE 19 Mai 2025 Als Au-pair ins Ausland gehen bsd studio / Shutterstock.com
Ausgabe 19 / Mai 2025 2 Au-pair im Ausland Von Helga Riedel Lobroart/ Shutterstock.com Erstmal ab ins Ausland – das ist nach Schulabschluss oder Ausbildung der Wunsch vieler junger Leute. Relativ unkompliziert klappt das mit dem Klassiker „Au-pair“. Denn während bei Work and Travel die Job- und Unterkunftssuche herausfordernd sein kann, weiß man als Au-pair, wohin die Reise geht und welche Aufgaben einen erwarten. Bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts schickten Eltern in der Schweiz ihre wohlbehüteten Töchter zu Familien im Ausland oder anderen Landesteilen, um ihre Bildung und Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern. In Europa war zu dieser Zeit Französisch die Sprache des Adels und Großbürgertums und so war es auch in der englischen Upper-Class üblich, die jungen Mädchen französischen Familien anzuvertrauen, damit sie dort die Sprache erlernten. Auch in Deutschland scheint es die jungen Damen zu der Zeit ins Ausland gezogen zu haben. Denn die Kirchen gründeten bereits 1877 den „Deutschen Verein der Freundinnen junger Mädchen“ und 1897 den „Katholischen Mädchenschutzverein“, die – sozusagen als erste Au-pair Agenturen – den Auslandsaufenthalt mit organisierten. Im Gegenzug für die Aufnahme in ihren Gastfamilien halfen die jungen Frauen im Haushalt, beaufsichtigten die Kinder oder unterrichteten sie in der eigenen Muttersprache. Eine Win-Win-Situation würde man heute sagen oder eben in Französisch „au pair“ (auf Gegenseitigkeit). Als Au-pair in einer Familie Land und Leute hautnah kennen lernen
Ausgabe 19 / Mai 2025 3 Au-pair im Ausland Das Modell „Au-pair“ Im Prinzip hat sich seit den Anfängen vor mehr als 150 Jahren an diesem Modell auf Gegenseitigkeit wenig geändert. Im Mittelpunkt steht für das Familienmitglied auf Zeit die Beschäftigung mit den Kindern. Das kann von morgens fertig machen, zu Kindergarten oder Schule begleiten, Essen zubereiten, Freizeitbeschäftigung bis abends ins Bett bringen alles beinhalten. Insgesamt sollte dies mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit von etwa 30 Wochenstunden ausmachen. Dazu kommen leichte Hausarbeiten. Keinesfalls ist es die Aufgabe eines Au-pairs alleine den Haushalt zu schmeißen oder die Reinigungskraft zu ersetzen. Qualitätsstandards für das Au-pair-Wesen Genau um das zu verhindern – die Ausbeutung des Au-pairs als billige Arbeitskraft – verabschiedete der Europarat 1969 das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung. Zwar hat die Bundesrepublik den Vertrag nicht ratifiziert, dennoch war er für die Internationale Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes, die bis 1994 deutsche Au-pairs in Gastfamilien vermittelt hat, die Grundlage für den Au-pair-Vertrag. Er regelte für beide Seiten verbindlich die Basics wie Arbeitszeit, Taschengeld und Kündigung. Nach der Aufhebung des staatlichen Vermittlungsmonopols war es mit dieser Rechtssicherheit vorbei und es tauchten wenig seriöse Agenturen auf dem Markt auf, die das Wohlergehen der vermittelten Au-pairs nicht sonderlich interessierte. Deshalb beschloss der Bundestag 2003 Qualitätsstandards für das Aupair-Wesen sowie die Einführung eines Gütezeichens für Au-pair-Agenturen. Diese Aufgabe hat die Gütegemeinschaft Au pair e. V. übernommen, die nach Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien und Qualitätsstandards das RAL-Gütezeichen vergibt. Aktuell erfüllen rund 40 Agenturen diese hohen Anforderungen. Stephane Bidouze / Shutterstock.com
Ausgabe 19 / Mai 2025 4 Au-pair im Ausland Die Basis für Au-pair Verträge Innerhalb der EU ist bis heute das Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung von 1969 die Basis für seriöse Au-pair-Verträge. Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es dazu einen Mustervertrag für deutsche Gastfamilien, die ein Au-pair aufnehmen. Er lässt sich im Wesentlichen auf alle Mitgliedsländer übertragen und ist für Agenturen mit Gütesiegel auch Orientierung für Verträge mit Familien außerhalb der EU. Die wesentlichen Punkte des Vertrags sind: ` Mindestalter zwischen 17 und 30 Jahren (variiert je nach Staat) ` Mindestdauer sechs Monate, Höchstdauer ein Jahr (variiert je nach Land, in Frankreich beispielsweise sind auch nur drei Monate im Sommer möglich) ` Recht auf ein eigenes Zimmer ` Kostenlose Verpflegung ` Monatliches Taschengeld von 280 Euro (variiert auch innerhalb der EU, es sollte auf jeden Fall je nach Land auch in Übersee in etwa dieser Kaufkraft entsprechen) ` Zusätzlich 70 Euro monatlich als Zuschuss zu Sprachkurs und öffentlichen Verkehrsmitteln (ebenfalls unterschiedlich, manchmal schon im Taschengeld enthalten) ` 1,5 Tage und vier Abende pro Woche frei ` Regelung der Arbeitsstunden so, dass die Teilnahme an Sprachkursen, Veranstaltungen und Ausflügen möglich ist ` Arbeitszeit von höchstens sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich (je nach Land unterschiedlich, sollte sich aber in diesem Rahmen bewegen) ` Pro vollem Monat Beschäftigung zwei Werktage bezahlter Urlaub ` Abschluss einer Privatversicherung durch die Gastfamilie für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Unfällen einschließlich ärztlicher Behandlung und Medikamente (nicht überall verpflichtend) ` Bei Erkrankung weiterhin Unterkunft, Verpflegung und entsprechende Betreuung und Pflege ` Vorlegung eines ärztlichen Attests, das nicht älter als drei Monate sein darf ` Kündigungsfrist von zwei Wochen, bei gravierenden Verstößen einer der Parteien oder schwerwiegenden Umständen auch fristlos. Wie genau die Konditionen im jeweiligen Wunschland aussehen, erfährt man auf den Homepages der Vermittlungsagenturen. WeAupair, das „Aupair-Netzwerk der Kirchen“ und damit Nachfolger der Pioniere aus dem 19. Jahrhundert, vermittelt beispielsweise in die Länder Frankreich, Irland, Italien, Schweiz, Spanien und nach Neuseeland und Australien. In Down Under erhält das Aupair demnach die fürstliche Bezahlung von 800 bis 1.200 australischen Dollar, dafür beträgt die Arbeitszeit aber auch zwischen 25 und 45 Stunden und Sprachkurs und Versicherung müssen selbst finanziert werden. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung Neben den im Mustervertrag genannten Voraussetzungen ist für viele Agenturen außerdem wichtig: ` Führerschein wünschenswert, da für manche Familien Voraussetzung ` Erfahrung im Umgang mit Kindern, möglichst nachweisbar beispielsweise durch eine Tätigkeit als Jugendtrainer oder Jugendtrainerin, bei den Pfadfindern oder einer Agentur für Babysitting Bewerben können sich natürlich junge Frauen und Männer. Zwar gibt es laut WeAupair noch immer sehr viel mehr weibliche Interessenten, aber diese Agentur freut sich beispielsweise auch über männliche Au-pair-Anwärter.
Ausgabe 19 / Mai 2025 5 Au-pair im Ausland Wohin soll die Reise gehen? Ist die Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair gefallen, stellt sich die Frage nach dem Wohin. Da prinzipiell Grundkenntnisse der Landessprache Voraussetzung für die Vermittlung sind – schließlich muss man sich ja mit den Kindern verständigen können – grenzt das die Auswahl schon mal ein. Dennoch hat man sowohl mit Englisch, Französisch als auch Spanisch viele Möglichkeiten. Europa oder Übersee – diese Entscheidung hängt sicherlich auch mit dem zur Verfügung stehenden Budget zusammen. Denn zu den hohen Kosten für die Anreise verlangen viele Länder zur Sicherheit die Eröffnung eines Kontos vor Ort mit der Einzahlung von einigen tausend Euro etwa in Neuseeland 4.200 NZD, in Australien 5.000 AUD oder 2.500 CAD in Kanada. Zur Entscheidungsfindung sollte man in jedem Fall die Konditionen der in Frage kommenden Länder vergleichen und sich von einer Full-Service-Agentur beraten lassen. Eine Vorteile-Nachteile-Liste kann ebenfalls hilfreich sein, um sich einen Überblick zu verschaffen. Möchte man dieses Jahr eigentlich dazu nutzen, eine neue Sprache zu erlernen, klappt das möglicherweise mit einem Crash-Kurs vor der Abreise. Auch da helfen die Au-pair Spezialisten weiter. Vermittlungsagenturen Bei den Vermittlungsagenturen für „OutgoingAu-pairs“, also für junge Leute aus Deutschland, die ins Ausland gehen wollen, unterscheidet man zwischen sogenannten Full-Service-Agenturen und Vermittlungs-Plattformen. Matching-Agenturen Bei ihnen melden sich in der Regel Familien, die ein Au-pair suchen, kostenpflichtig und Stellen-Suchende unentgeltlich an und suchen nach einem passenden „match“. Die Agentur stellt dafür eine Plattform zur Verfügung mit Such- und Filterfunktionen, Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zwischen Familien und Au-pairs und Informationsmaterial zu den Voraussetzungen in den verschiedenen Ländern. Eine persönliche Beratung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie offizielle Verträge über die Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Bezahlung oder eine Überprüfung der Angaben der Familie. Das birgt ein gewisses Sicherheitsrisiko. Bei Konflikten mit der Familie ist das Au-pair auf sich allein gestellt und kann im schlimmsten Fall die Heimreise antreten. PeopleImages.com - Yuri A/ Shutterstock.com
Ausgabe 19 / Mai 2025 6 Au-pair im Ausland Full-Service-Agenturen Professionelle Agenturen übernehmen dagegen die Überprüfung der Eignung beider Seiten, klären die Gastfamilien über ihre Pflichten auf, kümmern sich um persönliche Kontakte zwischen möglichen Kandidaten per Video-Call, arbeiten den Vertrag aus, der von beiden Seiten unterschieben werden muss und beraten und unterstützen auch bei allen anderen Fragen wie Visum oder Anreise. Außerdem arbeiten sie in der Regel mit einer Organisation vor Ort zusammen, die nach der Ankunft des Au-pairs sicherstellt, dass alles wunschgemäß klappt, organisiert Begleitprogramme und steht bei Problemen, wie beispielsweise Konflikten mit der Familie, als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei der Auswahl der Agentur ist es wichtig, dass sie ihren Sitz in Deutschland hat, da für sie dann auch deutsches Recht gilt und sie mit dem RALGütesiegel ausgezeichnet ist. Von Vorteil ist außerdem eine Niederlassung in der Nähe mit persönlicher Beratung. Die Kosten für die Vermittlung liegen zwischen mindestens 250 Euro für Europa und 350 Euro für Übersee (WeAupair), kann aber auch um die 1.000 Euro betragen. Eine Agentur in der Nähe findet man über die Webseiten au-pairagenturen.de, guetegemeinschaft-aupair.de und aupair-society.de. Sonderformen des Au-pairs Demi-Pair Bei diesem Programm arbeitet das Au-pair nur halb (französisch „demi“) so lange in der Familie als sonst üblich beziehungsweise rund 20 Stunden in der Woche. Die freie Zeit, meist vormittags, kann dann für einen intensiven Sprachkurs oder den Besuch von Seminaren am College oder einer Uni genutzt werden. Viele Agenturen bieten dafür Rundum-Sorglos-Pakete an, das heißt sie vermitteln nicht nur eine passende Familie, sondern organisieren auch die Anmeldung in einem Sprachkurs mit der Möglichkeit bestimmte Zertifikate zu erlangen wie etwa IELTS oder Cambridge. Bei Activeabroad gibt es das Programm beispielsweise für England, Frankreich, Irland, Italien, Spanien, Kanada, Australien und Neuseeland. Die Kosten liegen hier beispielsweise für England bei ca. 3.124 Euro. Professional Au-pair Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen oder medizinischen Bereich verfügt, sei es Soziale Arbeit, Physio- oder Ergotherapie, Sonderpädagoge oder Kinderkrankenschwester, kann als sogenanntes professional Au-pair ein neues Land kennenlernen und die Sprachkenntnisse verbessern. Bislang gibt es das Programm allerdings nur für die USA und Australien. In der Regel suchen Familien mit Kindern mit einem besonderen Förderungsbedarf solche Fachkräfte. Es gibt aber auch Eltern, die ihre gesunden Kinder lieber von pädagogisch geschulten Aupairs betreuen lassen. Für die professionelle Unterstützung von bis zu 45 Wochenstunden erhalten die Au-pairs neben freier Unterkunft und Verpflegung rund 250 Dollar in der Woche und 500 Dollar Zuschuss für Weiterbildung.
Tania Kolinko / Shutterstock.com Ausgabe 19 / Mai 2025 7 Au-pair im Ausland Elderly Companion Für junge Leute, denen die Kinderbetreuung nicht so zusagt und die auch keine Erfahrung in dem Bereich vorweisen können, wäre das vielleicht eine Alternative. Beim Programm Elderly Companion unterstützt man ältere Menschen (ab 55 Jahren) in ihrem Alltag etwa beim Einkaufen, Putzen oder Gartenarbeiten oder begleitet sie bei verschiedenen Freizeitaktivitäten. Dafür sind in Neuseeland laut der Agentur go4aupair etwa 30 bis 45 Wochenstunden vorgesehen bei einer Bezahlung von 180 bis 245 NZD und in Australien bei 20 bis 30 Wochenstunden etwa 170 AUD pro Woche. Leider gibt es dieses Programm bislang nur in diesen beiden Ländern. Granny-Au-pair Die 2010 gegründete „Granny Aupair“ Agentur vermittelt Frauen ab 45 Jahren als Au-pair-Omas in mehr als 50 Länder weltweit. Laut der Gründerin Michaela Hansen sind sie wegen ihrer höheren Lebenserfahrung überaus beliebt. In den 15 Jahren ihres Bestehens hat sie als Matching-Portal bereits mehrere Tausend Frauen in Familien auf der ganzen Welt vermittelt. Die Motivation der GrannyAu-pairs unterscheidet sich dabei kaum von derjenigen junger Leute: Sie wollen nochmal in eine fremde Kultur eintauchen und eine Fremdsprache vertiefen. Und auch die Aufgaben in der Familie sind im Prinzip die für Au-pairs üblichen wie Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten. Doch anders als bei den normalen Au-pair-Programmen gilt der Auslandsaufenthalt der Leihomas nicht als Kulturaustausch. Deshalb existieren weder international anerkannte Verträge noch spezielle Visa. Das bedeutet: Alle über Unterbringung und Verpflegung hinaus gehenden Leistungen der Familie wie Taschengeld, Übernahme von Versicherung oder Reisekosen sind allein Verhandlungssache. Zu beachten sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, gibt es beispielsweise so etwas wie Mini-Jobs mit entsprechendem Versicherungsschutz bei Unfällen während der „Arbeit“. Laut der Matching-Agentur AuPair.com handelt es sich dabei um ein „Freiwilligenprogramm“, bei dem man kein Gehalt erhalten darf. Inwieweit dies auf ein Taschengeld zutrifft, sollte man vorab klären. Mit welchem Status und für welchen Zweck man für längere Zeit in ein Land einreisen will, ist auch für den Erhalt eines Visums entscheidend und kann als Granny-Au-pair schwierig werden. Hier muss man sich bei der Botschaft des Wunschlandes erkundigen.
Ausgabe 19 / Mai 2025 8 Au-pair im Ausland www.biallo.de/bibliothek In unserem Archiv finden Sie weitere hochwertige Ratgeber zu verschiedenen Themen: • Geldanlagen • Immobilien • Girokonten • Darlehen • Soziales • Sparen • Verbraucherschutz Nur ein Klick Mit dem kostenlosen von biallo.de immer aktuell informiert! Newsletter
RODWORKS / Shutterstock.com Ausgabe 19 / Mai 2025 9 Au-pair im Ausland Notwendige Versicherungen Am wichtigsten sind natürlich eine ausreichende Auslandskranken- und Unfallversicherung. Bei Aufenthalten in Europa sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, ob die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausreicht. In jedem Fall ist ein Krankenrücktransport nicht enthalten und muss mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Ebenfalls wichtig ist eine Haftpflichtversicherung. Sie wird je nach Land und Vertrag entweder vom Au-pair oder der Gastfamilie abgeschlossen. Dafür kann sie entweder die Familienhaftpflicht erweitern oder eine separate Versicherung abschließen, die möglicherweise – je nach den Bestimmungen vor Ort – auch eine Berufshaftpflicht einschließen kann. Soll das Aupair das Familienauto nutzen, um damit die Kinder zu befördern, muss es in die Kfz-Versicherung eingetragen werden. Häufig bieten die Vermittlungsagenturen Versicherungspakete an, die man aber wegen der großen Preisunterschiede nicht ohne einzelnen Vergleich abschließen sollte. Auch Gold-Kreditkarten für junge Erwachsene enthalten in der Regel Versicherungen, die aber meist nur zeitlich begrenzte Reisen unter sechs Monaten abdecken. So erhalten junge Leute zwischen 18 und 29 Jahren beispielsweise bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude die Goldkarte zum halben Preis für monatlich 3,45 Euro mit kostenlosem Bezahlen und Bargeld abheben weltweit und einem ReiseVersicherungspaket. Die Auslandskrankenversicherung gilt hier für 60 Tage und kann für 4,20 Euro/ Tag über HanseMerkur bis auf 365 Tage erweitert werden. In jedem Fall lohnt es sich, die jeweiligen Konditionen zu checken, um nicht Leistungen doppelt oder überteuert abzuschließen. Bargeldversorgung im Ausland Bei einem Aufenthalt von mindestens sechs Monaten spart die kostenlose Bargeldversorgung schnell einiges an Gebühren. Tatsächlich bieten viele Banken Schülern, Studenten und Azubis bis 30 Jahre Konten mit kostenloser Bargeldversorgung im Ausland an, so beispielsweise die Deutsche Bank mit „Mein junges Konto“ bei den Kooperationspartnern in über 60 Ländern weltweit, die Deutsche Kreditbank für alle unter 28 Jahren sowie viele Sparkassen und VR-Banken.
Ausgabe 19 / Mai 2025 10 Au-pair im Ausland Kindergeld Da es sich bei einem Auslandsaufenthalt als Aupair nicht um eine Ausbildungsmaßnahme handelt, besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld. Nur wenn der Besuch einer Sprachenschule mit mindestens zehn Stunden pro Woche Unterricht nachgewiesen wird, muss das von der Familienkasse als Teil einer Berufsausbildung anerkannt und das Kindergeld weiterbezahlt werden. Bei Demi-pair-Programmen mit dem Halbtagsbesuch einer Sprachenschule ist der Anspruch ganz klar gegeben. Quellen: Gütegemeinschaft Au pair e. V. Au-Pair Society e. V. Au-pair-agenturen.de WeAuPair Bundesagentur für Arbeit Active Abroad AuPairWorld Planet-Wissen Handbuch Weltentdecker. Der Ratgeber für Auslandsaufenthalte. Hrsg. Weltweiser Pixel-Shot/ Shutterstock.com
bsd studio / Shutterstock.com Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §Abs. 2 MStV: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting Telefon: +49 8806 33384 0 Telefax: +49 8806 33384 19 E-Mail: info@biallo.de Internet: https://www.biallo.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Samuel Biallowons Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registernummer: HRB 18274 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 213264656 Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 5 TMG,55 RStV: Samuel Biallowons Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Urheberrecht: Alle in diesem Dokument veröffentlichten Inhalte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Verwertung bedarf unserer vorherigen schrift-lichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Be- und Verarbeitung, Speicherung, Übersetzung sowie Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Downloads von unseren Webseiten sind nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Impressum von biallo.de gilt auch für unsere Seiten auf Ihr Geld verdient mehr. Impressum Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Achselschwanger Str. 5, 86919 Utting. Sie können uns erreichen unter redaktion@biallo.de oder per Telefon: +49 8806 33384 0 Weitere Informationen unter https://www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten. YouTube Twitter Instagram Facebook Linkedin Twitter
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