Ausgabe 16 / April 2025 9 Erbschaftssteuer verhindern: Die Immobilie an die Kinder übergeben Die Immobilie den Kindern schenken Wer Immobilieneigentum verschenken möchte, muss dies notariell beurkunden lassen. Das Eigentum geht erst dann an den Beschenkten über, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Darin sind die wichtigsten Dinge aufgeführt wie: ` Gemarkung, ` Flurstück, ` Belastungen wie eine Hypothek und ` Nießbrauch oder Wohnrecht. Die gesetzlichen Regeln für Erbschaft- und Schenkungsteuer sind weitgehend gleich. Der Staat betrachtet Schenkungen als vorgezogenen Erbfall. Daher setzt er beim Übertrag von Eigentum die gleichen Steuertarife und Freibeträge an wie bei der Erbschaft. Wie bei der Erbschaftsteuer hängt bei der Schenkungsteuer die Höhe der Zahlungen von zwei Dingen ab: dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Aber bei Schenkungen gibt es alle zehn Jahre einen neuen Anspruch auf einen Freibetrag. Das bedeutet: Wer frühzeitig mit den Übertragungen beginnt und mehrmals schenkt, dem gelingt es, auch größere Vermögen steuerfrei zu übertragen. Ein Notar unterstützt beide Seiten mit Rat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um das Optimum für den Schenker und die Beschenkten herauszuholen. Das spricht für eine Schenkung: ` Durch Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre lassen sind auch größeren Vermögen steuerfrei übertragen. ` Die Beschenkten erhalten eine größere finanzielle Sicherheit. ` Vermeidung von Streit in der Familie durch einvernehmliche, gemeinschaftliche Lösung der Übertragung von Eigentum. ` Der Pflichtteilanspruch bestimmter Erben lässt sich wesentlich verringern, wenn ein Teil schon ` Es lässt sich ein Zusatzeinkommen (Rente) sicherstellen. ` Pflegeleistungen etc. lassen sich durch die Beschenkten sicherstellen. ` Es fällt keine Grunderwerbsteuer an wie bei der Erbschaft. ` Wertsteigerungen werden aufgefangen und so noch höhere Steuerzahlungen vermieden.
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