Ausgabe 32 / August 2024 8 Was kostet ein Kind? Geburt 2.770 Euro netto nach Regeln der Elterngeldberechnung verdient haben (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) erhalten den Maximalbetrag von 1.800 Euro monatlich. Hinweis: Elterngeld ist nicht steuerpflichtig, dennoch werden in manchen Fällen dafür nachträglich Steuern fällig. Besonders betroffen sind Elterngeldbezieher mit verdienenden Ehepartnern. Kindergeld bis 18 Jahre und länger Das Kindergeld ist eine äußert wirksame Finanzspritze, denn es wird monatlich ab dem ersten Lebenstag bis zum 18. Geburtstag bezahlt und ist nicht einkommensabhängig. Darüber hinaus kann es unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. Das Kind muss sich dann aber in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Danach wird es nur weiter gewährt, wenn das Kind eine Behinderung hat. Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Monat (ab 2025 steigt es auf 255 Euro) und wird für jedes Kind in gleicher Höhe gewährt, und das steuerfrei. Zu beantragen ist es bei der Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Kinderzuschlag für Eltern mit wenig Geld Eltern mit einem geringen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld oder anderen Zuschüssen den Kinderzuschlag erhalten. Er ist für Eltern vorgesehen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensbedarf einer Familie zu decken. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 292 Euro im Monat je Kind und wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Wie hoch der Kinderzuschlag ist, hängt vom Einkommen ab. Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, können sich von den Kitagebühren befreien lassen. Tipp: Ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben und wenn ja, wie hoch der Zuschlag ist, können Sie mit Hilfe des Kinderzuschlag-Rechners auf biallo.de berechnen. Mit BAföG studieren Weiter oben im Text haben wir schon das BAföG als gute Möglichkeit genannt, ein Studium zu finanzieren. Gefördert wird ein Erststudium für die Dauer der Regelstudienzeit. Baut zum Beispiel ein Masterstudiengang direkt auf den Bachelor-Studiengang auf, wird auch dieser gefördert. Beim BAföG gibt es keine feste Fördersumme. Vielmehr richtet sich die Höhe des BAföGs nach dem individuellen Bedarf. Das Einkommen der Eltern (oder des Ehepartners bei verheirateten Studenten) spielt bei der Berechnung eine Rolle, die Anzahl der Kinder in der Familie, die unterhaltsberechtigt sind, auch das vorhandene Vermögen des Studierenden ist entscheidend (bis zu 15.000 Euro Vermögen bleiben bei unter 30-jährigen Studierenden unberücksichtigt), aber auch ob man zuhause wohnt oder einen eigenen Haushalt bestreitet. Hinweis: Der Höchstsatz wird zum Wintersemester 2024/25 von 934 Euro im Monat auf 992 Euro angehoben. Wichtig zu wissen ist, dass die Hälfte der Förderung als Zuschuss, also als Geschenk vom Staat bezahlt wird, die andere Hälfte gibt es als zinsloses Darlehen. Tipp: Über den BAföG-Rechner auf biallo.de können Sie berechnen, wie viel BAföG Ihrem Kind zusteht.
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